Der Fall Gössner – Ein Verfassungschutzskandal ohne Ende

Am 13.3.2018 verwarf das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung der Bundesrepublik gegen eine bereits im Jahr 2011 vom Verwaltungsgericht Köln getroffene Entscheidung, mit der die jahrzehntelange Bespitzelung des Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner als von Anfang an rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung ist bedauerlicherweise immer noch nicht rechtskräftig.


 

Dr. Rolf Gössner ist ein streitbarer Mann. Besonders wenn es um Grund-, Menschen- und Bürgerrechte geht. Das war er schon immer. Und weil er das schon immer war, wurde er auch „schon immer“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Einfach so. Einen nachvollziehbaren Grund oder Anlass für diese Dauerverfolgung gab es nicht.

Das stellte bereits 2011 das Verwaltungsgericht Köln fest.

Gössner, geboren am 13. Februar 1948, studierte Rechts- und Politikwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit anschließendem Referendariat in Bremen und Brüssel. Während des Studiums war er auf der Liste des Sozialistischen Hochschulbundes – ohne dessen Mitglied zu sein – AStA- Mitglied. Er promovierte 1993 mit dem Thema „Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat“. Von 1990 bis 2001 beriet er die Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag. Außerdem war er als Strafverteidiger und als Prozessbeobachter in vielen politischen Strafverfahren tätig. Er arbeitet in verschiedenen Menschenrechtsdelegationen. Und er ist Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Solche Menschen sind dem Verfassungsschutz suspekt.

Bis zum Jahr 2011 wurde Gössner über insgesamt 38 Jahre vom Verfassungsschutz bespitzelt. Wie gesagt, ohne dass es einen für die Justiz nachvollziehbaren Grund dafür gab. Als Begründung wurden Kontakte zu als linksextrem oder linksextremistisch eingestuften Organisationen wie der DKP, der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes oder dem Verein Rote Hilfe zum Vorwurf gemacht. Wohlgemerkt, Gössner war nicht etwa Mitglied dieser Organisationen, er hatte lediglich Kontakte in diesen Organisationen.

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz war er offenbar ein Dorn im trüben Auge. Diesem gefielen seine Publikationen nachvollziehbarer Weise gar nicht und es mutmaßte, es gehe ihm

bei näherer Betrachtung nur darum, die Verfassungsschutzbehörden zu schwächen und dadurch die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik Deutschland zu unterminieren.

Schon geil, wenn man jemandem, der sein Leben lang für den Erhalt der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger eingetreten ist und manche verfassungswidrige Vorschrift – wie zum Beispiel das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung – zu Fall gebracht hat, verfassungsfeindliche Motivationen unterstellt. So krank denken aber halt Geheimdienstler. Ob ich mich vorsehen muss? Ich werde einfach mal nachfragen.

Erst nach 26 Jahren bemerkte Gössner das tun des Dienstes. In einem Interview 2012 mit der Zeit sagte er:

Ich habe immer wieder Merkwürdigkeiten feststellen müssen. Da gab es geöffnete Briefe, da wurden Nachbarn über meine Besucher ausgefragt. Offiziell erfahren habe ich von meiner geheimdienstlichen Überwachung erst nach 26 Jahren durch eine Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz . Das war 1996. Ich hatte Auskunft zu den Daten verlangt, die über mich gespeichert werden. Ich erhielt ein lückenhaftes Personendossier, eigentlich eher ein Sündenregister mit Artikeln, Reden und Interviews, die in »falschen«, weil vermeintlich linksextremen Publikationen veröffentlicht worden waren. Alle zwei Jahre habe ich dann mein neuestes Sündenregister abgefragt.

Außer Kontrolle

So hatte Gössner z.B. auch die zunehmenden Ermächtigungen für verdeckte Ermittlungen kritisiert und in diesem Zusammenhang auf den Trennungsgrundsatz zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden hingewiesen. Der war insbesondere wegen der Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizeit (Gestapo) während der Naziherrschaft festgeschrieben worden sei und galt jahrzentelang als unantastbar. Gössner monierte zu Recht, dass dieser Grundsatz zunehmend in Gefahr ist. Die daraus folgende immer

schwerer bis unmöglich werdende Möglichkeit, die Sicherheitsbehörden insgesamt noch ausreichend zu kontrollieren, sowie deren aus Sicht des Klägers fehlende Effizienz im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus münden dann in verschiedenen Veröffentlichungen in die Forderung, man solle die Geheimdienste auflösen.

