Ein Angriff auf den Rechtsstaat

Sami A. wurde grob rechtswidrig abgeschoben. Jetzt muss er aus Tunesien zurückgeholt werden. Ein Beispiel für die neue Verachtung der Behörden für den Rechtsstaat und die Gerichte.


Am Freitag wurde Sami A., den die Behörden für den früheren Leibwächter Osama Bin Ladens halten, in sein Heimatland Tunesien abgeschoben. Die Behörden hatten ihn am Freitagmorgen in einen Flieger gesetzt, obwohl er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gestellt hatte, der auch am Donnerstag bereits erfolgreich beschieden wurde. Allerdings erreichte das Fax des Gerichts das BAMF erst, als Sami A. bereits in der Luft war. Nun entschied das Verwaltungsgericht, dass er wieder zurück nach Deutschland geholt werden müsse.

Grob rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fand deutliche Worte für das unglaubliche Verhalten des BAMF. Das Gericht teilte mit, die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ und verletzte grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.

Entscheidend stellte die Kammer darauf ab, dass die Abschiebung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses der für die asylrechtliche Bewertung des Sachverhalts zuständigen 7a. Kammer an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abgeschlossen war und deshalb abzubrechen gewesen wäre. Vielmehr sei sie sehenden Auges abschließend vollzogen worden.

Sami A. Hatte 1997 ein Studium in Deutschland aufgenommen, beendete dieses aber nicht. Seit 2005 lebte er mit seiner Frau und den gemeinsamen Kindern in Bochum. Die Behörden hatten ihn als sogenannten Gefährder eingestuft. Die Vorwürfe, er sei Leibwächter Bin Ladens gewesen und habe Anfang 2000 ein Al-Quaida-Ausbildungslager in Afghanistan besucht, hat er stets bestritten. Beweise, die zu einer Anklage gereicht hätten, gab es für diese Vorwürfe offenbar nicht.

Ende Juni wurde er dann festgenommen und in Abschiebehaft gebracht. Dies geschah, nachdem das BAMF ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte. Gegen diese Entscheidung des BAMF wehrte er sich mit einem Eilantrag, der bereits am Donnerstagabend positiv beschieden wurde. Entgegen der Einschätzung des BAMF sah das Gericht bei einer Abschiebung nach Tunesien die Gefahr einer drohenden Folter.

Die Kammer konnte – anders als das BAMF in dem Bescheid vom 20. Juni 2018 – nicht feststellen, dass sich die Verhältnisse in Tunesien so weit geändert hätten, dass für den Antragsteller im Fall der Rückkehr nach Tunesien keine beachtliche Gefahr mehr bestehe. Eine diplomatische verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung, dass dem Antragsteller im Falle der Rückkehr keine Folter drohe, liegt nach den Feststellungen der Kammer nicht vor. Die Erklärung des tunesischen Ministers für Menschenrechte vom 1. Mai 2018 sei nicht gegenüber staatlichen Stellen, sondern allein gegenüber einem deutschen Presseorgan abgegeben worden und reicht deshalb nach Auffassung der Kammer nicht aus, um die Sicherheit des Antragstellers vor menschenrechtswidriger Behandlung in Tunesien zu gewährleisten.

Umgehend verhaftet

In Tunesien angekommen wurde Sami A. umgehend festgenommen. Ob er Tunesien wieder lebend in Richtung seiner Familie in Deutschland verlassen wird, steht in den Sternen. Mich würde es nicht wundern, wenn die tunesischen Behörden lapidar mitteilen würden, er habe sich in seiner Zelle erhängt. Kommt ja schon mal vor. Und heutzutage muss man leider annehmen, dass eine derartige Mitteilung schulterzuckend zur Kenntnis genommen würde. Wie las ich anlässlich des angeblichen Suizids des 23 Jahre alten Mannes, der nachdem er acht Jahre in Deutschland gelebt hatte, bevor er am Geburtstag des Innenministers nach Afghanistan abgeschoben wurde, „ ein Nichtsnutz weniger“.

Man wird jedenfalls mit Spannung betrachten müssen, welche Anstrengungen nun die zuständigen Behörden mit Seehofer an der Spitze unternehmen werden, um den abgeschobenen Tunesier möglichst an einem Stück wieder zurück nach Deutschland zu bekommen. Das Gericht sagte dazu:

Aus der wegen der fortbestehenden Abschiebungsverbote rechtswidrigen Abschiebung folge die Pflicht der Ausländerbehörde, den Antragsteller unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen.

Eiskalte Stimmung

Vermutlich hat das Verwaltungsgericht sich mit seiner Entscheidung bei einem Teil der Bevölkerung keine Freunde gemacht, indem es zumindest versucht hat, dem Recht zum Erfolg zu verhelfen. Im Bezug auf Abschiebungen hat sich in der letzten Zeit eine eiskalte und menschenverachtende Stimmung über die Kommentarspalten der Medien und die sozialen Netzwerke gelegt, die in mir Grauen erregt. Da wird über Menschen gesprochen, als seien sie lästige Insekten oder Sachen, denen man sich irgendwie – Scheiß auf Rechtsstaat – entledigen müsste.

