Nach Abschluss einer intensiven Prüfung, in der das BfV offen zugängliche Informationen – einschließlich einer Stoffsammlung der Landesbehörden für Verfassungsschutz – sorgfältig ausgewertet hat, kommt das BfV zu folgendem Ergebnis:
Die Gesamtpartei AfD wird als Prüffall bearbeitet
Die „Junge Alternative“ (JA) wird zum Verdachtsfall erklärt
Die Teilorganisation der AfD „Der Flügel“ wird zum Verdachtsfall erklärt
So ist es auf der Homepage des BfV in einer Pressemitteilung zu lesen.
Dass das der AfD nicht gefällt, ist verständlich. Aber auch wenn ich nicht gerade ein Fan dieser Partei bin, habe ich erhebliche Bedenken gegen die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes und ihres neuen Präsidenten.
Vogelschissakrobaten
Dass der Verfassungsschutz die AfD im Auge hat, ist kein Wunder. Und dass sich aufgrund diverser Äußerungen diverser Vogelschissakrobaten „ erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD“ ergeben, ist nun auch nichts besonders Neues. Wenn sich nun aber diese Hinweise nicht hinreichend verdichtet haben, um eine systematische Beobachtung, auch unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, einzuleiten, ja, was bedeutet dann eigentlich die Mitteilung, die AfD sei ein Prüffall?
Bedeutet das nicht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und auch die Landesämter die Partei mit ihren öffentlichen Aussagen weiterhin im Auge haben werden, also genauso , wie das bisher der Fall war, um die Materialsammlung aus öffentlichen Quellen zusammenzustellen? Da spricht einiges für, denn zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder gar V-Männern und Frauen reichen die unverdichteten Fakten offenbar selbst dem Amt nicht aus.
Zudem besteht der Umstand, dass eine Partei einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt, der die Frage der Verhältnismäßigkeit auf eine andere Ebene hebt.
Kein Tabu
Das bedeutet aber natürlich nicht, dass eine Partei grundsätzlich Tabu für den Verfassungsschutz ist. Der Gesetzgeber hat sich ganz bewusst für das Model einer „wehrhaften“ Demokratie entschieden. Damit sollten schlechte Erfahrungen, wie sie in der Weimarer Republik gemacht wurden, künftig vermieden werden. Denn damals war es nicht möglich, eine verfassungswidrige Partei frühzeitig zu beobachten und zu verbieten. Demzufolge konnte die verfassungsfeindliche NSDAP sich rühmen, durch demokratische Wahlen ins Parlament gekommen zu sein. Das ist nun die AfD ebenfalls, wie sie stets betont, allein macht die Tatsache, dass jemand demokratisch ins Parlament gewählt wurde aus ihm noch keinen Demokraten.
Wenn nun also Repräsentanten und Funktionäre einer Partei reihenweise Äußerungen tun, die sie als antisemtisch, völkisch, nationalistisch und fremdenfeindlich wirken lassen, dann ist das grundsätzlich schon gut, wenn der Verfassungsschutz das im Auge hat. Das ist sein Job.
Die Aufgaben
Im Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BverfSchG) ist folgendes geregelt:
§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über
1.
Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
2.
sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
3.
Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
4.
Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.
Der Verfassungsschutz soll also nicht erst dann tätig werden dürfen, wenn der Führer kurz vor der Machtergreifung steht, sondern er soll durch permanente Wachsamkeit bereits im Vorfeld solcher Bestrebungen Augen und Ohren offen halten. Eine Art Seismograph für verfassungswidrige Erdbeben. Dabei hat das Amt aber nur rechtlichen und nicht etwa politischen Vorgaben zu folgen. Es ist Bestandteil des Exekutive, dem Innenministerium unterstellt, aber es ist kein Amt, dass der Innenminister oder auch die Regierung zu politischen Zwecken instrumentalisieren oder das selbst Politik machen darf. Es darf nur Recht anwenden. Und daran ist es in der Vergangenheit schon häufig beschämend kläglich gescheitert.
Grenzwertige Mitteilung
Auch wenn die Einstufung der AfD als Prüffall aus meiner Sicht recht unproblematisch ist, so ist doch die öffentliche Mitteilung des Amtes über diesen Umstand mindestens grenzwertig. Zwar gibt das Bundesinnenministerium jährlich den Verfassungsschutzbericht heraus, d.h. die Öffentlichkeit wird durchaus über die Aktivitäten des Dienstes ins Bild gesetzt – wobei das natürlich nicht vollständig sein kann, sonst wäre es ja keine Geheim-Dienst -, aber dass sozusagen außer der Reihe in einer breiten Öffentlichkeit verkündet wird, dass das Amt eine Partei zum Prüffall erklärt hat, ist doch recht ungewöhnlich. Ich kann mich an eine solche Mitteilung jedenfalls nicht erinnern.
