Mal wieder ne Diskriminierungsgeschichte

Für keine sonderlich clevere Idee hält es Kolumnist Henning Hirsch, den Wahl-O-Mat per Gerichtsbeschluss stoppen zu wollen


„Überhaupt nichts los auf allen Kanälen, was für ne Klatschkolumne taugt“, jammere ich, „wenn die Flaute anhält, bin ich demnächst arbeitslos.“
„Was ist mit dem Strache-Video?“, fragt meine Bekannte.
„Dazu wurde schon alles gesagt und geschrieben. Die zwei besten Zusammenfassungen im Netz lauten: ‘Dös wor hoid a komplett bsoffene G’schicht‘ und ‘Das Beruhigende an der Story ist, dass man die Rechten weiterhin mit Koks, Nutten und Schwarzgeld aufs Glatteis führen kann‘. Mehr man muss dazu echt nicht wissen.“
„Wie wär‘s mit Jamie Oliver?“
„Warum der?“
„Von dem die Restaurantkette ist pleite, weil die Kunden lieber Fastfood als seine fett- und zuckerreduzierten Angebote essen wollen.“
„Nette Story“, sage ich, „aber von Kochen und Restaurants habe ich zu wenig Ahnung. Muss ich mich erst einlesen in die Materie. Deshalb: NEIN.“
„Und der verunglückte Auftritt von Madonna beim ESC?“
„Fällt in Ulfs Ressort.“
„Viel bleibt jetzt nicht mehr übrig“, sagt sie, „was hältst du vom Wahl-O-Mat?“
„Was soll ich von dem halten? Hab vor zwei Wochen mal dran rumgespielt.“
„Das reicht als Expertise“, meint sie.
„Ist voll das Langweilerthema“, seufze ich.
„Nimm’s oder werd‘ arbeitslos.“

Und nun sitze ich tatsächlich an der Wahl-O-Mat-G‘schicht, die allenfalls für einen Miniaufreger taugt, und versuche, damit hundert Zeilen vollzukriegen.

Was war Dramatisches passiert?

Knapp eine Woche vor der Europawahl hat das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag der Partei Volt Deutschland am Montag der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, ihr Internetangebot Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Konkret beanstandete die Kammer den Anzeigemechanismus der Auswertung. Gegen den Beschluss kann allerdings Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
© FAZ vom 20.05.2019

Bedeutet: das Maschinchen erlaubt bei der Auswertung maximal acht Gegenüberstellungen und vergleicht das individuelle Antwortverhalten nicht automatisch mit allen 41 zur Wahl stehenden Gruppierungen. Diese Art der Darstellung benachteilige die kleinen Organisationen, behauptet die Partei VOLT, die dadurch das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit verletzt sieht.

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Zum einen: irgendwer fühlt sich ständig benachteiligt. Die Alkoholiker, weil sie in manchen Kneipen nach zwanzig Uhr Hausverbot haben, die ü30 Hausfrauen, weil Heidi Klum in ihre Show immer nur Teenager einlädt, die AfD, weil man sie angeblich zu weniger Talkrunden hinzubittet als die anderen Bundestagsfraktionen, der BVB, weil er immer nur Zweiter wird, ich, weil meine Eltern mich viel zu spät im Fußballverein anmeldeten und so meine Profikarriere beim FC verhinderten. Die Liste ist – vor allem in Deutschland – endlos. Zum anderen gehört ein gewisser Grad an Chancenungleichheit halt zum Leben dazu. Ich heul ja auch nicht rum, weil ich nicht aussehe wie Brad Pitt und deshalb bei den Bräuten weniger Lauf habe als der Hollywood-Beau.

Aber: man kann es natürlich so sehen wie Volt und sich benachteiligt fühlen, wenn man bei der 8er-Auswahl nicht angeklickt wird. Die – bisher allerdings nicht verifizierte – These lautet: tauchten wir automatisch in der Auswertung auf und würde der Wähler den hohen Grad der Übereinstimmung mit uns plakativ vor Augen geführt bekommen, erhielten wir (deutlich) mehr Stimmen, als wenn wir im Wahl-O-Mat unter „ferner liefen“ einsortiert sind.

Der Teufel scheißt auf den größten Haufen

Dazu möchte ich kurz die Geschichte MEINER Wahlentscheidung erzählen. Keine Sorge: wirklich ganz kurz. Als Wechselwähler, der sein Kreuz nicht qua Sozialisation und Gewohnheit reflexartig an derselben Stelle setzt, reift der Entschluss allmählich. Entscheidungshilfen sind dabei Tageszeitungen, Politmagazine, Nachrichtensendungen, Talk Shows, Unterhaltungen mit realen und digitalen Bekannten. Der Wahl-O-Mat ist dabei ein nettes Gimmick on top. Sollte die Partei, die ich präferiere, auf den Plätzen 1 bis 3 auftauchen, fühle ich mich bestätigt. Von 4 an abwärts wunderte ich mich. Bei einer Übereinstimmung, die geringer als 50 Prozent ausfiele, würde ich entweder die Auswertemethode der Maschine oder meine bisherige Entscheidung in Frage stellen. Schlechter als Rang 2 bzw. 70% gab’s bei mir allerdings noch nie. Soll heißen: der Wahl-O-Mat dient mir vor allem zur Untermauerung und nicht als primäre Entscheidungshilfe. Einzig im Fall einer großen Plan-Ist-Diskrepanz würde ich überlegen, ob ich mit meinen individuellen politischen Präferenzen woanders nicht besser aufgehoben wäre. Z.B. (VÖLLIG fiktives Beispiel) statt Grün dann lieber Die Linke wähle. Ich käme allerdings nicht auf die Idee, mir alternativ eine marxistische Splitterpartei auszusuchen, weil ich keine Lust habe, meine Stimme zu verschenken. Und genau hier stößt man übrigens auf die wahre Benachteiligung der Kleinen: der Teufel scheißt gerne auf den größten Haufen. An diesem weitverbreiteten Schwarmverhalten ändern weder die Nicht-Existenz der Sperrklausel bei der Europawahl noch die erweiterten Vergleichsmöglichkeiten  beim Wahl-O-Mat das Geringste. Zudem – was nützt es mir, wenn eine Mikropartei einen (als Zahl geschrieben: 1) Abgeordneten ins EU-Parlament entsendet, während die anderen Fraktionen in Bataillonsstärke in Brüssel und Straßburg einrücken?

