Feier frei

Juso-Chef Kevin Kühnert forderte die Aufhebung des Tanzverbotes an Karfreitag. Und wieder kommen die gleichen Argumente wie jedes Jahr, warum das nicht gehen soll.


Bild von Bernard-Verougstraete auf Pixabay

Bereits 2015 schrieb ich in einer Kolumne für The European folgendes:

Es ist nicht die Aufgabe des Staates dem Einzelnen vorzuschreiben, wann er Party machen kann und wann nicht. Das Tanzverbot am Karfreitag gehört abgeschafft.

Ist doch schön so ein paar freie Tage. Freitag frei, Montag frei. Jedenfalls für die Mehrzahl der Bevölkerung. Natürlich nicht für Not, Rettungs, Polizei, Krankenhaus und andere Dienste und nicht in der Gastronomie (), aber halt für die Mehrzahl der Bevölkerung. Über Sonn- und Feiertage beschwert sich außer Arbeitgebern kaum jemand. Hauptsache frei. Aus welchem Grund frei ist, interessiert immer weniger. Manche wissen es nicht einmal mehr, welchen Hintergrund so ein Feiertag hat. Müssen sie auch nicht.

Osterhasi

Bei Ostern meinen viele, es sei ein Fest zu Ehren des Osterhasen, oder, wenn ihnen schon in den Sinn kommt, es habe etwas mit dem Christentum zu tun, tippen sie auf die Geburt Christi oder dessen Aufnahme in den Himmel. Andere meinen, es gehe um Eier oder so. Trotzdem haben auch die an diesen Feiertagen frei, die entweder gar nichts oder etwas anderes glauben als die Christen, für die Ostern das wichtigste Fest im Jahr ist. Es soll aber auch Christen geben, die nicht wissen, dass an diesem Tag die Auferstehung Christi von den Toten gefeiert wird.

Wenn der Islam zu Deutschland gehört, warum sind dann alle Feiertage christlich?

Die meisten arbeitsfreien Feiertage in Deutschland sind christlichen Ursprungs. Nur drei der bundesweiten Feiertage sind staatlichen Ursprungs, der 1. Mai als Tag der Arbeit, der Volkstrauertag zum Gedenken der Toten der Weltkriege und der 3. Oktober, als Tag der deutschen Einheit.

Da könnte man ja auf die Idee kommen, dass sei den anderen Religionen gegenüber ungerecht. Das sei vielleicht früher mal in Ordnung gewesen, als die Bevölkerung noch durch die Bank aus Christen bestanden hätte. Das verstoße gegen das Grundgesetz. Klingt ja auf der ersten Blick ganz einleuchtend. Wenn der Islam zu Deutschland gehört, warum sind dann alle Feiertage christlich?

Das Bundesverfassungsgericht hat da im Zusammenhang mit dem Berliner Ladenöffnungsgesetz im Jahr 2009 schon mal etwas zu gesagt:

Allein aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG lässt sich keine staatliche Verpflichtung herleiten, die religiös-christlichen Feiertage und den Sonntag unter den Schutz einer näher auszugestaltenden generellen Arbeitsruhe zu stellen und das Verständnis bestimmter Religionsgemeinschaften von nach deren Lehre besonderen Tagen zugrunde zu legen. Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG erfährt aber eine Konkretisierung durch die Sonn- und Feiertagsgarantie nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV; die Sonn- und Feiertagsgarantie wirkt ihrerseits als in der Verfassung getroffene Wertung auf die Auslegung und Bestimmung des Schutzgehalts von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein und ist deshalb auch bei der Konkretisierung der grundrechtlichen Schutzpflicht des Gesetzgebers zu beachten. Art. 139 WRV enthält einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber, der im Sinne der Gewährleistung eines Mindestschutzniveaus dem Grundrechtsschutz aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG insoweit Gehalt gibt.“

Das Verfassungsgericht saugt den besonderen Schutz der Sonn- und Feiertage also aus Art. 140 GG, der u.a. auf Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung verweist. Liebe Reichsbürger, ihr braucht jetzt nicht zu hecheln, es ist trotzdem eine Regelung des bundesdeutschen Grundgesetzes.

In diesem Art. 139 WRV steht nichts schlimmes drin, nur:

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Wäre doch cool, wenn Juden, Christen und Muslime einen
gemeinsamen Feiertag feiern könnten

Das schützt nicht nur die Kirchen, sondern jeden Bürger vor übermäßiger Begehrlichkeit der Arbeitgeber, insbesondere der ganz großen Arbeitgeber, die am liebsten rund um die Uhr ihre Geschäfte offen hielten. Aber die richtig Großen, also die die keine Steuern zahlen, aber rund um die Uhr fette Gewinne einstreichen kümmert das eh nicht. Die sind ja nicht von dieser Welt, sondern aus dem Cyberspace.

