Drei Bürgermeister und eine allgemeine Dienstpflicht

Drei Bürgermeister aus Schwaben haben die Krawalle von Frankfurt und Stuttgart „analysiert“ und als Konsequenz ein verpflichtendes Gemeinschaftsjahr für alle Jugendlichen gefordert. Eine gute Idee? Die Samstagskolumne von Heinrich Schmitz


Bild von Manon25s auf Pixabay

Nach den Krawallen von Stuttgart und Frankfurt kommt nun ein Brief aus dem Schwabenland.

Vier Seiten haben die Oberbürgermeister der Städte Schwäbisch Gmünd – Älteste Staufferstadt –, Tübingen – Universitätsstadt – und Schorndorf – Die Daimlerstadt – an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann und den Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes, Thomas Strobl geschrieben. Sie bezeichnen sich als „Experten der Stadtgesellschaften vor Ort“. Sie behaupten, sich darüber im klaren zu sein,

 dass wir in dieser Diskussion mit einer pauschalen, dumpfen Brandmarkung junger Menschen als fanatisierte, marodierende Ausländerhorden so wenig weiterkommen, wie mit einer von der eigenen Moral berauschten, sozialpädagogischen Betreuungsromantik.

Und da haben sie selbstverständlich recht.

Die OBs haben auf die Probleme zwei Antworten.

Reaktion des Rechtsstaats

Da wird zunächst einmal Selbstverständliches vorgetragen. Polizei und Justiz müssten konsequent reagieren. Die Gesetze böten alle Möglichkeiten,

angemessen, abgestuft, deutlich und mit Nachdruck gegen Gewalt, Vandalismus und Aggressionen vorzugehen und die Einhaltung von Regeln und Gesetzen durchzusetzen.

Nun ja, wenn das so einfach wäre, gäbe es ja gar keine Gesetzesverstöße, und gerade Frankfurt und Stuttgart haben gezeigt, dass die Polizei so gut wie gar nichts verhindern konnte. Aber egal, das darf man sich ja gerne einmal erträumen, so als OB.

Hier braucht der Staat, hier brauchen wir nicht neue Gesetze, sondern mehr Selbstbewusstsein, Mut und vor allem schnelles Handeln und eine schnelle Verurteilung nach begangenen Straftaten.

Stimmt, das letzte was wir brauchen sind schon wieder neue Gesetze. Nun glaube ich aber auch nicht, dass Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter in der Masse über ein schwaches Selbstbewusstsein klagen. Aber damit es zu schnellem Handeln und schnellen Verhandlungen, in denen man dann sieht, ob es auch zu schnellen Verurteilungen reicht, kommen kann, braucht es vor allem eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Justizbehörden. Dass es mitunter auch in Jugendstrafsachen sehr lange dauert, bis es zur Anklage und dann zur Hauptverhandlung kommt, liegt nicht daran, dass die Beteiligten irgendwelche Minderwertigkeitskomplexe haben, sondern daran, dass es an allen Ecken und Enden an qualifiziertem Personal und anständiger Büroausstattung fehlt.

Aber offenbar reichen da nun ein paar OB’liche Beschwörungsformeln wie:

Von unserer Seite ein klares Wort: Wir Oberbürgermeister stehen hinter unseren Polizistinnen und Polizisten!

Jawoll, da freuen die sich riesig. Das ist ähnlich hilfreich wie Applaus für Pflegekräfte. Alles ganz toll, aber wirkungslos.

Nun geht es weiter in dem Brief, und die OB als geschulte Hobby-Kriminologen suchen nach den Ursachen der Gewaltausbrüche in Frankfurt und Stuttgart. Neben den Freiheitsbeschränkungen durch die Coronamaßnahmen und der „Debatte über Rassismus bei der Polizei nach dem schrecklichen Tod des US-Amerikaners George Floyd“, die auch zu Wut auf die deutschen Beamten beigetragen habe, ist den OBs aufgefallen, dass ein Aspekt bisher kaum Beachtung finde:

Die Rolle von Geflüchteten bei der Entstehung einer gewaltbereiten Szene in der Stuttgarter Innenstadt.

Da palmert es in dem Brief, denn Ähnliches kann man beim Tübinger OB seit Monaten auf dessen Facebookseite lesen. Sein Motto „Erst die Fakten, dann die Moral“ ist sehr schön, allerdings scheinen Fakten für ihn nur die Erkenntnisse zu sein, die er selbst dafür hält und nicht unbedingt das, was dann in Prozessen herauskommt.

