Informationen zu Kolumne

Recht klar, Seite 11

Jura ist langweilig, trocken und betrifft uns nicht. Weit gefehlt. Von morgens bis abends und selbst in der Nacht sind wir vom Recht umzingelt. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Heinrich Schmitz versucht aktuelle Rechts- und gesellschaftsrelevante Themen unaufgeregt zu erfassen und mit seiner „Polemik der Vernunft“ komplizierte Fragen unterhaltsam aber juristisch korrekt zu erklären und auf den Punkt zu bringen.

5 Watschen für das OLG – Ein verfassungswidriger Haftbefehl

Das Bundesverfassungsgericht hat einen vom OLG München erlassenen Haftbefehl im Zusammenhang mit dem im vergangenen Dezember auf dem Heimweg vom Augsburger Weihnachtsmarkt getöteten Feuerwehrmann für verfassungswidrig erklärt. Ein gute Entscheidung, in der noch einmal ganz deutlich gemacht wird, was einen Haftbefehl ausmacht – und was nicht. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Gesellschaft Recht Recht klar am 14. März 2020

Jim Reeves – Kein Mord – Ein verstörendes Urteil

In der Nacht zum 1. Februar 2016 wurde Jim Reeves umgebracht. Die Täter wurden vom LG Berlin wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall verurteilt. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil und damit, dass die Tat kein Mord war. Warum eigentlich? – Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Recht klar am 25. Januar 2020

Klappe zu- Affe tot

Im Krefelder Zoo starben ca. 30 Affen bei einem Brand des Affenhauses durch fahrlässige Brandstiftung. Die Anteilnahme der Bevölkerung ist groß. Es gibt viele Fragen. Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Medien Recht Recht klar am 4. Januar 2020

Täterversteher

In Augsburg stirbt ein Mann auf dem Heimweg vom Weihnachtsmarkt bei einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe Jugendlicher nach einem Schlag gegen den Kopf. Die Reaktionen zeigen vor allem eines: Unkenntnis über die Regeln des Rechtsstaats. Die Samstagskolumne von Heinrich Schmitz

Von in Gesellschaft Kultur Medien Politik Recht Recht klar am 14. Dezember 2019

Töten aus Eifersucht

Jeden Tag ist in Deutschland eine Frau einem Tötungsversuch durch ihren Partner ausgesetzt. Pro Woche sterben drei Frauen bei solchen Taten. Die Rechtsprechung sieht „Eifersuchts“-taten jedoch nicht automatisch als Morde an. Dagegen wehrt sich der Deutsche Juristinnenbund. Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Gesellschaft Kultur Politik Recht Recht klar am 7. Dezember 2019