Jugendliche Mörder – Vom Mitschüler erstochen

In Lünen erstach ein 15-jähriger einen 14-jährigen Mitschüler. Ein Indiz für zunehmende Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit von Jugendlichen? Mitnichten.


Grässlich. Da glaubt man, sein Sohn sei in der Schule an einem Ort, an dem ihm nichts wirklich Schlimmes passieren könne und dann erhält man den Anruf, er sei tot. Erstochen von einem Mitschüler. In der Schule. Vor dem Büro der Schulsozialarbeiterin. Jeder der Kinder hat, fürchtet sich vor dem Tod des eigenen Kindes und ich bin sicher, die meisten von uns Eltern würden ihr Leben bedenkenlos für ihre Kinder opfern. Während man das Sterben des eigenen Kindes durch eine Krankheit oder Unfall vielleicht als Schicksalsschlag noch ertragen mögen kann, funktioniert das bei einer derart sinnlosen Strafttat wohl eher nicht. Da bleiben den Eltern, Verwandten und Freunden neben der Trauer nur die Fassungslosigkeit und Wut auf den Täter.

Mit dem wird sich jetzt die Justiz beschäftigen. Da er Jugendlicher ist, greift hier das Jugendstrafrecht. Vielen Menschen erscheint die dem Tatverdächtigen danach drohende Höchstrafe unangemessen.

§ 18
Dauer der Jugendstrafe

(1) 1Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. 2Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. 3Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.

(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.

Zehn Jahre klingen angesichts des Todes eines Menschen niedrig, vor allem wenn man weiß, dass die Strafe nicht zwingend vollständig verbüßt werden muss.

Mit spätestens 25 ist der wieder draußen und kann am Leben teilnehmen, während sein Opfer nie mehr am Leben teilnehmen wird.

Habe ich mehrfach gehört und das ist ja auch objektiv so. Aber ist es zwingend falsch, dass der jugendliche Täter eine Chance auf ein neues Leben erhält?

Ich denke nicht. Ein Jugendlicher sollte strafrechtlich tatsächlich anders behandelt werden als ein Erwachsener. Ein Jugendlicher ist noch nicht erwachsen, seine Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, sie ist noch beeinflussbar.

Unbeschulbar

Im Zusammenhang mit dem Tatverdächtigen war in der Presse mehrfach die Rede von „unbeschulbar“. Er war also jemand, der schon länger in der Schule Probleme hatte und Probleme machte. Genaueres muss das Ermittlungsverfahren ergeben.

Das Problem der Unbeschulbarkeit ist aber kein Einzelphänomen des Tatverdächtigen von Lünen.

Alleine im Regierungsbezirk Arnsberg – der unter anderem auch für Lünen zuständig ist – wurden im Schuljahr 2016/17 237 Schüler trotz Schulpflicht aus disziplinarischen Gründen aus der Schule entlassen, in 383 Fällen wurde dies angedroht. Die werden nun nicht alle Straftäter oder gar Mörder, aber sie stellen ein Problem nicht nur für die Schulen, sondern auch für die Gesellschaft im Ganzen dar. Nach Angaben von Lehrern steigt die Aggressivität innerhalb der Schulen seit Jahren an, was insofern merkwürdig erscheint, als die Kriminalität von Jugendlichen in den letzten zehn Jahren in absoluten Zahlen um 40% und bezogen auf je 100.000 Einwohner um rund 30% zurückgegangen ist. Wie es zu dieser Differenz zwischen Wahrnehmung und Statistik kommt, weiß ich nicht.

Laut Kriminalstatistik wurden 2016 landesweit an allen rund 6000 Schulen des Landes insgesamt ca. 22.000 Straftaten registriert, davon 879 Fälle von Gewaltkriminalität. 2013 waren es noch 1074 Fälle, obwohl die Zahl der Schüler seitdem auf über 2,5 Millionen gestiegen ist. Laut Landeskriminalamt gingen Körperverletzungen mit schulischem Bezug seit 2011 um 30 Prozent zurück. Es war also früher nicht alles besser, wie man allenthalben hört.

Bei Morden gab es 2016 ein tatverdächtiges minderjähriges Kind, 28 Jugendliche im Alter von 14-17 Jahre und 68 Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren.

Insgesamt gab es 2016 in Deutschland 373 Mordopfer, im Jahr 2000 waren es noch 497.

Selbstverständlich ist jeder Mord einer zuviel und deshalb ist es auch richtig, immer wieder darüber nachzudenken, wie man die Zahl weiter nach unten drücken kann. Bei schweren Straftaten durch Kinder und Jugendliche wird häufig nach härteren Sanktionen gerufen. Teilweise wird sogar verlangt, das Erwachsenenstrafrecht auch bei Jugendlichen greifen zu lassen, d.h. die lebenslange Freiheitsstrafe ebenfalls bei Minderjährigen anzuwenden.

Erziehung

Dabei wird allerdings verkannt, dass das Jugendstrafrecht im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht am Erziehungsgedanken orientiert ist. Die Jugendstrafe – so heißt die Freiheitsstrafe bei Jugendlichen – dient dazu, die beim Jugendlichen festgestellten schädlichen Neigungen zu bekämpfen und diesem zu helfen, seine Defizite in den Griff zu bekommen.