Dass so eine Forderung dem BfV stinkt, ist verständlich. Wer hört schon gerne, dass sein Betrieb aufgelöst werden soll. Dass Gössner unkontrolliert über 38 Jahre kontrolliert werden konnte, beweist jedoch bereits, wie sehr er mit seinen Befürchtungen Recht hat.

Wie selten dämlich man beim Bundesamt für Verfassungsschutz denkt, kann man daran ersehen, dass es Gössner unterstellte, er habe behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland den Terrorismus aus politischem Kalkül heraus selbst schaffe. Als Beleg dazu führte sie folgendes Zitat aus einem Artikel Gössners an:

Verstärkt werden soziale Bewegungen dem ´Vorfeld des Terrorismus´ zugerechnet und ´Rekutierungsfelder‘ kriminalisiert, Widerstandsaktionen und Demonstrationen zu ´terroristischen Akten´ umgefälscht – kurz, Terroristen produziert. …..Der frisch verschärfte… §129a StGB….macht deutlich, wie bei entsprechendem politischem ´Bedarf´ per Gesetz ´ Terroristen´ erst geschaffen werden, um die solchermaßen Kriminalisierten besser verfolgen und aus dem Verkehr ziehen sowie ihr gesamtes politisches ´Umfeld´ auskundschaften und verunsichern zu können.“ („Auf der Suche nach den verlorenen Maßstäben“ in: “ Demokratie und Recht“ Nr. 2/87)

Abteilung Lesen Und Verstehen

Offenbar hat die Abteilung „Lesen und Verstehen“ des Dienstes hier kläglich versagt. So stellte das VG Köln dazu fest:

…damit wird nur gesagt, dass durch entsprechende Ausdehnung strafrechtlicher Vorschriften „Terroristen“ produziert werden, d.h. Verhaltensweisen, die nunmehr unter Strafvorschriften fallen. Was dies mit der Schaffung von Terrorismus zu tun hat, erschließt sich der Kammer nicht.

In diesem Stil, der wenn es nicht um die Bespitzelung eines Menschen über mehr als sein halbes Leben hinweg ginge, zu Erheiterung dienen könnte, liest sich die gesamte Erwiderung des Geheimdienstes.

Geradezu irrwitzig ist auch die Argumentation des Dienstes im Hinblick auf die persönlichen Kontakte Gössners. Das Gericht führt dazu aus:

Die von der Beklagten angeführten Kontakte des Klägers zu diesen Personenzusammenschlüssen lassen gleichfalls auch von ihrer zahlenmäßigen Intensität her nicht erkennen, dass der Kläger sich dort faktisch wie ein Mitglied betätigt. Soweit die Beklagte diesbezüglich die Auffassung vertritt, dass die fehlende formale Mitgliedschaft des Klägers in diesen Organisationen letztlich nur taktisch bedingt sei, weil sonst seine Reputation insbesondere als Sachverständiger betreffend Sicherheitsbehörden eingeschränkt werde, vermag die Kammer dem nicht zu folgen. Denn die dahinter letztlich stehende Annahme, dass der Kläger sich über Jahrzehnte in seiner vielfältigen beruflichen Tätigkeit „politisch verstellt“ hat, ist eine Unterstellung, die durch die genannten Fakten nicht zu untermauern ist.

So von hinten durch die Brust können nur Geheimdienstler oder verschwörungstheorethisch bewanderte Aluhutträger denken. Aus der Tatsache, dass jemand nicht Mitglied einer bedenklichen Organisation ist, den Schluss zu ziehen, deshalb sei er als Mitglied zu behandeln,weil er nur aus taktischen Gründen kein Mitglied sei. Ja, der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, beim Schlapphut ist das andersrum.

