Wenn der Rechtsstaat verhungert

Es wird langsam eng. Seit einiger Zeit sind Gerichte und Staatsanwaltschaften überlastet. Verfahren ziehen sich in die Länge und U-Haft-Zeiten werden bis zum letzten Tag ausgeschöpft. Die Samstagskolumne von Heinrich Schmitz


foto: geralt pixabay

Tatverdächtige sitzen unangemessen lange in U-Haft. Nicht etwa, weil es den Staatsanwälten ein sadistisches Vergnügen bereiten würde, Verdächtige möglichst lange vorab in Untersuchungshaft sitzen zu lassen. Oder weil sie chronisch faul wären oder unfähig. Das mag für den ein oder anderen zutreffen, für die absolute Mehrheit tut es das nicht. Es dauert einfach immer länger, bis kriminaltechnische Untersuchungen, DNA-Gutachten und Gutachten über die Auswertung von beschlagnahmtem Datenmaterial vorliegen. Und es gibt zu viele Verfahren für zu wenige Staatsanwälte und entsprechende Hilfskräfte.

Es fehlen immer noch rund 2000 Richter und Staatsanwälte, um die anfallende Arbeit schnell und gut bewältigen zu können. Das mag den ein oder anderen Kriminellen jetzt riesig freuen, weil das ein oder andere Verfahren gar nicht mehr zur Anklage kommt; den Bürger sollte das aber nicht freuen.

Die Regels sind die Regels

Die schönsten Regeln und Gesetze sind nichts wert, wenn nichts mehr passiert, wenn jemand dagegen verstößt. Das wusste schon der Rechtsgelehrte Marc Terenci in seiner berühmten Rede an den Dschungel: Die Regels sind die Regels. Oder auch wenn es viel zu spät passiert. Für Unschuldige, die in U-Haft sitzen oder auch Verdächtige, deren Computer monatelang beschlagnahmt sind, ist es gar nicht komisch, wenn es nicht weitergeht. Und für die Opfer von Straftaten erst recht nicht.

Konsequenz aus diesem Dilemma ist es, dass dann z.B. auch einer Vergewaltigung oder eines Mordes dringend Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Die Gefühle eines Vergewaltigungsopfers, wenn es dem Täter auf der Straße begegnet, kann sich wohl jeder lebhaft vorstellen.

Oder es passiert, dass beschlagnahmte PCs unausgewertet oder nur oberflächlich ausgewertet wieder zurückgegeben werden müssen, obwohl sie möglicherweise noch voll mit Kinderpornos oder anderem Beweismaterial sind. Es werden ja auch schon mal gerne bei einer Hausdurchsuchung diverse Beweismittel übersehen.

In solchen Fällen, und leider nur in solchen Fällen, wird eine breitere Öffentlichkeit aufmerksam und empört sich. Über die doofe und unfähige Justiz. Über faule Richter und Staatsanwälte, darüber dass die Bevölkerung in ihrem Gerechtigkeitsgefühl alleingelassen werde und die Opfer verhöhnt würden. Dass wir in einem Unrechtsstaat leben würden.

Alternativlos

Dabei sind diese Haftentlassungen das Einzige, was die Justiz in derartigen Fällen machen kann, wenn sie rechtsstaatlich handelt. Eine überlange U-Haft ist gegenüber dem Verdächtigen und dessen Freiheitsrechten nicht zu rechtfertigen. Für den gilt eben zu Recht die Unschuldsvermutung. Die gilt alternativlos.

Jeder hat Anspruch darauf, dass seine Schuld oder Unschuld möglichst schnell geklärt werden. Wenn das wegen Überlastung der Justiz nicht geht, dann muss er eben aus der Haft raus gelassen werden. Ja, vermutlich sind da auch viele Schuldige bei. Aber auch für jemanden, der nicht in Haft sitzt, ist ein schwebendes Ermittlungsverfahren immer eine Belastung. Ob schuldig oder unschuldig, jeder ist froh, wenn er endlich weiß, was dabei herausgekommen ist.

Die Zeit läuft

Hinzu kommt der Umstand, dass die Aufklärung eines Sachverhalts mit zunehmendem Abstand von einer Tat immer schwerer wird. Ich habe vor ein paar Jahren in einer Neuauflage eines Mordverfahrens erlebt, dass sich Zeugen zum Teil weder an die eigentlichen Umstände halbwegs belastbar erinnern konnten, noch – und das war vielleicht noch erstaunlicher – daran, was sie vor gut einem Jahr in der Erstauflage des Verfahrens ausgesagt hatten. Je länger man von einem Ereignis entfernt ist, umso schwammiger wird die Erinnerung und vermischt sich mit eigenen Überlegungen, Schlussfolgerungen und Meinungen und dem, was man darüber von anderen gehört oder in der Presse gelesen hat. Darauf ein Urteil stützen zu müssen, ist gewagt. Einige der Zeugen waren in der Zwischenzeit bereits gestorben. Wenigstens die konnten nichts Falsches mehr sagen. Dabei soll so ein Verfahren ja der Wahrheitsfindung dienen.

