Der Wolf, das Reh, Hurz

Wölfe kehren langsam nach Deutschland zurück. Für die einen ein Grund zur Freude, für die andern ein Grund zur Angst. Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus?


Der Gärtner war sich sicher, von einem Wolf an der Hand berührt worden zu sein, als er am Friedhofszaun werkelte. Er habe sich mit einem Hammer gewehrt. In der Nähe habe er noch mehrere andere Wölfe gesehen. Nun ja, manche Leute sehen auch weiße Mäuse oder Ufos oder verwechseln den Nachbarn mit einer Wildsau. Erstere sind häufig in der Psychiatrie,  letztere sind häufig Jäger. Nachdem insgesamt sieben DNA-Proben ausgewertet wurden, steht fest, keine der Spuren stammte von einem Wolf. Was auch immer den Mann berührt haben mag, ein Wolf war es nicht. Die Spuren an seinem Hammer stammten von einem Reh. Hurz.

Oberschlaue Leser meiner Kolumne werden nun einwenden, dass ich doch mal geschrieben hatte, aus dem Nichtvorhandensein von DNA-Spuren dürfe man keine Schlüsse ziehen, der Wolf sei also nicht endgültig entlastet und das ist ganz theoretisch auch völlig richtig. Wenn ich allerdings einen Wolf todesmutig mit einem Hammer traktiere und sich dann am Hammer keine Wolfs- sondern Reh-DNA nachweisen lässt, ist die Vermutung, ich hätte auf ein Reh eingeprügelt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen.

Korrektur: Ein aufmerksamer Leser wies mich darauf hin, dass an dem Hammer keine Reh-DNA, sondern überhaupt keine DNA nachgewiesen werden konnte. Das Wesen, dass den Gärtner berührt und das dieser mit dem Hammer vertrieben haben will, scheint demnach keine DNA zu haben. Möglicherweise handelt es sich um einen homöopathischen Wolf. Mein Dank geht an Heiko Habbe.

Der Listige

Nun kennen wir die Listigkeit des Wolfes ja bereits aus diversen Märchen. Wer so hinterhältig ist, ein Rotkäppchen nicht gleich beim ersten Kontakt im Wald zu vergewaltigen, äh, zu fressen und statt dessen erst eine alte, vermutlich eher zähe Frau so geschickt aus ihren Klamotten bekommt, dass er die Frau verspeisen und sich dann mit ihrer Kleidung in deren Bett legen kann ohne Blutspuren zu hinterlassen, um als Nachtisch noch das Rotkäppchen zu vernaschen, dem ist auch zuzutrauen, dass er erst ein Reh aus seinem Fell lutscht, um dann mit dem Fell verkleidet, harmlosen Gärtnern in die Hand zu beißen.

Gleichwohl hat die Nachricht vom bösen Wolf wieder mal für jede Menge Aufregung gesorgt. Obwohl in Deutschland die Gefahr von einem Jäger getötet zu werden – jedes Jahr gibt es rund 40 Tote durch sogenannte Jagdunfälle – wesentlich größer ist, als einem Wolf zum Opfer zu fallen, scheint der Wolf als Angstmacher immer noch eine große Nummer zu sein.

Peng

Viele Schäfer, aber auch viele Jäger scheinen scharf darauf zu sein, endlich wieder Wölfe töten zu dürfen. Das ist verständlich, da Wölfe ja irgendetwas fressen müssen und sich daher gerne in einer Schafherde bedienen oder aber auch dem Jäger die Beute wegnehmen. Und so wie der Biodeutsche fürchtet, der Neger nehme ihm wegen seiner wilden Sexualität die blonde Maid weg, so fürchtet der Jäger selbiges bezüglich des süßen Bambis, dass er in ein paar Jahren gerne selber erschießen möchte.

Rechtlich ist der Wolf da auf der sicheren Seite. Er genießt einen Rechtsschutz wie kaum ein anderes Lebewesen.

Schon der internationale Schutz durch das CITES, das Washingtoner Artenschutzabkommen gibt ihm Sicherheit. Dasselbe gilt für die Berner Konvention ( Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume)  Zusätzlich wird der Wolf noch durch die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt. Alle diese Abkommen und Richtlinien haben in Deutschland unmittelbare Wirkung und geben dem Wolf damit eine Art Diplomatenpass. Dies wird umgesetzt durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Jeder kluge Wolf weiß daher, dass in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelt ist:

(1) Es ist verboten,

1.

wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2.

wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3.

