„Ehe für alle“ – so lautet heute das allgemeine Motto einer Bewegung, die vor 15 Jahren ihren ersten großen Erfolg errang – denn vor anderthalb Jahrzehnten trat das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ in Kraft. Seit dem dürfen homosexuelle Paare den „Bund fürs Leben“ schließen, und die Gleichstellung dieser Lebensgemeinschaften mit der Ehe zwischen Frau und Mann wurde und wird nun immer weiter vorangetrieben. Aber monogam sollen sie sein.
Die Idee, die hinter dieser Gleichstellung aller Lebenspartnerschaften steckt, ist so zeitgemäß wie naheliegend. Der Zusammenschluss zweier Menschen zu einer Lebensgemeinschaft hat schon lange nicht mehr selbstverständlich den Zweck, gemeinsam Kinder zu zeugen und großzuziehen. Viele Ehen bleiben, gewollt oder ungewollt, kinderlos. Den Staat geht es auch nichts an, ob sich zwei Menschen zum Zwecke der Familiengründung zusammentun oder eben einfach nur aus Liebe.
Der Zweck der Ehe ist gleichgültig
Oder aus welchen Gründen auch immer, denn letztlich kann es dem Staat auch egal sein, ob diese beiden Menschen einander lieben oder vielleicht nur eine Zweckgemeinschaft bilden. Der Zweck der rechtlichen Sicherheit und Klarheit bezüglich des Nachwuchses war ja auch schon vor Jahrzehnten der eigentliche Grund für den vertraglichen Zusammenschluss der zukünftigen Väter und Mütter. Ob da Liebe im Spiel war oder nicht, konnte und sollte dem Staat, der die Ehe bestätigte und förderte, gleichgültig sein.
Letztendlich ist eine Ehe für den Staat und die durch ihn vertretene Gemeinschaft eine Zweckkonstruktion – und das bleibt sie unabhängig von der geschlechtlichen Konstellation der Personen, die sich da zusammentun und natürlich auch völlig losgelöst von den Gründen und Gefühlen, welche die zwei zusammengeführt haben. Wichtig ist, dass die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, dass sie bereit sind, füreinander zu sorgen. Damit entlasten sie den Staat und die Sozialsysteme, und das kann die Gemeinschaft wiederum unterstützen und prämieren.
Der Staat unterstützt also die Ehe nicht mehr, weil sie Rechtssicherheit für das „Großziehen“ von Kindern schafft und damit zur Reproduktion der Gemeinschaft beiträgt. Aus der Sicht des sozialen Gemeinwesens ist sie dazu da, dass die Beteiligten sich „in guten und in schlechten Zeiten“ gegenseitig unterstützen und damit die anderen von dieser Aufgabe entlasten.
Damit stellt sich allerdings die Frage, warum diese Institution auf zwei Personen beschränkt sein soll. Die klassische Ehe hat, wenn auch unausgesprochen, die Voraussetzung, dass Mann und Frau sich wechselseitig und monogam lieben. Streng genommen kam es darauf nicht an, aber die Beziehung zwischen genau einer Frau und genau einem Mann war eben der ideal-einfache Fall um eine rechtlich klare Konstellation für eine Familie mit Kindern zu schaffen. Es sind nun einmal genau zwei Personen die Eltern eines jeden Kindes: ein Vater und eine Mutter. Wenn das als Grund für die Ehe zwischen Menschen wegfällt, dann muss man sich fragen: Warum gerade zwei?
Sind wir monogam?
Auch zwischen Heterosexuellen ist uns der Fall der wechselseitigen monogamen Liebesbeziehung zwar aus tausenden herzzerreißenden Liebesfilmen vertraut – aber selbstverständlich ist das deshalb nicht. Schon Friedrich Engels stellte in seiner Untersuchung über den „Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“ fest, dass strenge Monogamie bei den Vögeln nichts über den Menschen aussagt: die Menschen sind nun Mal keine Vögel.
Man darf annehmen, dass die gegenwärtige Tendenz zur Monogamie in homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht viel mehr als eine sentimentale Reminiszenz an die vertraute Paarbeziehung zwischen Mann und Frau ist – genauso natürlich die Monogamie in kinderlosen heterosexuellen Beziehungen.