Man muss sich das einmal vorstellen. 38 Jahre späht man einen Demokraten aus und übersieht vor lauter schmutziger Phantasie z.B. rechtradikale Mörderbanden wie den Nationalsozialistischen Untergrund.

Womöglich kann ein Verfassungsschützer auch einfach nicht ertragen, wenn ein Privatmann selbst die Verfassung schützen will, denn

Was allgemein seine Haltung zu verfassungsrechtlichen Grundlagen betrifft, fordert der Kläger in vielen Beiträgen gerade die strikte Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben ein, und zwar nicht nur zugunsten linker Auffassungen oder Parteien, sondern auch etwa in Bezug auf Neonazis. Schließlich lassen seine Beiträge erkennen, dass er generell- auch in Bezug auf rechtsextremistische Gruppen – eine politische Auseinandersetzung repessiven staatlichen Maßnahmen vorzieht.

Man stelle sich vor, was es für eine Zumutung für den Verfassungsschutz wäre, sich an irgendwelche verfassungsrechtlichen Vorgaben zu halten. Nicht auszudenken. Da macht die ganze Spitzelei ja gar keinen Spaß mehr.

Nun mag der ein oder andere der Meinung sein, es sei doch gar nicht so schlimm, wenn der Verfassungsschutz Gössner die Arbeit abnimmt, sein gesamtes Lebenswerk zu sammeln und sauber zu archivieren. Es habe ja keine direkten Auswirkungen auf sein Leben.

Weit gefehlt, meint das VG Köln:

Auf Seiten des Klägers ist zu berücksichtigen, dass die – weithin bekannte – Sammlung von Daten zu seiner Person im Hinblick auf seine journalistische Arbeit, aber auch seine rechtsberatende Tätigkeit im parlamentarischen Raum als schwerwiegender Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen zu bewerten ist. Denn gerade ein Journalist wird sich möglicherweise bei der Abfassung von Artikeln veranlasst sehen, etwa bestimmte „Signalwörter“ zu vermeiden oder Kritik nicht so drastisch zu formulieren wie eigentlich beabsichtigt (der Kläger sprach diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung von der „Schere im Kopf“). Dabei kommt für den Kläger erschwerend hinzu, dass vor allem bei Recherchen in seinem Haupttätigkeitsfeld „Innere Sicherheit“ eine besondere Vertrauensbasis zu Auskunftspersonen nötig ist, die durch eine Beobachtung seitens des Verfassungsschutzes erheblich tangiert wird.“

Höchst ärgerlich ist, dass das Verwaltungsverfahren mit der Entscheidung des OVG Münster immer noch nicht beendet ist. Gössner ist mittlerweile 70 Jahre alt.

Die Bundesrepublik hat selbstverständlich die Möglichkeit, die vom OVG zugelassene Revision einzulegen. Dann wird das Verfahren vermutlich weitere Jahre dauern. Das müsste aber nicht sein, wenn die Verantwortlichen angesichts der beiden glasklaren Entscheidungen einmal in sich gehen und einsehen, dass sie Herrn Dr. Gössner langsam lange genug belästigt und zu Unrecht verfolgt haben. Sie könnten die Revisionsfrist einfach verstreichen lassen und die Entscheidung damit rechtskräftig werden lassen.

Go, Horst, go

Der neue Innenminister könnte das auch per Dienstanweisung verfügen und sich für das rechtswidrige Treiben des Dienstes entschuldigen. Der frischgekürte Heimatminister könnte anerkennen, dass Dr. Gössner sich um die deutsche Heimat und die bundesrepublikanische Verfassung in besonderer Weise verdient gemacht hat. Nach der Theodor-Heuss-Medaille, die Gössner schon 2008 als Mitherausgeber des immer lesenswerten  Grundrechte-Reports erhielt, wäre ein Bundesverdienstkreuz vielleicht eine nette Geste. Verdient wäre das allemal und vielleicht könnte die neue Bundesregierung hier einmal mehr Demokratie wagen.

Ist ja schon gut, man wird noch träumen dürfen.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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