Bisher ist bekannt, dass neun von 24 in der Nacht festgenommenen jungen Männer einen „Flüchtlingsbezug“ haben, also als Asylbewerber ins Land gekommen sind. Viele Tatverdächtige sollen einschlägig bei der Polizei bekannt sein. Auf Videos und Fotos aus der Krawallnacht kann man erkennen, dass auch viele weitere Beteiligte an den Krawallen zu dieser Gruppe gehören könnten. In dieselbe Richtung deuten Aussagen der Polizei, wonach in den letzten Wochen bei Kontrollen in der Stuttgarter Innenstadt 70% der Probleme dort auf versammelte junge Männer mit Flüchtlingsbezug entfallen seien. Es ist keine Stammbaumforschung, sondern notwendige Präventionsarbeit, das präzise zu analysieren.“

Aha, weil 9 von 24 einen Flüchtlingsbezug haben, sind diese das Hauptproblem. Ja das ist eine Logik, wenn auch eine seltsame. Wie man auf Videos erkennen können soll, ob jemand einen Flüchtlingsbezug hat, weiß der Geier oder aber der Palmer, der ja auch schon mal eine Gruppe, die vor dem Tübinger Bahnhof stand, als Flüchtlinge identifizierte. Weil, Palmer hat für so was ein Gespür, ein drittes Auge. Ich kann einem Menschen beim besten Willen nicht ansehen, ob der Deutscher oder Ausländer, hier geboren oder hierhin geflüchtet ist, und ich wüsste auch nicht, woran man das erkennen können sollte. Aber okay, Palmer kann das, womöglich an der Hautfarbe, und dann sind das Fakten.

Wenn ich bei einem Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit nachforsche, ob auch dessen Eltern schon immer hier gelebt haben oder eingewandert oder geflüchtet sind, dann ist das sicher keine Stammbaumforschung, aber es ist eine polizeiliche Ermittlung, die mit der Sache nicht das Geringste zu tun hat. Für die Aufklärung des persönlichen Hintergrundes von verdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden ist die beim Jugendamt installierte Jugendgerichtshilfe zuständig.

Präventionsarbeit, die präzise analysiert, ist wünschenswert. Im Normalfall kommt das Ergebnis dieser Analyse aber erst am Ende derselben und steht nicht am Anfang. Das wäre dann nur ein – ja nun, rassistisches – Vorurteil, das man allzu gerne bestätigt sähe.

Dass es ein unbestrittenes Problem mit einer kleinen Gruppe von gewaltbereiten jungen Männern mit Migrationshintergrund gibt, ist kein Geheimnis. Und dann kommen wieder die kriminologischen Erkenntnisse der drei OBs ins Spiel:

Dafür ist neben Traumatisierung und Gewalterfahrungen auch eine herkunftsgeprägte Männlichkeitskultur verantwortlich. In vielen Fällen paart sich diese mit Enttäuschungen und Frustrationen über die Realität des Lebens in Deutschland. Sie fühlen sich nicht angenommen, sehen keine Perspektive, oft wegen fehlender Aussicht auf Anerkennung völlig zurecht, haben keine Betätigung und können keine positiven Selbsterfahrungen machen. Eine gefährliche Mischung, die auch bei Ur-Gmündern, Ur-Schorndorfern und Ur-Tübingern zur Gefahr für die Allgemeinheit werde (das „werde“ steht so im Brief, ist vermutlich Schwäbisch) müsste.“

Ja, da ist was dran. Das liegt unter anderem daran, dass während des Laufs des Asylverfahrens keine Arbeitserlaubnis erteilt wird, dass also das, was den Frust auslöst, durch unsere Gesetze und die Behörden ganz gezielt verursacht wird. Ich habe für manchen Mandanten – und das waren dann keine straffällig gewordenen Asylbewerber, sondern ganz liebe – sehr schnell einen Ausbildungsplatz gefunden, aber eben von der Ausländerbehörde keine Ausbildungsduldung bekommen, weil das so im Gesetz nicht vorgesehen ist. Und dann hocken die Jungs und Mädels halt dann irgendwo im Park oder am Bahnhof rum. Einzige Beschäftigung sind regelmäßige Kontrollen durch die Polizei. Einer meiner Mandanten, dem das OLG in Freiburg ein Hotelzimmer gebucht hatte, wurde mitten in der Nacht aus dem Bett geholt, offenbar weil der Nachtportier damit überfordert war, dass ein deutsches Gericht einem „Neger“ ein schickes Hotelzimmer bucht und bezahlt. Der Junge war fertig mit den Nerven. Er wird jedes Mal, wenn er mit der Bahn nach Süddeutschland fährt, am Kölner Bahnhof kontrolliert und gefilzt. Welcher weiße Junge kann das von sich sagen? Racial Profiling gibt‘s doch nicht, das ist doch verboten?