Wer sich daran erinnert, dass er selbst einmal jung war, wird schnell feststellen, dass er mit 15 oder 16 Jahren seine Grenzen ausgetestet hat. Wer das nicht getan hat, hat möglicherweise eine wichtige Entwicklungsstufe übersprungen. Es ist in einem gewissen Rahmen kein Weltuntergang – auch wenn manche Eltern das als ihr großes Versagen empfinden und dann zu Überreaktionen neigen –, wenn Jugendliche sogenannten jugendtypische Straftaten begehen. Das können spontane Schlägereien ebenso sein, wie das Rauchen eines Joints, ein Ladendiebstahl oder Schwarzfahren. Auch Respektlosigkeiten gegenüber Erwachsenen, insbesondere Lehrern, ein rebellisches Verhalten sind in dieser Entwicklungsphase kein Hinweis auf eine spätere kriminelle Laufbahn oder gar eine Entwicklung zum Gewaltverbrecher. Das gehört zum Erwachsenwerden dazu.

In den letzten beiden Wochen musste ich in zwei Fällen, bei einem 14- und einem 16-jährigen „Unbeschulbaren“ erleben, wie alle bisher eingesetzten staatlichen Mittel versagten. Beide wurden zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt und müssen jetzt in die JVA. Dass sie dort – wie man so schön sagt – auf den rechten Weg finden, glaubt nicht einmal das Gericht. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden nach der Verhandlung sagte ich:

Was wir hier machen, ist doch Scheiße. Sie wissen so gut wie ich, dass der im besten Fall nicht schlechter aus dem Knast kommt, als er jetzt reingeht. Unserem Jugendstrafrecht fehlt es doch an Mitteln, dass der Knast wirklich was bringen könnte.

Er stimmte mir zu. Die Strafjustiz kommt immer erst zum Einsatz, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Und dann sind ihre Mittel faktisch sehr beschränkt. Es ist das eine, schöne Gesetze und hehre Ziele zu haben und das andere, diese Gesetze mit Leben zu erfüllen, um die Ziele wirklich zu erreichen. Klar, im Knast ist zumindest schon einmal der regelmäßige Schulbesuch garantiert. Jedenfalls die körperliche Anwesenheit. Einer meiner beiden Mandanten hatte von seinem Bewährungshelfer die strikte Anweisung erhalten, zur Schule zu gehen. Das hat er brav gemacht. Täglich fuhr er mit dem Schulbus zur Schule und blieb dort bis zum Unterrichtsende. Allerdings ging er nicht in den Unterricht, sondern drückte sich auf dem Schulhof rum oder hockte sich in die Kantine. Selbst wenn er im Unterricht gewesen wäre, er hätte den Unterricht nur an sich vorbeilaufen lassen.

Fragen

Wie erreicht man solche Jugendlichen, die einem mit großer Selbstgewissheit sagen, sie hätten eh keine Chance? Haben sie die? Wie motiviert man jemanden, der nicht einmal richtig lesen und schreiben kann, geschweige denn einen einfachen Hauptschulabschluss hat? Was sage ich dem? Geh zur Schule, damit Du eine Chance bekommst? Auf was denn? Es gibt ja kaum noch eine berufliche Verwendung für Menschen ohne Schulabschluss.

Die Unbeschulbaren sind nicht erst ein Problem, wenn sie ins strafmündige Alter kommen. Man wird ja nicht von einem auf den anderen Tag unbeschulbar. Von denjenigen abgesehen, die sich aufgrund von psychischen Defekten bereits ab dem ersten Schultag als unbeschulbar erweisen, ist das meistens ein schleichender Prozess, der viele Ursachen haben kann. Es darf nicht erst eingegriffen werden, wenn sich Schulangst, Leistungsangst oder chronische Überforderung zu Aggression und Hoffnungslosigkeit umgewandelt haben. Dass es mittlerweile an den meisten weiterführenden Schulen SchulsozialarbeiterInnen gibt, ist schön, Es reicht aber in zweifacher Hinsicht nicht aus. Was sollen eine oder zwei solcher Kräfte an einer Schule mit über 1000 Schülern bewirken können? Das ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Da sollte es reichlich mehr geben. Gleiches gilt für Schulpsychologen. Auch und gerade die stillen Kinder sollten beachtet werden, nicht nur die lauten. Und das Eingehen auf jedes einzelne Kind müsste bereits im Kindergarten und in der Grundschule gewährleistet sein. Ja, ich bin nach wie vor für eine flächendeckende Kindergartenpflicht für alle Kinder ab drei Jahren. Für Arme und für Reiche, für Starke und Schwache, ohne Ausnahmen. Da würden dann das Sozialverhalten trainiert, Klassen- und Rassendünkel abgebaut, Elternversagen erkannt, sprachliche Defizite frühzeitig behoben.

Eine Realität ohne Kriminalität wird es nie geben, aber die Statistiken zeigen, dass man weniger Kriminalität erreichen kann. Warum sollte man das nicht immer wieder versuchen?  Fälle wie der von Lünen sollten nicht nur eine strafrechtliche Würdigung erfahren, sondern daneben auch eine sehr akribische wissenschaftliche Analyse. Was bringt einen 15-jährigen dazu, einen Mitschüler zu erstechen? Nein,es geht nicht um das angegebene angebliche Motiv, sondern um die wahren Ursachen. Die liegen tiefer. Was ist in der Entwicklung des Jungen schief gelaufen? Wo ist der Anteil der Eltern, wo haben Lehrer oder das Jugendamt versagt? Nur wenn man solche Antworten in jedem Einzelfall sucht und im besten Fall auch findet, kann anderen Menschen geholfen und das ein oder andere Opfer in Zukunft vermieden werden. Die Jugendlichen einfach nur zu verurteilen und dann wegzusperren, ist zu wenig.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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