Wenn nun, angefeuert durch Äußerungen des Bundesinnenministers, der sich einen abkichert, weil an seinem 69. Geburtstag 69 Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden, von denen einer bereits am nächsten Tag nach einem angeblichen Suizid tot war, die Behörden richtig Gas geben und dabei Recht und Gesetz verletzen, kommen wir in eine Situation, die unseres Rechtsstaats nicht würdig ist.

Elementare Basis unserer Verfassung ist nicht nur die Menschenwürde des Art. 1 GG – sie erinnern sich dumpf? -, sondern auch die Gewaltenteilung.

Gewaltenteilung

Legislative, Exekutive und Judikative. Also Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte. Die Gesetzgebung macht die Gesetze, die Verwaltung führt sie aus und die Gerichte überprüfen die Entscheidungen der Verwaltung, die diese Entscheidungen zu akzeptieren und ohne Wenn und Aber umzusetzen hat.

Wenn Verwaltungsbehörden – und nichts anderes ist das BAMF – gerichtliche Entscheidungen durch beschleunigtes Handeln auszubremsen versuchen, wenn sie die Absprache, dass Abschiebungen jedenfalls solange nicht stattfinden, bis über entsprechende Anträge durch die Gerichte entschieden wurde, bewusst ignorieren, dann läuft hier etwas ganz Grundlegendes schief.

Die Verwaltungsgerichte sind dazu da, die Entscheidungen der Verwaltung zu kontrollieren und rechtswidrige Entscheidungen durch entsprechende Urteile und Beschlüsse zu korrigieren. Verwaltungsbehörden, die diese für den Rechtsstaat elementare Entscheidung dadurch auszubremsen versuchen, dass sie einfach mal Fakten schaffen, gefährden nicht nur das Leben von Menschen, sondern auch den Rechtsstaat als solchen. Da reicht auch nicht, wenn man – wie behauptet wird – den zuständigen Minister erst nach der Abschiebung informiert. Eine Ich-will-das-gar-nicht-so-genau-wissen Mentalität mag sein, hilft aber gar nichts. Die politische Verantwortung für dieses Bundesamt für Menschenverachtende Flüchtlingsabschiebung bleibt dennoch letztlich beim Innenminister.

Dass es sich hier um eine unglückliche Verknüpfung widriger zeitlicher Umstände handeln könnte, halte ich nach der Auskunft des Verwaltungsgerichts, wonach alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, für ausgeschlossen. Offenbar sollte hier um jeden, auch um den Preis der drohenden Folter für einen unliebsamen Zeitgenossen, abgeschoben werden, bevor das Gericht eingreifen konnte.

Bereits am 27.5.2018 mit der Zustellung des Antragesan das BAMF hatte der Vorsitzende folgendes verfügt:

„Die Bevollmächtigte des Antragstellers hat mitgeteilt, dass die Abschiebung für den 29.08.2018 geplant sei. Es wird gebeten, dem Gericht unverzüglich mitzuteilen, falls sich in dieser Hinsicht neuere Erkenntnisse, insb. hinsichtlich eines früheren Abschiebungstermins, ergeben.

Diese Verfügung wurde schlicht und ergreifend ignoriert. Ein unglaublicher Affront.

Maßlos

Wenn das BAMF unter der Regierung des Heimatministers, der offenbar jedes Maß irgendwo an der Garderobe abgegeben hat, meint, es müsse nun auch noch grob rechtsstaatswidrig handeln, dann muss das Konsequenzen haben. Wer auch immer diese Entscheidung zu verantworten hat, muss Konsequenzen spüren. Diese Behörde hat sich seit Beginn der Flüchtlingskrise nicht gerade mit Ruhm bekleckert, was sicherlich zu einem großen Teil an mangelnder Personalqualität und -kapazität gelegen hat. Aber nur, weil jetzt in Europa ein eiskalter Wind von rechts unten weht, dürfen solche Touren nicht einreißen.

Deutschland war einmal weltweit bei den führenden Nationen im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Und es gab Zeiten, da nannte man den Inneminister auch stolz Verfassungsminister. Wenn aber die aktuelle Politik des Innenministers dazu führt, dass Verwaltungsbehörden den Gerichten auf der Nase herumtanzen, dann dürfen wir ihn Verfassungsgefährdungsminister nennen und brauchen wir uns über Staaten wie Polen oder die Türkei und deren Verhältnis zum Rechtsstaat gar nicht mehr aufzuregen. Wenn so etwas einreißt, dann hat das Recht verloren und die Willkür übernimmt das Ruder.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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