Drogenpolitik vom Kopf auf die Füße stellen

Im November 2013 forderten 120 Strafrechtsprofessoren vom Gesetzgeber eine Revision des antiquierten Betäubungsmittelgesetzes. Seitdem sind vier Jahre ins Land gegangen, und passiert ist bisher nichts … Kolumne aus dem Blickwinkel eines suchterfahrenen Nicht-Juristen


Die USA werden im Moment von einem Opium-Tsunami (NZZ, 6. Juni 2017) überflutet. Die Auslöser für die beängstigende Zunahme auf der anderen Seite des Atlantiks sind vielfältig: von (legalen) Schmerzmitteln zu Heroin und Crack gewechselt, Synthetisierung des Stoffs, Verdrängungs- und Preiswettbewerb der Anbieter, Internet als neuer Verkaufskanal, Flucht in den Rauschzustand, um dem Elend des Alltags zu entkommen. Donald Trump hat deshalb vor einigen Tagen die akute Drogenkrise zum nationalen Gesundheitsnotstand erklärt. „2016 sind 64.000 Amerikaner an einer Überdosis gestorben; das sind mehr, als im Vietnam- und in den beiden Irak-Kriegen zusammen gefallen sind“ (FAZ vom 10. Nov. 2017). In den Vereinigten Staaten reift langsam die Erkenntnis, dass der 1972 vom damaligen Präsidenten Nixon ausgerufene War on Drugs mit den herkömmlichen Mitteln nicht zu gewinnen ist. In einigen Bundesstaaten ist der Konsum von Marihuana mittlerweile straffrei.

Wie sieht die Lage in Deutschland aus? Bei uns oszillieren die Zahlen der Drogenopfer seit Jahren zwischen den Werten 1000 und 1300 (hierin circa 70% Opiatmissbrauch). Tote aufgrund Cannabiskonsums: 0. Zum Vergleich Alkohol in Kombination mit Tabak: 75.000 (hierin 30-50% durch Alkohol alleine), Tabak: 120.000. Die Anzahl der Alkoholkranken übersteigt die der Opiatabhängigen um ein Vielfaches.

Drogenbeauftragte stellt sich taub

Cannabis scheint also kein allzu großes Problem darzustellen, könnte man meinen. Dann lasst die Kiffer doch friedlich an ihren Joints nuckeln. Wozu muss die Polizei ausrücken, wenn es irgendwo leicht nach schwarzem Afghanen riecht? Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU) stellt sich jedoch quer: „Es muss endlich Schluss sein mit der Lifestyle-getriebenen Legalisierungsdebatte, mit der die Gefahren des Kiffens permanent heruntergespielt werden … von keiner anderen Droge sind hierzulande so viele Menschen abhängig, keine andere füllt derart Suchtkliniken und Therapieeinrichtungen. Cannabis ist alles andere als ein harmloses Suchtmittel.“ (Tagesspiegel vom 18. Aug. 2017).

Mit dieser Äußerung beweist Mortler, dass sie entweder noch nie eine Suchtklinik von innen gesehen hat oder gar mit falschen Angaben operiert. Denn die weit überwiegende Anzahl der Patienten in stationären Einrichtungen sind Alkoholiker. Mit (großem) Abstand gefolgt von Tabletten- (Benzodiazepine) und Opiatabhängigen. Cannabis-Junkies trifft man dort nur äußerst selten an.

Wenn schon die nationale Drogenbeauftragte so spricht, verwundert es nicht, dass die Regierung weiterhin am restriktiven Kurs des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) von 1981 (Neubekanntmachung: 1994) festhält, in dem Erwerb, Besitz, Anbau und Handel von illegalen Substanzen verboten und strafbewehrt sind. Das BKA verzeichnete im vergangenen Jahr in seiner Statistik 300.000 registrierte Drogendelikte, darin häufig Pillepalle wie ein paar Krümel Hasch in der linken Hosentasche.

