Intransparente Eminenz

Der Kölner Kardinal Woelki verhindert seit Monaten die Veröffentlichung eines Gutachtens zum sexuellen Missbrauch innerhalb des Erzbistums Köln. Damit leistet er der katholischen Kirche einen Bärendienst. Kolumne von Heinrich Schmitz


Bild von Cheyenne Reeves auf Pixabay

Was hatte er nicht getönt, der Kölner Kardinal Woelki: Aufklärung sollte es geben, Transparenz. Täter und Vertuscher sollten genannt werden. Dafür wurde eigens die Münchener Anwaltskanzlei Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl mit der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens beauftragt. Das wurde auch abgeschlossen. Aber es wird nicht veröffentlicht. Transparenz? Pustekuchen. Aufklärung? Drauf geschissen.

Zur Begründung dafür, dass das Erzbistum das fertige Gutachten zurückhält und die Öffentlichkeit nicht erfährt, was dort aus den Akten der Kirche ermittelt wurde, hat der Kardinal angegeben, das Gutachten sei „nicht gerichtsfest“ und enthalte Mängel. Worin diese angeblichen Mängel bestehen, bleibt das lila Geheimnis von Woelki. Ich kenne das Gutachten natürlich nicht und kann nicht behaupten, dass das anders wäre. Zweifel an der Darstellung Woelkis bleiben aber erlaubt.

Es mag ja sein, dass das Gutachten irgendwelche Mängel enthält, allerdings scheint das Erzbistum diese selbst gar nicht zu kennen. So antwortet das Erzbistum auf seiner Homepage auf die Frage,

Wer in- und außerhalb des Erzbistums kennt das Westpfahl Spilker Wastl-Gutachten oder den Teil IX „Persönliche Verantwortlichkeiten“?

wie folgt:

Das Erzbistum Köln hat es ausdrücklich abgelehnt, das Gutachten in vollständiger Form oder in Teilen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Keinem Verantwortlichen des Erzbistums Köln ist der Inhalt des Gutachtens bekannt. Außerhalb des Erzbistums hatten im Zuge der Überprüfung neben Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Streng, Herr Prof. Dr. Jahn und des Anwaltsteams von Prof. Dr. Gercke ausschließlich die äußerungsrechtlich beauftragten Rechtsanwälte Zugang zu dem Gutachten, die sich alle zuvor der Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber dem Erzbistum Köln unterworfen hatten.

Das hat was. Der Auftraggeber eines unabhängigen Gutachtens, das bestimmt einen großen Griff in den Klingelbeutel gekostet haben dürfte, lehnt es ausdrücklich ab, das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten überhaupt zur Verfügung gestellt bekommen, weiß aber, dass das Gutachten mangelhaft ist. Da muss man erst mal drauf kommen.

Geld spielt keine Rolle?

Aber gut. Das Erzbistum weist übrigens darauf hin, dass die Kosten für die Gutachten nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert wurden:

Es ist sichergestellt, dass die Kosten der Aufarbeitung ebenso wie die Leistungen zur Anerkennung des Leids nicht aus Kirchensteuermitteln bezahlt werden. Die Mittel stammen aus einem Sondervermögen des Erzbischöflichen Stuhls in Form eines Fonds. Der Fonds ist ein unselbständiges, zweckgebundenes Sondervermögen des Erzbischöflichen Stuhls K.d.Ö.R., Köln. Zweck des Fonds ist die ideelle und materielle Förderung besonderer kirchlicher Bedürfnisse und Anliegen im Erzbistum Köln. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln für kirchliche Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen deren Finanzierung im laufenden Haushalt des Erzbistums Köln in der Regel nicht vorgesehen ist.

Nun fände ich noch ganz interessant zu erfahren, aus welchen Mitteln denn nun dieser Fonds gespeist wird. Vielleicht ist das Geld ja vom Himmel gefallen. Aber zurück zum Gutachten.

Der Auftrag

Der Auftrag an die Kanzlei war ziemlich klar:

Die Gutachter sollen Fälle eines möglichen sexuellen Missbrauchs im Sinne der einschlägigen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz durch Kleriker oder sonstige pastorale Mitarbeitende, die im Dienst der Mandantin stehen oder in deren Auftrag tätig waren bzw. sind, die

aufgrund von Meldungen beim Missbrauchsbeauftragten und/oder

im Rahmen der Auswertung von Personal- und sonstigen Akten vor allem im Rahmen der sogenannten MHG-Studie und/oder

im Rahmen der Überprüfung einer nach fachlichen Standards festgelegten, relevanten Stichprobe aus dem Bestand der Personalakten des untersuchungsgegenständlichen Personenkreises identifiziert wurden, dahingehend evaluieren, ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen im Einklang mit den insoweit bestehenden Vorgaben des kirchlichen und des staatlichen Rechts und/oder dem kirchlichen Selbstverständnis stand, bzw. steht;