„Sie fühlen sich nicht angenommen“? Nein, sie werden nicht angenommen, und das scheinheilige Gequatsche von Palmer trägt auch nicht dazu bei, daran etwas zu ändern.

Und dann kommt ein Passus, bei dem ich fast gekotzt hätte:

Statt Arbeitsverboten wären sinnvolle Betätigungsfelder für diese jungen Männer notwendig. In Gmünd haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht, junge Männer am Bahnhof als „Kofferträger“ einen Sinn des Alltags zu geben. Auch die daraus entstehenden Kontakte waren wertvoll.

Da sieht man den Sarottimohr in Livree, wie er dem dicken weißen Graf Koks und der Gräfin Brikett den Koffer vom Zug zum Taxi schleppt. Den entstehenden Kontakt möchte ich mal sehen. Darf der bei Großkotzens demnächst noch „schwarz“ den Rasen mähen? Vielleicht könnte er ja auch Baumwolle ernten oder am Bahnhof Schuhe wichsen.

Richtig ist der Ansatz, dass diejenigen, die eine Ausbildung absolvieren, auch unabhängig vom Asylverfahren eine Duldung bekommen sollten. Das wäre eine Perspektive, nämlich die eines dauerhaften Aufenthaltstitels.

Dass die OB ein Fehlverhalten damit sanktionieren wollen, dass:

für diese jungen Männer eine zeitweilige Rückverweisung in die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes eine spürbare Sanktion wäre,

ist doppelt schlecht. Zum einen sind Erstaufnahmeeinrichtungen keine Strafanstalten oder Umerziehungslager, und zum anderen dürfte es nicht hilfreich sein, ausgerechnet auffällig gewordene junge Männer dahin zu schicken, wo andere Asylsuchende gerade erst einmal versuchen zur Ruhe zu kommen. Die Sanktionierung von Straftaten ist Sache der Gerichte und nicht der OB.

Auf Seite 3 unten kommt dann eine erstaunliche Feststellung:

 Richtig ist zweifelsohne, dass die Mehrheit der Krawallbrüder in Stuttgart keine Geflüchteten waren. Auch über die mangelnde Integration dieser jungen Männer in unsere Gesellschaft müssen wir uns Gedanken machen.“

Ach was. Immerhin, nachdem man sich zwei Seiten über die schlimmen Geflüchteten verbreitet hat, kommt dann doch die Erkenntnis, dass diese bei den Krawallen gar nicht in der Mehrheit waren. Also kann ihr Flüchtlingsbezug auch nicht die eigentliche Ursache der Krawalle sein, denn dieser Bezug fehlt ja nun mal der Mehrheit der Täter. Und dass es nur mangelnde Integration sein soll, die zu Krawall und Schlägereien führt, wage ich eh zu bezweifeln. Ich kenne einige Hooligans und Mitglieder von Motorradclubs, die im Alltag Handwerksmeister, Steuerberater, Zahnärzte (wie praktisch) und sogar Polizisten sind. Erlebnisorientierte Kloppereien gehören da zum Freizeitvergnügen wie für Boris Palmer das Zurechtrufen von Ruhestörern und das Posten zweifelhafter Texte; macht denen halt einfach Spaß. Mit mangelnder Integration haben die aber gar nichts zu tun.

Gleichwohl spricht natürlich nichts dagegen, wenn man Integration fördern möchte. Und da haben die OB dann einen Vorschlag – bzw. wie sich das für drei Weise aus dem Schwabenland gehört eine Forderung – parat:

Deshalb fordern wir, dass in Deutschland dringend ein verpflichtender gesellschaftlicher Grunddienst für alle jungen Menschen eingeführt wird, die in unserem Land leben – unabhängig von der jeweiligen Staatsbürgerschaft. Zwölf Monate sollen sich die jungen Menschen hier für die Gesellschaft engagieren. Dieses soziale Pflichtjahr soll in der Tat für alle gelten – sei es bei der Bundeswehr (die Aussetzung des Wehrdienstes sollte ohnehin jetzt beendet werden), sei es in sozialen oder kulturellen Einrichtungen, bei der Betreuung von älteren Bürgerinnen und Bürgern, sei es bei Arbeiten für die Städte und Kommunen. Für alle Dienstleistenden, die sich nicht auf Bundesebene, zum Beispiel im Wehrdienst oder beim THW engagieren, ist dabei die eigene Stadt, die eigenen Gemeinde der richtige Ort für ein passendes Pflichtjahr. Hier sieht man sofort und konkret, was man mit seinem Einsatz bewegen kann. Und sie ist der passende Trainingsraum für das Einüben der sozialen Fertigkeiten, die unsere Gesellschaft als unabdingbare Grundlage benötigt.