Wenn die Ehe für alle erst einmal etablierte Selbstverständlichkeit ist, und 15 Jahre nach dem ersten Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft sind wir davon nicht mehr weit entfernt, dann wird sich schnell die Frage stellen: Warum soll dieses Rechtkonstrukt nur für Paarbeziehungen möglich sein? Dem Staat kann die Mehr-Personen-Ehe nur recht sein: Umso mehr Personen freiwillig eine private Sorge-Gemeinschaft miteinander eingehen, desto besser für die staatlichen Sozial- und Vorsorgesysteme.
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8 comments
Jörg Friedrich
Ich sehe nicht, dass ich der Vielweiberei hier das Wort rede. Und ich will auch niemanden, schon gar nicht das „deutsche Volk“ auf etwas vorbereiten. Ich bin auch kein fortschrittlicher Denker, ich versuche nur, manches „zu Ende zu denken“ und meine Leser mit den möglichen Ergebnissen zu konfrontieren. Was Sie damit machen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Ich habe keine Botschaft.
The Saint
Man könnte das ja mal testen. Ein Mann, beruflich erfolgreich, aber einsam, verliebt sich bei Metro in eine Verkäuferin, ein Fahrrad und den Filialleiter, der aber bereits mit seiner angeheirateten Oma und Sybille Berg verlobt ist, Nach viel Hin und Her finden alle zueinander und leben glücklich in einem alten Flüchtlngsheim an der tschechischen Grenze. Daraus machen wir einen Spielfilm mit der Ferres und dem Ochsenknecht. Wenn den mehr als 10.000 Leute sehen, denke ich noch einmal über Ihren Artikel nach.
Ich weiß, aber ich hatte gerade einen halbe Stunde totzuschlagen vor dem Golf. Nun aber los.
Herold Hansen
Bleibt zu hoffen, dass die familiären Verhältnisse innerhalb des Golf-Clubs überschaubarer sind als die der Metro-Mitarbeiter.
UJ
Wird der Ehebegriff als solcher nicht irgendwann obsolet, wenn man ihn zu sehr aufbläht? Wenn irgendwann alle zwischenmenschlichen Beziehungen, die länger als 5min dauern als Ehe bezeichnet werden, wozu dann noch dieses Wort? Es steht einem doch jederzeit frei, sich weiß anzuziehen und eine Reisenfete zu veranstalten. Da brauch man die Ehe nicht für.
Übrigens: Das Wort „Familie“, dass Sie, Herr Friedrich, in Ihrem Text verwenden, erfährt momentan eine ähnliche Aufblähung. Wenn Familie nur noch da ist, „wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen“, dann stellt sich die Frage, ob Frau von der Leyen für ihre Truppe Kindergeld beantragen können sollte. Oder ob Jogi Löw eine Familienkarte lösen darf, wenn er mit seiner Nationalelf in den Zoo geht.
Jörg Friedrich
Der Begriff „Ehe“, wie ich ihn hier verwende, steht nicht einfach für eine Beziehung, in der man mal auf Zeit irgendwie füreinander Verantwortung übernimmt, sondern für einen rechtlich bindenden Zusammenschluss, der zu einer dauerhaften und umfassenden Verantwortungs- und Sorgegemeinschaft führt. Das wird man sicherlich auf wenige Personen beschränken wollen, zu denen man ein besonderes Vertrauensverhältnis hat. Aber es ist eben keinesfalls sicher, dass es eine Paarbeziehung sein muss.





















Herold Hansen
Sind Sie nur ein fortschrittlicher Denker, oder wollen Sie das deutsche Volk auf den Islam vorbereiten?
Dort kam es noch nie auf eine Frau mehr oder weniger an. Die sind uns also an „privaten Sorgegemeinschaften “ weit voraus.
Dass Sie mit Engels erkannt haben, dass Menschen keine Vögel sind, finde ich einen Quantensprung. Um so mehr ist zu verurteilen, dass die Menschen in ihrer Arroganz das Wort „vögeln“ für sich beanspruchen.