insoweit etwa bestehende Defizite/Rechtsverstöße und die hierfür Verantwortlichen möglichst konkret benennen;

basierend auf einer dahingehenden Sichtung der (Personal-)Akten im Rahmen der Aktenreorganisation durch externe Fachleute (WP-Gesellschaft [Name wird hier nicht genannt]) verifizieren, ob ab 2002 alle Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle, die einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründen, den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden;

aus ihrer Sicht bestehende Ursachen, einschließlich solcher betreffend die bestehenden Verfahrens- und materiell-rechtlichen Regelungen, für etwa bestehende Defizite/Rechtsverstöße aufzeigen;

die in Anbetracht etwa festgestellter Defizite/Rechtsverstöße rechtlich gebotenen Maßnahmen der derzeitigen Diözesanverantwortlichen benennen sowie

Vorschläge zur Beseitigung etwa festgestellter Defizite/Rechtsverstöße unterbreiten.

Nach Ziffer 2 der Anlage zum Mandatsvertrag wird die Kanzlei einen schriftlichen Bericht zu diesem Untersuchungsgegenstand erstellen.

Anhand dieses Auftrages und des Gutachtens selbst ließe sich prüfen, ob die Anwälte ihren Job gut gemacht haben. Aber dafür müsste man das Gutachten ja kennen. Und ohne dieses Gutachten zur Verfügung gestellt bekommen zu haben, ist schwer zu erklären, warum nun Herr Prof. Björn Gercke exakt denselben Auftrag erhalten hat.

Unbrauchbar?

Ob nun die Rechtsanwälte Westpfahl Spilker Wastl die Behauptung, ihr Gutachten sei unbrauchbar und damit nicht zur Veröffentlichung geeignet, auf sich sitzen lassen werden, darf man getrost bezweifeln. Das ebenfalls von dieser Kanzlei erstellte Gutachten für das Bistum Aachen wurde veröffentlicht. Sie können das hier herunterladen und sich selbst von dessen Qualität überzeugen. Es würde mich doch sehr wundern, wenn die Qualität des Gutachten für das Erzbistum Köln geringer wäre. Aber, man weiß es ja nicht.

Es drängt sich jedenfalls der ungute Eindruck auf, dass das Erzbistum oder auch der Erzbischof hier irgendwie Dreck am Stecken haben und deshalb die Veröffentlichung verzögern bzw. verhindern. Der Eindruck mag falsch sein, aber das hilft nun in der Außendarstellung wenig. Wer Transparenz, Aufklärung und Wahrheit verspricht und dann mauert, der gewinnt nicht gerade an Glaubwürdigkeit. Es war aus meiner Sicht eh eine Schnapsidee, die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche ausgerechnet dieser zu überlassen. Die Schweinepriester werden jubilieren und tirilieren. Die Kirche hat solche Taten über Jahrzehnte vertuscht und ausgerechnet dieser Organisation soll man nun abnehmen, dass es eine lückenlose Aufklärung ohne Ansehen der Person gibt? Also ich tu das nicht und hätte mir gewünscht, dass die Staatsanwaltschaften schon vor Jahren – wie sie das bei jedem Steuerhinterzieher tun – eines Morgens mit vielen Kisten in die Kirchenverwaltungen stürmen und die Akten beschlagnahmen.

Bereits 2018 schrieb ich:

Ganz erstaunlich und auch nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass es bisher noch keine Großrazzia der Staatsanwaltschaften gegeben hat. Manch einer vermutet, die Kirche sei aufgrund von Kirchenrecht berechtigt, diese Straftaten selbst – sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit – aufzuklären. Aber das stimmt nicht. Das staatliche Strafrecht gilt ohne Wenn und Aber auch für die Kirche und deren „Würdenträger“. Kirchen genießen keine Immunität.

Dass die Kirche nun die versprochene Aufklärung nicht liefert, ist ein Armutszeugnis. Vielleicht könnte die Staatsanwaltschaft ja auch nun einfach mal das Gutachten beschlagnahmen. Der Anfangsverdacht, dass sich darin auch Namen von Tätern und Vertuschern finden, dürfte schon aufgrund der Äußerungen des Erzbistums gegeben sein.

Ich bin katholischer Christ und damit ist Erzbischof Woelki mein Bischof. Bisher habe ich die Kirche selbst wegen des Missbrauchsskandals noch nicht verlassen, vielleicht weil ich an ihre Selbstreinigungskraft glauben wollte. Dieser Glaube ist jedenfalls dahin, und wenn das da so weiter geht, werde ich noch einmal über einen Kirchenaustritt nachdenken. It’s your turn,Eure  Eminenz.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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