Eine gesetzliche Grundlage dafür könnte jedenfalls dem Grunde nach in § 16 BverfSchG zu sehen sein. Der lautet:
§ 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, sowie über präventiven Wirtschaftsschutz.
(2) Das Bundesministerium des Innern informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht insbesondere zu aktuellen Entwicklungen. In dem Bericht sind die Zuschüsse des Bundeshaushaltes an das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst sowie die jeweilige Gesamtzahl ihrer Bediensteten anzugeben.
(3) Bei der Information nach den Absätzen 1 und 2 dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen.
Wenn nun aber die verfassungswidrigen „Bestrebungen und Tätigkeiten“ nach § 3 Abs. 1 noch nicht so verdichtet sind, dass es für einen Verdachtsfall reicht, frage ich mich, ob die Mitteilung dann noch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügt.
Also nochmal, dass das Amt prüft finde ich persönlich nachvollziehbar, dass es diesen Umstand aber bereits öffentlich kommuniziert, bevor überhaupt ein Verdachtsfall vorliegt, halte ich rechtlich nicht für unbedenklich.
Denn selbstverständlich hat die bloße Mitteilung des „Prüffalles“ bereits direkte und indirekte Auswirkungen auf die AfD. Zum einen könnte es sein, dass die Hardcorefans der Partei nun die Reihen noch etwas fester geschlossen halten und zwar nicht nur untereinander, sondern vor allem auch gegenüber der Öffentlichkeit. Dann hätte das BfV sich ein schönes Eigentor geschossen. Denn wenn die völkisch beseelten „Nationalromantiker“, die sich bisher auch schon mal gerne wie der Bundestagsabgeordnete Siegbert Droese „mit Hand auf der Brust vor den Ruinen des ehemaligen Führerhauptquartiers ,Wolfsschanze‘ in Ostpreußen“posieren, künftig ihren Neigungen nur noch im stillen Kämmerlein und klandestinen Zirkeln nachgehen, ohne dass davon etwas in die Öffentlichkeit dringt, dann ist ganz schnell Schluss mit Prüffall, obwohl die Gefahr der Verfassungsfeindlichkeit dadurch eher wächst.
Dass es durchaus radikalisierte AfDler gibt, die noch den bürgerlichen Schein des demokratischen Patrioten zu wahren versuchen, zeigt das Beispiel des künftigen EU-Abgeordneten Dr. Maximilian Krah aus Dresden, über den der Verfassungsschutz schreibt, er habe ein „Denken in geschlossenen ethnokulturellen Kategorien“, „demzufolge sich Interessen zuvorderst im Rahmen ethnischer Zugehörigkeit artikulieren“.
Krah hat die Mitteilung des BfV jedenfalls nicht davon abgehalten, einen Vortrag zum Thema „Volk-Volkssouveränität-Verfassung“ bei der diesjährigen Winterakademie des Instituts für Staatspolitik, also einem Thinktank der sogenannten Neuen Rechten, bei dem auch gerne mal NPDler und Identitäre auftauchen, zu halten. Er fühlt sich offenbar bereits unangreifbar und wird von einer treuen Fanbase bejubelt.
Auch auf potentielle Wähler der AfD kann die Mitteilung des Prüffalles sich auswirken. So kann es eine Solidarisierung mit der Opferpartei geben, die auf einer Bestätigung der ohnehin in diesen Kreisen weit verbreiteten Meinung beruht, dass das BfV nur der verlängert Arm der „SED-Kanzlerin“ und des „Systems“ der „Altparteien“ sei, die die AfD „mundtot“ machen wollten. Als AfDler würde ich da auch verbreiten.
Es kann aber auch sein, dass unentschlossene Wähler lieber die Finger von einer Partei lassen, die der Verfassungsschutz auf dem Schirm hat. Das wäre ja auch völlig in Ordnung, wenn sich denn am Ende der Prüfung – wie lange darf so etwas eigentlich dauern? Da habe ich nichts zu gefunden – die Verfassungsfeindlichkeit tatsächlich nachweisen ließe. Es scheint mir aber nicht in Ordnung, wenn sich dann letztlich herausstellt, dass zwar einzelne Mitglieder der AfD ein massives nationalistisches, menschenfeindliches Rad abhaben, die Gesamtpartei aber eben doch keine offen verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt. Schwer vorstellbar, aber möglich. Dass eine Partei widerlich ist und Forderungen aufstellt, die ich widerlich finde, ist kein Grund sie unbedingt für verfassungsfeindlich zu halten. Der Stigmatisierungseffekt der Mitteilung ist daher nicht zu unterschätzen.