Das besagt nun aber nicht, dass es nicht auch einen Feiertag für eine andere Religion geben könnte. Das liegt in der Entscheidung der Bundesländer. Sicher wird nun nicht jede Religionsgemeinschaft einen freien Tag beanspruchen können, irgendwann muss ja auch das Geld zum Feiern wieder verdient werden. Aber man könnte ja auch einen Feiertag auf einen Sonntag legen oder einfach mehrere Feiertage zusammen. Wäre doch cool, wenn Juden, Christen und Muslime einen gemeinsamen Feiertag feiern könnten. Nun ja, da bin ich wohl der Zeit voraus.

Und es besagt auch nicht, dass es zwingend erforderlich wäre, an einigen Feiertagen alles und jedes zu verbieten.

Keine Party im Dom

Es will doch keiner im Kölner Dom Party machen

Alle Jahre wieder gibt es völlig zu Recht Diskussionen um das sogenannte „Tanzverbot“ an Karfreitag. Dabei werden je nach Bundesland nicht nur reine öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt, sondern auch „alle nichtöffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen“. So wurde einem Kölner Wirt verboten, an Karfreitag seine Räume für eine muslimische Beschneidungsfeier zu vermieten. Unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit eine recht seltsame Entscheidung. Und ob die Beschnittenen den Tag als
besonders unterhaltsam gefunden hätten, weiß ich auch nicht.

Natürlich sollen die Christen an Karfreitag alle schön ungestört traurig sein dürfen, weil sie des Leidens Christi gedenken. Aber was hindert sie denn daran, wenn in den geschlossenen Räumen einer Kneipe Andersgläubige ein Fest feiern? Oder wenn andere in den schalldichten Räumen einer Diskothek abtanzen wollen? Es will doch keiner im Kölner Dom Party machen. Und was geht das den Staat an?

Finden es die meisten nicht richtig doof, dass strenggläubige Salafisten meinen, Musik und Tanz seien Teufelszeug? Warum muss der Staat dann an Karfreitag selbst einen auf finster machen.

Nochmal. Jeder Christ muss unbehelligt Karfreitag feiern können. Wobei dieses Feiern ja eher einer Trauerfeier gleicht. Aber auch das ist ja eine Feier. Auch wenn die christlichen Feiertage als solche von der Verfassung geschützt werden, ist es schlichtweg unverständlich, wenn der Staat meint, er müsse diese Feiertage noch über den eigentlichen Zweck der ungestörten Religionsausübung hinaus pushen. Das fühlt sich an, als ob eine Staatstrauer verhängt würde. Ich fand es als Kind schon immer ätzend, wenn im Radio den ganzen Tag nur „ernste“ Musik gespielt wurde. Und ich fand es ungerecht, weil mein Vater da richtig drauf abfuhr. Der wäre viel trauriger gewesen, wenn die meine Musik gespielt hätten. Gut, das hat sich ja schon seit ein paar Jahrzehnten geändert.

Mich kümmert sonst schon nicht, ob andere tanzen.

Grundgedanke des Grundgesetzes ist die persönliche Freiheit des Einzelnen. Jedes Einzelnen, ganz gleich ob er religiös oder nichtreligiös ist. In diese Freiheit darf nur aus bestimmten Gründen eingegriffen werden. Welche Gründe das hier nun konkret sein sollen, ist mir schleierhaft. Kann ein strenggläubiger Christ nicht
angemessen traurig sein, weil er weiß, dass sein Nachbar tanzen geht? Davon bekommt er ja gar nichts mit. Ist also schon das Bewusstsein, dass andere möglicherweise Spaß haben könnten, während man selber in Sack und Asche gehen möchte ein schützenswertes Rechtsgut? Mich kümmert sonst schon nicht, ob andere tanzen, warum sollte mich das an einem Tag im Jahr kümmern? Und warum kümmert es offenbar nicht nur die Kirchen und Matthias Matussek, sondern auch den Staat?

Es ist eben nicht Aufgabe des Staates dem Einzelnen vorzuschreiben, wann er traurig zu sein hat bzw. so zu tun hat als wäre er traurig. Der Staat hat den Bürger in Ruhe zu lassen. Die wirklich Gläubigen werden auch ohne ein Tanzverbot nicht zu Jubelfeiern aufbrechen und denjenigen, die das Tanzverbot vehement verteidigen, geht es wohl in Wirklichkeit darum zu zeigen, wer in diesem unseren Lande immer noch das Sagen hat.

Das ist auch heute, 2019, immer noch meine Meinung.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

More Posts - Website

Schreibe einen Kommentar zu kague Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert