„Partnerschaft“ kommt nicht von „Paar“

Wenn der Zweck, die eigenen Kinder aufzuziehen, für die Lebenspartnerschaft wegfällt, dann ist es inkonsequent, diese auf die Paar-Beziehung zu beschränken.


„Ehe für alle“ – so lautet heute das allgemeine Motto einer Bewegung, die vor 15 Jahren ihren ersten großen Erfolg errang – denn vor anderthalb Jahrzehnten trat das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ in Kraft. Seit dem dürfen homosexuelle Paare den „Bund fürs Leben“ schließen, und die Gleichstellung dieser Lebensgemeinschaften mit der Ehe zwischen Frau und Mann wurde und wird nun immer weiter vorangetrieben.

Die Idee, die hinter dieser Gleichstellung aller Lebenspartnerschaften steckt, ist so zeitgemäß wie naheliegend. Der Zusammenschluss zweier Menschen zu einer Lebensgemeinschaft hat schon lange nicht mehr selbstverständlich den Zweck, gemeinsam Kinder zu zeugen und großzuziehen. Viele Ehen bleiben, gewollt oder ungewollt, kinderlos. Den Staat geht es auch nichts an, ob sich zwei Menschen zum Zwecke der Familiengründung zusammentun oder eben einfach nur aus Liebe.

Der Zweck der Ehe ist gleichgültig

Oder aus welchen Gründen auch immer, denn letztlich kann es dem Staat auch egal sein, ob diese beiden Menschen einander lieben oder vielleicht nur eine Zweckgemeinschaft bilden.  Der Zweck der rechtlichen Sicherheit und Klarheit bezüglich des Nachwuchses war ja auch schon vor Jahrzehnten der eigentliche Grund für den vertraglichen Zusammenschluss der zukünftigen Väter und Mütter. Ob da Liebe im Spiel war oder nicht, konnte und sollte dem Staat, der die Ehe bestätigte und förderte, gleichgültig sein.

Letztendlich ist eine Ehe für den Staat und die durch ihn vertretene Gemeinschaft eine Zweckkonstruktion – und das bleibt sie unabhängig von der geschlechtlichen Konstellation der Personen, die sich da zusammentun und natürlich auch völlig losgelöst von den Gründen und Gefühlen, welche die zwei zusammengeführt haben. Wichtig ist, dass die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, dass sie bereit sind, füreinander zu sorgen. Damit entlasten sie den Staat und die Sozialsysteme, und das kann die Gemeinschaft wiederum unterstützen und prämieren.

Der Staat unterstützt also die Ehe nicht mehr, weil sie Rechtssicherheit für das „Großziehen“ von Kindern schafft und damit zur Reproduktion der Gemeinschaft beiträgt. Aus der Sicht des sozialen Gemeinwesens ist sie dazu da, dass die Beteiligten sich „in guten und in schlechten Zeiten“ gegenseitig unterstützen und damit die anderen von dieser Aufgabe entlasten.

Damit stellt sich allerdings die Frage, warum diese Institution auf zwei Personen beschränkt sein soll. Die klassische Ehe hat, wenn auch unausgesprochen, die Voraussetzung, dass Mann und Frau sich wechselseitig und monogam lieben. Streng genommen kam es darauf nicht an, aber die Beziehung zwischen genau einer Frau und genau einem Mann war eben der ideal-einfache Fall um eine rechtlich klare Konstellation für eine Familie mit Kindern zu schaffen. Es sind nun einmal genau zwei Personen die Eltern eines jeden Kindes: ein Vater und eine Mutter. Wenn das als Grund für die Ehe zwischen Menschen wegfällt, dann muss man sich fragen: Warum gerade zwei?

Sind wir monogam?

Auch zwischen Heterosexuellen ist uns der Fall der wechselseitigen monogamen Liebesbeziehung zwar aus tausenden herzzerreißenden Liebesfilmen vertraut – aber selbstverständlich ist das deshalb nicht. Schon Friedrich Engels stellte in seiner Untersuchung über den „Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“ fest, dass strenge Monogamie bei den Vögeln nichts über den Menschen aussagt: die Menschen sind nun Mal keine Vögel.

Man darf annehmen, dass die gegenwärtige Tendenz zur Monogamie in homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht viel mehr als eine sentimentale Reminiszenz an die vertraute Paarbeziehung zwischen Mann und Frau ist – genauso natürlich die Monogamie in kinderlosen heterosexuellen Beziehungen.

Wenn die Ehe für alle erst einmal etablierte Selbstverständlichkeit ist, und 15 Jahre nach dem ersten Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft sind wir davon nicht mehr weit entfernt, dann wird sich schnell die Frage stellen: Warum soll dieses Rechtkonstrukt nur für Paarbeziehungen möglich sein? Dem Staat kann die Mehr-Personen-Ehe nur recht sein: Umso mehr Personen freiwillig eine private Sorge-Gemeinschaft miteinander eingehen, desto besser für die staatlichen Sozial- und Vorsorgesysteme.

Jörg Phil Friedrich

Der Philosoph und IT-Unternehmer Jörg Phil Friedrich schreibt und spricht über die Möglichkeiten und Grenzen des digitalen Denkens. Friedrich ist Diplom-Meteorologe und Master of Arts in Philosophie.

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