Juristen machen Front gegen das verstaubte Gesetz

Mittlerweile zweifeln allerdings immer mehr Experten die Wirksamkeit der Kriminalisierung von Konsum und Handel an und empfehlen eine Verlagerung vom strafrechtlichen in den medizinischen Bereich. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Schildower Kreis – einem informellen Zusammenschluss deutscher Strafrechtsprofessoren – zu, der in einer Resolution an die Abgeordneten des Bundestags im November 2013 ausführt:

… zeigt sich weltweit die Erfolglosigkeit strafrechtlicher Bekämpfung von Drogennachfrage und -angebot

Demgegenüber zeigen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die Gefährdungen durch bislang illegale Drogen ebenso wie solche durch Medikamente und Alkohol besser durch gesundheitsrechtliche Regulierung … zu bewältigen wären.

Die Strafrechtler fordern die Einsetzung einer Enquête-Kommission zum Thema Reformierung des BtMGs, auf die Mortler zuletzt im Oktober 2017 – nachdem bereits vier Jahre verstrichen waren – wie folgt reagierte: „Die Diskussion muss beendet werden, weil sie zur Verharmlosung des Drogenkonsums beiträgt. … Wir sagen: Es gibt so viele Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konsumverbot von Cannabis, und es gibt so wenig einfache Lösungen, dass wir eine konzertierte Aktion im Sinne einer Enquête-Kommission brauchen, um einen Konsens herzustellen.“ (ZEIT-Online vom  28.10.17). Getan hat sich bisher jedoch Nullkommanichts. Drogenbeauftragte und Regierung spielen auf Zeit.

In Heinrich Schmitz sehr lesenswertem Beitrag „Legalize it – Kiffen in Deutschland (Dez. 2015)“ gibt mein hochgeschätzter Mitkolumnist, der im realen Leben als Strafverteidiger seine Brötchen verdient, zu bedenken:

Bei den Drogenkonsumenten ist der Begriff des Kriminellen allerdings völlig daneben. Insbesondere bei den Kiffern … könnte ich beim besten Willen nicht erklären, weshalb das Kriminelle sein sollten. Die tun ja keinem was und nehmen auch keinem was weg.

Das Strafrecht dient dem Rechtsgüterschutz … aber welches Rechtsgut wird dadurch geschützt, dass man den Kiffern ihren Joint verbietet?

Einfach irgendwas verbieten, weil es ihm Spaß macht, darf also auch der Gesetzgeber nicht.

Hierzu das Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabis-Entscheidung von 1994:

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem derzeit geltenden Betäubungsmittelgesetz ebenso wie mit dessen Vorläufern den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren.

Schmitz kontert:

Aufgrund von Art. 2 GG steht es jedem Menschen frei, seine Gesundheit zu schädigen. Der Staat ist nicht Herr meiner Gesundheit.

Entkriminalisierung: Pro & Contra

Ich unterschreibe jeden seiner Sätze, will aber in dieser Kolumne noch einen Schritt weitergehen: wir müssen nicht nur Marihuana endlich legalisieren, sondern SÄMTLICHE (bisher als illegal deklarierten) Drogen entkriminalisieren. Es kann einfach nicht sein, dass ein aufgrund von in fahrlässiger Menge vom Hausarzt verschriebener Schmerzmittel im Lauf der Jahre opiatabhängig gewordener Mensch nun 24/7 mit einem Bein im Knast steht, bloß weil sein Körper ständig Nachschub verlangt. Weshalb muss ein Gelegenheitskonsument von Koks oder Ecstasy befürchten, hops genommen zu werden, wenn er mal 48 Stunden am Stück wachbleiben möchte? Welcher Dritte wird geschädigt, wenn sich ein Student einen Joint reinzieht? Warum will mich der Staat qua Strafandrohung vor den schädlichen Auswirkungen von THC und Opium schützen, während er das bei Alkohol und Tabak nicht tut? Weshalb stellt mein Konsum überhaupt ein strafrechtliches – und kein medizinisch-therapeutisches – Problem dar?

