Informationen zu Kolumne

Recht klar, Seite 16

Jura ist langweilig, trocken und betrifft uns nicht. Weit gefehlt. Von morgens bis abends und selbst in der Nacht sind wir vom Recht umzingelt. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Heinrich Schmitz versucht aktuelle Rechts- und gesellschaftsrelevante Themen unaufgeregt zu erfassen und mit seiner „Polemik der Vernunft“ komplizierte Fragen unterhaltsam aber juristisch korrekt zu erklären und auf den Punkt zu bringen.

Der Fall Gössner – Ein Verfassungschutzskandal ohne Ende

Am 13.3.2018 verwarf das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung der Bundesrepublik gegen eine bereits im Jahr 2011 vom Verwaltungsgericht Köln getroffene Entscheidung, mit der die jahrzehntelange Bespitzelung des Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner als von Anfang an rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung ist bedauerlicherweise immer noch nicht rechtskräftig.

Von in Gesellschaft Medien Politik Recht Recht klar am 17. März 2018

Judenhass

Die antisemitischen Demonstrationen in Berlin waren nicht die ersten und es werden nicht die letzten sein. Trotz aller Politikerworte von Scham und „Nie wieder“. Es ist unerträglich, dass Juden in Deutschland mehr als andere Bürger um ihr Leben fürchten müssen. Tatsache ist allerdings ebenfalls, dass es diesen Judenhass immer gegeben hat und vermutlich auch noch lange geben wird. Am Judenhass ist wirklich nichts neu. Das bedeutet aber nicht, die Hände in den Schoß legen zu können. Es muss etwas geschehen.

Von in Gesellschaft Kultur Politik Recht Recht klar am 16. Dezember 2017

Loveparade – Wahrheit und Gerechtigkeit

Am 8.12.17 begann im Düsseldorfer Kongress-Zentrum der Prozess über die Love Parade 2010, bei der 21 Menschen getötet und über 650 teils schwer verletzt wurden. Das Verfahren soll Aufklärung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit bringen. Wahrheit und Gerechtigkeit erhoffen sich die Opfer. Doch ist das überhaupt zu leisten?

Von in Recht Recht klar am 9. Dezember 2017

Franco A. und der aufgehobene Haftbefehl

Franco A., ein ehemaliger Bundeswehrsoldat hatte es geschafft, eine Identität als syrischer Flüchtling anzunehmen und vom BAMF subsidiären Schutz zu erhalten. Nachdem er sich eine Waffe besorgte, wurde ihm vorgeworfen, er habe Anschläge geplant, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken. Seit dem 27. April 2017 befand er sich in Untersuchungshaft. Nun hob der BGH den Haftbefehl auf. Wie kann das sein?

Von in Recht Recht klar am 2. Dezember 2017