Nun halten Sie mich bitte nicht versehentlich für einen neuen Fan der AfD. Das bin ich bekanntlich nicht und werde es auch nicht werden. Ich mag diese Ansammlung von Merkwürden und Volksseienden absolut nicht und halte sie auch für eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie ich sie kenne.
Ich bin aber ein großer Fan unseres Grundgesetzes und dessen Grundsätzen. Und da muss ich halt auch dann genau hinschauen, wenn mir das Ergebnis nicht unbedingt gefallen will.
Ich halte die Veröffentlichung des Tatsache, dass das BfV die AfD als Prüffall einstuft, aus mehreren Gründen nicht für klug.
1. Es gab keine Notwendigkeit, dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, da ein Prüffall nichts besonderes, sondern eigentlich nur der Alltag des Dienstes ist und nach dessen eigener Einschätzung die „Verdachtssplitter“ sich (noch) nicht verdichtet haben. Da hätte man dann halt im Geheimen prüfen sollen bis man etwas handfestes nachweisen kann, wie es sich für einen Geheimdienst gehört.
2. Bereits die Mitteilung über eine Befassung des Verfassungsschutzes mit einer Partei könnte diese in ihren Rechten auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG beeinträchtigen. Die AfD könnte die Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen. Die Erfolgschancen dürften gar nicht so schlecht sein.
3. Die AfD kann nun nicht nur eine große Opferarie anstimmen, sondern auch noch für den Fall, dass sie den „Prüffall“ unbeschadet übersteht, behaupten sie sei eine vom Verfassungsschutz überprüfte Partei, habe also quasi ein staatliches Prüfsiegel der Verfassungstreue bekommen.
Kurz und schlecht. Die ganze Aktion nutzt letztlich nur der AfD. Ein ganz schlechter Einstieg für den neuen Präsidenten, Herrn Haldenwang.
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18 comments
Kaddl
Bei dem Müll, den du verlautbaren lässt Mighty Quinn, wäre dir zu wünschen, dass du in einer Diktatur leben würdest.
Wär eine Demokratie als Diktatur bezeichnet hat mehr als einen an der Waffel.
KF Buck
De jure ist die BRD eine Demokratie, de facto schon lange nicht mehr.
Beweise:
a) Euro-Rettung hoppla-hopp durchgewunken
b) Energiewende hoppla-hopp durchgewunken
c) Flüchtlingskrise 2015
Alles Ereignisse, die jeweils 1 BIO Euro kosten und die ohne das Parlament/Volk zu fragen einfach von Merkel „beschlossen“ wurde.
Rainer Seifert
Das recht zweifelhafte Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit nicht beschlussfähiger Anzahl anwesender Abgeordneter kommt noch hinzu.
Aber so genau muss man das alles gar nicht mehr nehmen. Hauptsache es passt im Sinne der Regierung.
Kaddl
Danke Heinrich. Hatte mich auch gefragt, warum die AfD „gewarnt“ wird.
Kurios war die Aussage von Gauland im MoMa. Dass die Entlassung von Maaßen nur darauf begründet ist, um die AfD endlich beobachten zu können. Dass er selbst beim Kyffhäuser-Treffen war & von Umvolkung sprach, ist der nichtmal eingegangen. Die Opferrolle hat er auch da gespielt, aber mit widersprüchlichen Aussagen. Hoffe, dass die Zuschauer das wenigstens erkannt haben.
Weil er auch immerwieder betont hat, dass selbst der Prüffall unrechtmäßig ist.
kf buck
Jedes Jahr verlassen 140.000 Beitragszahler die BRD…..jedes Jahr kommen 200.000 Armutsmigranten nach Deutschland. Plus Familiennachzug.
Mir ist nicht bekannt, dass dies ein „Bevölkerungsaustausch“ ist. Höchstens ein „Experiment“, welches zu „Verwerfungen“ führt.
YouTube: Tagesthemen, Experiment.
Die EU will in den nächsten 20 Jahren 70 MIO Afrikaner nach Europa holen. Salzburger Nachrichten.