Nach den negativen Erfahrungen, die die USA mit der (Alkohol-) Prohibition, die dort in den Jahren von 1919 bis 33 herrschte, gesammelt hatten, hätte man in Blickrichtung auf die kriminellen Konsequenzen, die Total-Verbote nach sich ziehen, eigentlich klüger werden müssen. Die im  Schildower Kreis organisierten Strafrechtsprofessoren stellen in diesem Zusammenhang fünf Kernthesen auf:

(1) Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf: die überwiegende Zahl der Drogenkonsumenten lebt ein normales Leben. Selbst abhängige Konsumenten bleiben oftmals sozial integriert.
(2) Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt: Prohibition soll den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern. Tatsächlich kann sie dieses Ziel nicht erreichen … sie schreckt zwar einige Menschen ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen. Selbst in totalitären Regimen und Strafanstalten kann Konsum nicht verhindert werden.
(3) Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft: sie fördert die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt. Sie schränkt Bürgerrechte ein und korrumpiert den Rechtsstaat …
(4) Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig: jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten. Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen, die er bei einem legalen Angebot hätte.
(5) Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten: sie werden diskriminiert, strafrechtlich verfolgt und in kriminelle Karrieren getrieben … normales jugendliches Experimentierverhalten wird kriminalisiert und das Erlernen von Drogenmündigkeit erschwert.

Die Befürworter der harten Gangart führen drei Hauptargumente gegen die Entkriminalisierung ins Feld:
(A) Der Konsum von weichen Drogen führt unweigerlich in die Kokain- und Opiatabhängigkeit
(B) Der heutige THC-Gehalt ist höher – und damit gesundheitsschädigender – als vor dreißig Jahren
(C) Die Freigabe bedeutet eine Ausweitung des Konsums.

zu:
(A) ist ein Schauermärchen. Die Korrelation zwischen Marihuana und Opiaten liegt im kleinen einstelligen Prozentbereich. Eher steigt man von Alkopops auf Wodka als von einem Joint auf Heroin um
(B) trifft – v.a. bei Indoor-Produkten – zu; ist aber kein Grund, dem Käufer mit Strafe zu drohen. Er schädigt seine eigene Gesundheit; nicht die eines Dritten
(C) die Erfahrungen in Ländern mit liberaler Drogenpolitik (z.B. Niederlande, Schweiz, Spanien, Portugal, Uruguay, einige US-Bundesstaaten) haben kein Ansteigen des Konsums – oder gar der krankhaften Abhängigkeit – aufgrund der Legalisierung gezeigt.

Legalisierung: jetzt!

Die Schildower gelangen deshalb zu dem Ergebnis: Menschen mit problematischem Suchtverhalten brauchen Hilfe. Die Strafverfolgung hat für sie und alle anderen nur negative Folgen … der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen.

Es muss also darauf gehofft werden, dass die in den nächsten Wochen in Berlin zusammenfindende neue Koalition endlich Ernst macht mit der Ankündigung, das antiquierte BtMG einer dringenden Revision zu unterziehen und dabei als erste Sofortmaßnahme das Kiffen straffrei zu stellen, bevor in weiteren Schritten der Konsum sämtlicher Substanzen legalisiert wird. Runter vom strafrechtlichen Kopf auf die medizinisch-therapeutischen Füße, wo die, Gesundheit und Wohlbefinden des Einzelnen betreffenden Angelegenheiten definitiv besser aufgehoben sind als bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

Das Schlusswort gebührt Heinrich Schmitz:

Es ist höchste Zeit, dass dieses unsinnige und schädliche Gesetz in Rauch aufgeht.

Dem ist von meiner Seite aus nichts mehr hinzuzufügen.

Weiterführende Literatur:
// Schildower Kreis: Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und -professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Nov. 2013)
// Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Jahrbuch Sucht
// Drogenbeauftragte der Bundesregierung: Drogen- und Suchtbericht
// UNODC: zahlreiche Untersuchungen. U.a. 100 years of drug control (2009)
// WHO: u.a. zur Entkriminalisierung von harten Drogen, um HIV-Ansteckungen zu reduzieren (2014)

Henning Hirsch

Betriebswirt und Politologe, Comicleser, Filmjunkie, Bukowski- und FC- (es gibt nur einen FC: nämlich den aus Köln) Fan, trockener Alkoholiker. In die Abstinenz startete er mit einem Roman: Saufdruck. Seitdem tippt er abends Kurzgeschichten und Gedichte. Da die Schreiberei alleine nicht satt macht, verdient er tagsüber seine Kaltmiete und die Kühlschrankfüllung mit Marketing & Orga. Henning Hirsch lebt im Bonner Süden und ist Vater von drei Kindern ... Wer mehr von ihm lesen möchte: www.saufdruck.de

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