Und da erzählen die, sie hätten nichts mit Sozialromantik zu tun.

Also, die Wiedereinführung der Wehrpflicht wird an denselben Problemen scheitern, die zu ihrer Aussetzung geführt hat. Es können einfach nicht alle Mitglieder eines Jahrgangs „gezogen“ werden, d.h. es gibt keine Wehrgerechtigkeit. Dasselbe gilt auch für den zivilen Wehrersatzdienst, gemeinhin Zivildienst genannt. Und wenn es tatsächlich um Alle, also Jungen und Mädchen geht, dann macht es das nicht leichter.

Außerdem kann man das ja nicht in dem Alter, in dem noch etwas erzogen werden könnte, also vor Eintritt in die Pubertät veranstalten, sondern frühestens nach Ablauf der Schulpflicht, also frühestens mit 16. Und da möchte Herr Palmer dann den Mehrfachtäter, den er in seiner Innenstadt nicht sehen möchte, auf die pflegebedürftige Oma loslassen? Und was machen die OB, wenn der ein oder andere Rotzlöffel einfach keinen Bock auf Grunddienst hat? Wird der dann von den Feldjägern eingesammelt und kommt letztlich als Totalverweigerer in den Knast? Ich könnte hier auch noch einiges über Gerechtigkeit schreiben. Warum sollte ein braves Mädchen und ein braver Junge – und die sind absolut in der Mehrheit eines jeden Jahrgangs – durch einen Grunddienst bestraft werden, weil eine Minderheit Scheiße gebaut hat und trotz Jugendamt und Erziehungshilfe sein Leben nicht in den Griff bekommt?

Wer soll den ganzen Quatsch bezahlen und wann soll das beginnen? Will man auf einen Knall einen ganze Jahrgang vom Ausbildungsplatz oder vom Studium für ein Jahr abhalten? Was soll denn da der tiefere Sinn und der Nutzen sein?

Und ja, da haben die OB’s natürlich Recht:

Die Juristinnen und Juristen werden viele Vorbehalte und Einwände haben. Das wissen wir. Aber hier bedarf es einer politischen Antwort. Und wenn nötig muss die Politik auch das Rechtliche neu ordnen.

So kenne ich meinen Palmer, im Zweifel scheißt der auf das Recht und macht einfach, macht was er will, ganz getreu dem Motto des aktuell großen Staatsrechtlers Wendler: egal (Sie suchen hier vergeblich nach einem Hyperlink).

Nun sind die rechtlichen Bedenken nicht gerade ohne. Den Zivildienst, wie wir ihn kennen, kann es verpflichtend nur geben, wenn die Wehrpflicht wieder aktiviert wird. Alleine das dürfte schwierig werden.

Eine allgemeine Dienstpflicht ohne gleichzeitige Wehrpflicht ist nach dem Grundgesetz aktuell nicht möglich, auch wenn sich das auf den ersten Blick vielleicht für Juristenverächter anders liest. Da steht in Art. 12 GG:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Auf den ersten trüben Blick könnte man auf die Idee kommen, der zweite Halbsatz des Art. 12 Abs. 2 GG könne eine Grundlage für eine Dienstpflicht sein, denn im Rahmen einer „allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht“ darf der Einzelne tatsächlich zu bestimmten Arbeiten gezwungen werden. Aber halt nur auf den ersten Blick. Denn das gilt halt nur für herkömmliche Dienstpflichten. Das wären solche, die bereits länger bestehen, und da es die nicht gibt, ist auch schon Schluss mit lustig.

Die drei OB müssten also eine Grundgesetzänderung bewirken. Nichts leichter als das werden die drei denken. Wir kommen doch aus drei verschiedenen Parteien, und wenn wir uns einig sind, ist das flink erledigt. Aber Pustekuchen. Zunächst müssten sowohl Bundestag als auch Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit den Quatsch mitmachen. Und aus welchem Grund die das tun sollten, weiß ich nicht.

Immerhin, die glorreichen Drei hatten ihre Auftritte in der Presse, das Sommerloch wurde mit etwas anderem als Corona gefüllt, und nächste Woche treibt Palmer wieder eine neue Sau durchs Dorf. Bleibt nur zu hoffen, dass künftige Verbündete sich wenigstens ansehen, was sie da unterschreiben.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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