Von Lämmern und Monstern – Eine Kolumne für die Unschuldsvermutung

Ulf Kubanke macht sich ein paar Gedanken zur Unschuldsvermutung und darüber, wie sie im öffentlichen Diskurs einer Fehldeutung unterliegt.


„Seid vorsichtig mit Wasser. Wasser, das da fehlt, wo es sein sollte, Wasser, das dort ist, wo es nicht sein sollte.“ (Haruki Murakami, „Mister Aufziehvogel“)

Wie wir wissen, ist die Unschuldsvermutung sowohl Teil unseres Grundgesetzes als auch Element der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Sie ist notwendiger Bestandteil des Schutz- und Abwehrechts gegen staatliche Verfahrenswillkür und garantiert, dass der jeweils Beschuldigte im Prozeß nicht zum Objekt degradiert werde, sondern Subjekt verbleibe. Es ist das Gegenteil inquisitorischer Verfahren, wie wir sie in Zeiten der kirchlichen Hexenverfolgungen erlebten und auch heute noch in u.A. klerikalfaschistischen Systemen beobachten, wo man so lange als schuldig gilt, bis die Unschuld bewiesen werde.

Die Verwirrung

Gleichwohl entsteht zweischneidige Verwirrung, sobald sich diffuse Parallelwertung der Laiensphäre mit gegenwärtig masseninduzierter Volksempörungskultur verbindet. In den Händen der seltsamen öffentlichen Wahrnehmung verdreht sich diese großartig humanistische Errungenschaft oft genug zum Gegenteil all dessen, wofür sie steht.

Im Zuge entweder negativ emotionalisierter oder moralinsaurer Lufthoheit vor allem sozialmedialer Stimmen, entsteht ein bemerkenswert erkenntnisresistentes Blöken, welches im Ergebnis kurioserweise häufig täterprivilegierend einerseits und viktimisierend andererseits wirkt.

Grundsätzlich sollte klar sein: Obgleich das Konstrukt eine rein juristische Wirkung entfaltet, ist es mehr als lobenswert, wenn sein ethischer Kern auch gesellschaftlich wirkt und jener Selbstbezähmung dient, die den öffentlichen „Marktplatz“ von Vorverurteilung, Lynchmob-Mentalität, rassistischer Instrumentalisierung usw. weitestgehend befreit. Im Zuge dieser ehrenwerten Haltung ergeben sich indes häufig übers Ziel hinaus schießende Stilblüten, die die Unschuldsvermutungt ad absurdum führen. So wird selbst in Fällen sachlicher Diskussion über offenkundige Fakten und Täterschaft (in Rechtswesen und Medien „mutmaßliche Täterschaft“ genannt) eingeworfen, dass selbst in Ansehung erdrückender Indizien eine derartige Einordnung zu unterbleiben habe, weil ja die „Unschuldsvermutung gelte“. Oft je nach Standpunkt flankiert von Hinweis, sonst würden nur die wahlweise Rechten/Linken/Regierung/Opposition/Rassisten/Gutmenschen/Faschisten/Kommunisten/Neoliberalen/Bourgeoisie oder vielleicht sogar Chtulhu gewinnen.

Zu viel Zurückhaltung missversteht das Konzept

Derartiges ist ersichtlich hanebüchener Quark und privilegiert den Täter zu Ungunsten seiner jeweiligen Opfer. Desweiteren ist eine solche Haltung trotz oft bauchladenhaft vorgetragenen Selbstbewusstseins nicht durchdacht und gänzlich unpraktikabel. Denn man halte sich vor Augen: Spätestens ab einer Häufung eindeutiger Indizien/Ermittlungen/Recherchen ist die Verurteilung lediglich ein rein formaler Akt, der gleichwohl nicht mehr Erkenntnisse benötigt. Das klingt umständlich, ich weiß. Ist es aber nicht.

Sachverhalte wie etwa die Mordserie Manson-Family waren bzgl- der Täterverantwortlichkeit längst klar, bevor das Urteil erging. Ebenso im Fall Eichmann. Oder: Was ist mit Fällen, in denen der jeweilig mutmaßliche Täter sich entweder per Flucht, Untertauchen oder Suizid der Strafverfolgung entzieht? Soll man jene stets im öffentlichen Diskurs als Unschuldslamm titulieren? Oder: Was ist mit Fällen der Verjährung? Stellen wir uns vor, im Fall Cosby hätten sich nur Opfer gemeldet, deren Sachverhalte schon zu lang für eine Strafverfolgung zurücklägen? Obwohl die Glaubwürdigkeit deshalb nicht anzuzweifeln wäre, müßte man das öffentliche Einstufen als mutmaplicher Täter konsequent unterlassen, weil „Unschuldsvermutung, wa!“.

Dem gegenüber steht die andere Front des Versagens, jene, die trotz gebotener Unschuldsvermutung das Ganze oft laut, rotköpfig und fußstampfend als Glaubensfrage Marke „In Dubio Contra Reum“ abhandelt. Hier trifft es gerade in jüngster Zeit oft Personen (meist Promis), deren Unschuld entweder durch ein Verfahren bewiesen wurde und/oder wo in nicht klärbarem Zusammenhang Aussage gegen Aussage steht. Jene mussten sich etwa in Verfahren bereits unsäglicher medialer wie gesellschaftlicher Vorverurteilung erwehren oder stehen hinterher lebenslang am Pranger selbst ernannter Dorfrichter, die zu viele Casting- und Gerichtsshows inhalierten. Mittlerweile reicht eine einfache Twitter- oder Facebook-Anschuldigung, um ganze Lawinen als Glaubenskriegs-Substitut los zu treten. Obwohl man erlebt, welch limitierte Glaubwürdigkeit selbst präsidiale Tweets verkörpern. Eine gute Entwicklung?

Fazit: Wenn man ein richtiges Instrument falsch versteht und anwendet – egal ob täppisch oder ignorant – taugt das Ergebnis selten. Nicht umsonst heißt es bei Haruki Murakami „Seid vorsichtig mit Wasser. Wasser, das da fehlt, wo es sein sollte, Wasser, das dort ist, wo es nicht sein sollte.“

Ulf Kubanke

Ehemaliger Anwalt; nun Publizist, Gesprächspartner und Biograph; u.a. für Deutschlands größtes Online-Musikmagazin laut.de.

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