Natürlich eine widerliche Verschwörungstheorie !
kf buck
Linksstaat BRD
Die deutsche Regierung will der AfD keine Einsicht in das Geheimdienst-Dossier über die Partei geben
Das Innenministerium in Berlin betrachtet das Gutachten, mit dessen Hilfe die Partei soeben zum «Prüffall» erklärt wurde, als «Verschlusssache». Dabei stammen alle Informationen darin aus öffentlichen Quellen. AfD-Chef Alexander Gauland ist empört: «Wenn das ein Rechtsstaat sein soll, bin ich der Kaiser von China.»
Die deutsche Regierung und der ihr unterstellte Inlandsgeheimdienst werden der AfD keine Einsicht in das Geheimdienst-Gutachten über die Partei gewähren. Das teilte ein Sprecher des Innenministeriums der NZZ auf Anfrage mit. In dem 436-seitigen Papier begründet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), weshalb es die Partei zum «Prüffall» und zwei Unterorganisationen zu «Verdachtsfällen» erklärt hat. Es liegt einzelnen Medien vor, die daraus umfangreich zitieren.
Das Gutachten sei als «VS-NfD» eingestuft worden, erklärte der Ministeriumssprecher. Das Kürzel steht für «Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch». Solche Papiere dürften nur Personen sehen, «die hierauf im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zwingend angewiesen sind». Dieser Grundsatz gelte auch dann, wenn die Verschlusssache unrechtmässig bekanntgeworden sei. Eine Herausgabe des Gutachtens an die AfD sei damit aus rechtlichen Gründen unzulässig. Der Inlandsgeheimdienst werde den Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestags aber eine «Zusammenfassung» übermitteln. Wie umfangreich diese sein wird, sagte der Sprecher nicht. In dem aus 46 Mitgliedern bestehenden Ausschuss ist die AfD mit sechs Abgeordneten vertreten.
Horst Seehofer über das Geheimdienst-Gutachten zur AfD: «Habe es überhaupt nicht gelesen»
Der deutsche Innenminister hat bei einem Besuch des Bundesamtes für Verfassungsschutz betont, dass die Regierung mit dem neuen Kurs der Behörde gegen die AfD nichts zu tun habe. Die Entscheidung, künftig auch nachrichtendienstliche Mittel gegen Unterorganisationen der Partei einzusetzen, sei keine politische gewesen.
Die Partei will die Entscheidung nicht hinnehmen. «Das ist Herrschaft des Unrechts», sagte Parteichef Alexander Gauland der NZZ. «Wenn den Betroffenen das Gutachten verweigert wird, aber der Presse durchgestochen wird, von der wir es dann erfahren, ist das eine Schande. Wenn das ein Rechtsstaat sein soll, bin ich der Kaiser von China.»
Der Bundesvorstand der AfD hat bereits am Montag beschlossen, einen Antrag auf Akteneinsicht beim Geheimdienst einzureichen. Die AfD beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz, das allen Bürgern einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen einräumt. Diesen Zugang brauche die Partei für einen effektiven Rechtsschutz, erklärte ein Sprecher. Man müsse überprüfen können, welche Anhaltspunkte des Geheimdienstes nachvollziehbar seien und zu weiteren parteiinternen Massnahmen Anlass geben könnten und welche nicht.
Das Geheimhaltungsinteresse könne die AfD nicht nachvollziehen, da sämtliche Informationen in dem Gutachten aus öffentlichen Quellen stammten. Falls der Verfassungsschutz das Papier nicht herausgebe, werde die Partei vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen.
kf buck
Die Linken denken immer, sie selbst seien der Mittelpunkt des geistigen Universums. In der neuen Partei sehen sie eine Ansammlung von Idioten, Glatzköpfen und geistig minderbemittelten. Bestes Beispiel: FS, Aussteigerin der AfD. Wie erklärt sie sich den Erfolg der AFD in den Neuen Ländern? Ganz einfach: Die Wähler der AfD sind alle über 45. Keine PC-Kenntnisse, kein Englisch, somit Angst vor der Globalisierung. Man muss denen nur Kurse bezahlen und schon ist die AFD Geschichte….Süss was? Die kleine, einfache Welt einer Linksradikalen AfD-Aussteigerin. Und die Gemeinde saugt das auf und glaubt den Quatsch auch noch….
kf buck
Heinrich, wieso? Willst du mich beleidigen? Ich bin ein Quoten-Journalist. Ich schmücke mich nicht mit fremden Federn. Alles selbst geschrieben…hihi
Fred Groeger
Du solltest lieber auch mal die Finger still halten, bevor du Urheberrechte verletzt. Karl Friedrich Buck.