Ob nun im Wahl-O-Mat durchgängig „die richtigen“ 38 Fragen gestellt wurden, ob es technische Gründe sind, die bei der Gegenüberstellung zu einer Reduktion auf 8 Vergleiche zwingen, ob die Bundeszentrale für politische Bildung die Kleinparteien ungewollt(?) benachteiligt (die Neuen Liberalen, eine weitere sich ungerecht behandelt fühlende Gruppe aus der 41er-Liste, werfen dem Präsidenten der bpb, Thomas Krüger, sogar gezielte Wahlbeeinflussung vor) – keine Ahnung. Der Politologe Stefan Marschall, Ordinarius an der Universität Düsseldorf, sieht es interessanterweise abweichend so:

Die Logik dieser Auswahl von acht Parteien ist, dass man sich entscheiden soll, mit wem man sich selbst vergleichen möchte. Also die Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, selbst darüber zu befinden, mit wem sie sich konfrontieren lassen möchten. Und es soll eine übersichtliche Anzahl von Parteien sein. Es sollen nicht 40 Parteien sein, sondern eine Gruppe, die sich einigermaßen überblicken lässt.

Bringt keine einzige zusätzliche Stimme

Ich wage die Prognose, dass die einstweilige Anordnung den klageführenden Gruppierungen keine einzige zusätzliche Wählerstimme beschert. Denn nun befindet man sich in der unkomfortablen Position des Spielverderbers. Was bei der ganzen Diskriminierungsdiskussion nämlich völlig außer Acht gelassen wird, ist der Umstand, dass der Wahl-O-Mat neben dem reinen Aufzeigen des Grads der Übereinstimmung ebenfalls die Funktion erfüllt, Menschen, die sonst vielleicht nicht wählen gehen würden, spielerisch an die Materie heranzuführen. Die Maschine als Instrument zur Steigerung der Wahlbeteiligung. Rd. sechseinhalb Millionen Aufrufe bis zum Zeitpunkt des abrupten Abschaltens sprechen da eine klare Sprache. So wie die Grünen für alle Ewigkeit mit dem Stigma der Sprit-soll-5 Euro-kosten-Partei behaftet sind, wird man bei VOLT und Neuen Liberalen – falls man sich deren Namen überhaupt einprägt – noch lange sagen: „Sind das nicht die gewesen, die damals aufgrund von Diskriminierungsgedöns den Wahl-O-Mat killen wollten?“ Ob die Beantragung des Vom-Netz-Nehmens deshalb ein kluger oder doch bloß ein rechthaberischer Schachzug war, werden die Ergebnisse am kommenden Sonntag zeigen.

Nun habe ich tatsächlich die 100 vollbekommen und stoppe an dieser Stelle, weil das vom Standpunkt des Klatschkolumnisten aus betrachtet langweilige Thema keine 101ste Zeile wert ist.

EDIT, 23.05., 13h: Die Neuen Liberalen machen mich darauf aufmerksam, dass sie nicht die Initiatoren der Einstweiligen Anordnung sind. Sie hätten – ganz im Gegenteil – bei Gericht einen Antrag auf rasches Wiederhochfahren der Maschine gestellt. Allerdings zu ihren Konditionen, die da lauten: es müssen automatisch ALLE 41 Parteien zum Vergleich angezeigt werden, eine Vorabauswahl mit 8 wäre dann nicht mehr möglich. Die bpb sieht das anders und wartet nun erstmal die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab, bevor der Wahl-O-Mat erneut ans Netz geht (oder alternativ weiterhin abgeklemmt bleibt).

Henning Hirsch

Betriebswirt und Politologe, Comicleser, Filmjunkie, Bukowski- und FC- (es gibt nur einen FC: nämlich den aus Köln) Fan, trockener Alkoholiker. In die Abstinenz startete er mit einem Roman: Saufdruck. Seitdem tippt er abends Kurzgeschichten und Gedichte. Da die Schreiberei alleine nicht satt macht, verdient er tagsüber seine Kaltmiete und die Kühlschrankfüllung mit Marketing & Orga. Henning Hirsch lebt im Bonner Süden und ist Vater von drei Kindern ... Wer mehr von ihm lesen möchte: www.saufdruck.de

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