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4.

wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

Wölfe abknallen geht also gar nicht. Außer in Sachsen haben Wölfe auch nichts mit dem Jagdrecht zu tun. Und selbst in Sachsen, wo sie dem Jagdrecht grundsätzlich unterfallen, genießen sie eine ganzjährige Schonzeit. Die Idioten gegen die Wolfisierung des Abendlandes müssen also ihre Flinten im Waffenschrank lassen.

Bewirtschaftung

Dass möchte z.B. der brandenburgische Umweltminister Vogelsänger gerne ändern. Es werde eine Regelung zur Bejagung geben, sagte der Minister bei der Eröffnung eines Wolfs- und Herdenschutzinformationszentrums in Groß Schönebeck (Barnim). Ja, das hätte er gerne, der Umweltminister. Und diese Sprache ist so wunderbar verräterisch weichgespült. Für Wölfe, die Weidetiere reißen und identifiziert werden könnten, brauche es „entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Bewirtschaftungsmaßnahmen bedeutet aber nicht etwa, dass die Wölfe sich etwas zu essen abholen dürfen, es bedeutet, abknallen. Es sind aber doch nur die, die Weidetiere reißen, mag man einwenden, also nur die bösen Wölfe. Aber welcher Wolf würde sich seiner Natur entsprechend denn ein leckeres Schaf entgehen lassen, wenn der Schäfer es ihm leicht macht und wenn der Jäger ihm sein Wild bereits weg geschossen hat.

Wölfe fressen die für sie am leichtesten zugängliche Nahrung. Die sind ja nicht blöd. Und eine unbewachte Schafherde ist eine Einladung zum Mal. Schäfer müssen ihre Herden mit Herdenschutzhunden und entsprechenden Zäunen schützen. Dann bleibt der Wolf auch weg. Der steht nicht auf Stress und er ist klug und vorsichtig. Dafür kann man die Schäfer auch finanziell unterstützen und man kann sie entschädigen, wenn Schafe gerissen wurden und klar ist, dass der Übeltäter ein Wolf und nicht etwa ein wildernder Hund war.

Problemwölfe

Es spricht nichts dagegen, einen Wolf, so es ihn denn geben mag, der seine natürliche Scheu vor Menschen verloren hat, abzuknallen, wenn er denn gegenüber Menschen aggressiv geworden ist. Das soll man dann aber auch abknallen nennen und nicht butterweich mit entnehmen umschreiben. Die Möglichkeit besteht auch bereits jetzt zur Gefahrenabwehr. Die Landesumweltminister können einzelne Problemwölfe zum Abschuss freigeben. Allerdings muss es sich dabei um eine konkrete Gefahr und nicht um ein paar Hirngespinste von Agoraphobikern oder Menschen mit Wolfshalluzinationen handeln.

In Deutschland gibt es laut Wolfsbeobachtungsstelle des Bundes (DBBW) wieder ungefähr 73 bestätigte Rudel. Angriffe auf Menschen hat es bislang keine gegeben und es ist auch nicht ernsthaft zu erwarten, dass Wölfe auf die Idee kommen, Menschen anzufallen.

Wesentlich gefährlicher als Wölfe sind neben den Jägern zum Beispiel die Wildschweine, die sich als Gewinner des Klimawandels wie die Schweine vermehren und obwohl die Jäger pro Jahr etwa 500000 abschießen immer noch das Land überschwemmen. Da könnte die Wölfe eine willkommene Hilfe sein, wenn die Jäger sie nicht als Gegner , sondern als Partner ansehen würden. Deutschland hat nach entsprechenden Berechnungen von Forschern Platz für etwa 440 Rudel . Da ist noch reichlich Platz nach oben. Und Beute wie früher, also leckere Rotkäppchen, gibt es für sie eh nicht mehr. Während ich in meiner Kindheit noch angstfrei mit meinem Hund durch den Wald laufen und dort auch spielen durfte, gibt es heute kaum noch Eltern, die die Gelassenheit der Eltern meiner Generation aufbringen. Da werden die Kinder schon mit dem Allradfahrzeug in die Schule gebracht, aber alleine in der Natur zu spielen und aufzuwachsen, ist heute den wenigsten Kindern vergönnt. Und das hat nichts mit dem Wolf zu tun, sondern mit dem Menschen, der sich immer weiter von der Natur entfernt und dem sie letztlich – wie man am Beispiel der Wölfe sieht – auch zunehmend gleichgültig geworden ist.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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