Auch in Zivilsachen, also da, wo nicht der Staat gegen einen vermeintlich Kriminellen, sondern ein Bürger gegen den anderen vorgeht, weil er gegen den z.B. eine Forderung geltend macht, dauern die Verfahren immer noch viel zu lange. Wenn ein Handwerker oder ein Freiberufler gleich von mehreren Kunden nicht bezahlt wird, nützt es ihm wenig, wenn er erst lange Zeit später ein Urteil in den Händen hält, aus dem er dann vollstrecken kann. Wenn er Pech hat, hat er in der Zwischenzeit schon Pleite gemacht. Auch einem Vermieter ist nicht wirklich damit gedient, wenn ein nicht zahlender Mietnomade sein Eigentum noch ewig lange nach der Kündigung kostenlos nutzt, ohne dass er einen Räumungstitel bekommt. Da kann ich verstehen, wenn manch einer sich überlegt, statt seiner Rechtsanwalts eine Motorradgang mit der Räumung zu beauftragen. Wenn die Justiz nicht hilft, hilft vielleicht die Selbstjustiz. Aber so ein „Mach es zu Deinem Projekt“ sollte auf Heimwerkarbeiten beschränkt bleiben.

Unerledigt

Und das Problem besteht nicht nur bei der Justiz, also am Ende der Ermittlungsverfahren, sondern bereits an deren Anfang, bei der Polizei. Es gibt zigtausende unbearbeitete Akten bei der Polizei, alleine in Bremen rund 15.000. Dass das nur mit den allwöchentlichen Spaziergang-Demos zu tun haben soll, wage ich zu bezweifeln. Und selbst wenn es so wäre: Die Behörden müssen dann eben so ausgestattet werden, dass die Bürger von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen können. Eine Demo – egal um welchen Mist es da geht – mit der Begründung zu verbieten, „Sorry, uns fehlen gerade die Polizisten“, ginge gar nicht. Das Demnstrationsrecht gilt auch für geistig Minderbemittelte. Aber genauso wenig geht es, dass die Beamten aufgrund solcher Demos nicht mehr dazu kommen, ihrer anderen Arbeit nachzugehen.

Diejenigen, die trotzdem ihren Dienst tun, schieben Überstunden vor sich her. Sie sind, egal auf welcher Ebene sie tätig sind, persönlich überlastet. Das tut der Sache nicht gut. Einem gestressten Polizeibeamten zu begegnen, ist ebenso wenig erstrebenswert wie einem Gericht, dessen Kalender so mit Terminen vollgeknallt ist, dass es schlecht gelaunt geneigt ist, den ein oder anderen Beweisantrag nur deshalb abzuweisen, weil es sonst einen weiteren Verhandlungstag benötigt und dann die danach folgenden Sachen wieder unterminieren muss. Wer jeden Beweisantrag der Verteidigung als persönlichen Angriff auf seine Zeiteinteilung betrachtet, kann nicht gut entscheiden. Gutes Recht können nur Gerichte sprechen, die nicht unter permanentem Zeitdruck stehen, sondern den Dingen die Zeit geben können, die notwendig ist. Richter sind keine Außerirdischen, sondern Menschen. Menschen neigen unter Stress und Zeitdruck zu Fehlern. Aber Fehler der Justiz müssen in einem Rechtsstaat die Ausnahme bleiben.

Recht verdorben

Wenn das Recht nicht rechtzeitig zur Geltung kommt, dann wird es schlecht. Dann verdirbt es wie ein gutes Essen, das nicht schnell genug auf den Tisch kommt. Dann wird es kalt. Dann schmeckt es nicht mehr. Dann ist es irgendwann auch gar kein Recht mehr, sondern etwas, das sich zwar als Recht ausgibt, aber keinem mehr gerecht wird. Dann ist das Recht verdorben.

Der Haushalt des Bundesjustizministers ist der kleinste im Bundeshaushalt. In den Ländern, die die Hauptlast zu tragen haben, sind die Etats im Verhältnis zu den Gesamtausgaben auch eher klein. Sparen ist ja etwas Schönes, aber wenn man am falschen Ende spart, kann das richtig teuer werden. Wenn der Justizapparat nicht bald erheblich besser ausgestattet wird, wird er selbst zu einer schleichenden Gefahr für den Rechtsstaat. Gerade in Zeiten öffentlicher Aufgeregtheiten ist es erforderlich, dass in der Justiz keine gestressten und überlasteten Typen, sondern gelassene und entspannte Menschen zügig ihre Arbeit machen können.

Ich habe eine recht ähnliche Kolumne bereits 2014, also vor rund 8 Jahren, geschrieben. All zu viel hat sich seitdem nicht getan. Okay, auf mich hört ja eh keine Sau in Berlin oder Düsseldorf. Aber das entwickelt sich mittlerweile zu einem immer größeren Problem. Ein Rechtsstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn seine Regeln eingehalten werden. Und die werden nur eingehalten, wenn sie kontrolliert werden und wenn die Nichteinhaltung sanktioniert wird. Das muss schnell gehen, weil es sonst keinen Effekt hat. Übrigens wäre auch das ein Argument gegen eine an sich überlegenswerte Impfpflicht.

Die Politik kann die Justiz nicht immer wieder mit Regeln belasten, wenn sie ihr keine adäquaten Mittel an die Hand gibt. Es ist nicht mehr 5 Minuten vor Zwölf, sondern 5 Sekunden. Und bei all den anderen Themen, die die Gemüter erhitzen, darf man dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen, sonst nehmen die Bürger den Staat irgendwann nicht mehr ernst und der Rechtsstaat verhungert.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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