Der Text ist von Marc Felix Serrao aus der NZZ von dir einfach mal so ohne Quellen- und Urheberangabe kopiert.
Sowas kann teuer werden.
kf buck
Wie du weißt, war ich mal Professor für Gender-Studies in Damaskus. Ich musst vor Assads Fassbomben fliehen. Das BAMF hat mir einen Deutschkurs bezahlt und nach 6 Monaten konnte ich so gut deutsch, dass ich diesen Artikel schreiben konnte. Wer mir das nicht zutraut ist ein übler Rassist. Mein Kumpel heißt Claas Relotius…
kf buck
„Es gab am 24. Januar keinen AfD-Eklat im bayerischen Landtag, nur einen Charlotte-Knobloch-Eklat. Die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde München hat ihr Privileg als Gastrednerin der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus grob mißbraucht, als sie die AfD mit haltlosen Vorwürfen überschüttete, wohl wissend, daß die Fraktion in diesem Rahmen keine Richtigstellung vorbringen konnte. Es ist nachvollziehbar, daß die Abgeordneten die Sitzung verlassen und auf diese Weise ihren Protest kundgetan haben.“
So ist es!
„Noch nie war die Situation für Juden in der Bundesrepublik so brenzlig wie heute. Nur geht die Bedrohung nicht vom halluzinierten Faschismus aus. Die Dauerinterventionen mit der Nazi-Keule haben lediglich die gesellschaftliche Hypermoral verfestigt, die das Land heute wehrlos macht gegen den Zustrom auch von Judenfeinden.“
kf buck
Was eine junge Frau tun muss!
Frau Dr. Petry ist Chemikerin und hat gemeint: „Es sind Klima-Hypothesen“….die Klimamodelle basieren auf Hypothesen. Keine Gesetze. Also sind alle Klimawandel-Fetischisten Gläubige und Anhänger der Klimareligion.
Greta ist der Messias dieser Religion. Angeblich hat sie sich schon mit 11 Jahren um das Klima gekümmert und darüber gelesen. Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Das hört sich Relotius-mässig an.
Greta wird „geschäftsmässig“ missbraucht, nicht sexuelle missbraucht, wie Schmitz fälschlicherweise annimmt.
Der Klimawandel ist genauso real wie die Gefahr, dass morgen Marsmännchen landen. Vergewaltigungen und Morde durch eine bestimmte Religionsgemeinschaft sind nur „eingebildet“…nur „gefühlt“…alles klar.
Wer das Weltklima retten will, braucht dazu eine Weltregierung und eine Weltwährung. Und natürlich eine „Neue Welt-Ordnung“. Diese wurde jedoch von Trump zerstört. Und laut Wikipedia ist die NWO sowieso nur eine „Verschwörungstheorie“…wie Frau Bednarz meint.
Darf man als Christ eigentlich 2 Götter haben? Gott Vater, Sohn und heiliger Geist UND das KLIMA?
Irgendwann, so Broder, werden Juden, Muslime und Christen gemeinsam das „KLIMA“ anbeten.




















Mighty Quinn
Verfassungsbruch gab es der ‚BRD‘, allein unter Merkels ‚Herrschaft des Unrechts‘ (O-Ton Seehofer), zu Hauf.
Der Verfassungsschutz der ‚BRD‘ ist ein Witz. Die Versager sind bei Wiki gelistet: ‚Liste der Geheimdienst-Affären Deutschlands‘
Dass Haldenwang ein Büttel linkspopulistischer Demokratieverächter ist, hat der SPD-Genosse Stegner dreist und fröhlich am 16. Januar 2019 in einem Tweet verlautbart: ‚Die Rechtspopulisten von der AFD kommen endlich in den Fokus des Verfassungsschutzes. Dazu musste der unselige Herr Maaßen gehen, damit das passieren kann, was längst überfällig war.‘
Nur die ‚Herrschaft des Unrechts‘ (O-Ton Seehofer) – die ‚Diktatur gegen das eigene Volk – benötigt einen ‚Inlandsgeheimdienst‘.
Die Kampfgenossen der Gestapo (Geheime Staatspolizei der Hitler Diktatur) und des MfS (Ministerium für Staatssicherheit der SED-Diktatur, (Stasi) – alles Sozialisten – lassen grüßen.