Das letzte Wort

Im Strafprozess hat die angeklagte Person das letzte Wort vor der Urteilsberatung. Warum eigentlich? Kolumne von Heinrich Schmitz


Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Die Beweisaufnahme ist geschlossen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben plädiert. Und nun erhält der/die Angeklagte das letzte Wort. Die Hauptperson des Verfahrens bekommt damit noch einmal die Gelegenheit, sich zu äußern. Die, um deren Schuld oder Unschuld es geht. Für manche Angeklagte, insbesondere die, die ohne Verteidigung bei Gericht erschienen sind, kommt das häufig überraschend und sie stammeln dann irgendetwas daher, was ihrer Sache eher schadet als nützt. Das ist schade, weil das letzte Wort durchaus noch eine Wirkung auf das Gericht haben kann.

Nichts muss

Das letzte Wort steht jedem/r Angeklagten zu, ganz gleich, ob es vorher eine Einlassung gab, oder ob vom Recht auf Schweigen Gebrauch gemacht wurde. Man muss sich auch nicht äußern, aber man muss die Gelegenheit zur Äußerung bekommen. Wenn das einmal vergessen wird, dann ist das ein schwerer Fehler und ein Revisionsgrund.

In der Strafprozessordnung ist das letzte Wort eher versteckt zu finden, was angesichts seiner Bedeutung etwas merkwürdig erscheint.

§ 258
Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes

(1) Nach dem Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt und sodann der Angeklagte zu ihren Ausführungen und Anträgen das Wort.

(2) Dem Staatsanwalt steht das Recht der Erwiderung zu; dem Angeklagten gebührt das letzte Wort.

(3) Der Angeklagte ist, auch wenn ein Verteidiger für ihn gesprochen hat, zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe.

Im Rahmen des letzten Wortes hat der Angeklagte – meinetwegen auch die, aber die geschlechtergerechte Wortwahl macht den Text nicht besser lesbar, denken Sie sich also das jeweilige Geschlecht dazu – große Freiheit. Er kann frei sprechen, er kann Aufzeichnungen benutzen, er kann kurz oder lang sprechen. So schaffte es ein 71-jähriger Angeklagter im Jahr 2019 vor dem Landgericht Hamburg, sage und schreibe rekordverdächtige fünf Tage lang mit seinem letzten Wort zu verbringen, bevor das Gericht ihm nach entsprechender Vorwarnung das Wort entzog.

Die meisten Angeklagten fassen sich da deutlich kürzer oder schließen sich einfach den Worten ihrer Verteidigerin an. Meist ist das auch klüger, als sich als Ungeübter auf das brüchige Eis der Selbstverteidigung zu begeben. Es kommt halt nicht so gut an, wenn man mit dem letzten Wort bei ansonsten klarem Prozessverlauf seine völlige Uneinsichtigkeit zum Besten gibt. Oder wenn man als Täter einer bis dahin eher politisch unverdächtigen Körperverletzung dem Gericht wortreich zu erklären versucht, warum man als aufrechter Deutscher  „dem Kanaken“ eins überziehen musste. Auch die Bemerkung des Langredners in Hamburg, er habe keine Supermärkte oder alte Frauen überfallen, sondern nur Banken, wird vermutlich wenig geholfen haben, obwohl es natürlich zutreffend war. Übrigens waren seine fünf Tage kein Rekord, es gab noch längere letzte Worte. Dass die den Sprechern etwas gebracht haben, außer einer Erwähnung in der Boulevardpresse, wage ich zu bezweifeln. Ich hatte mal einen Angeklagten, der auf den gewerbsmäßigen Diebstahl von Antiquitäten spezialisiert war und im letzten Wort anmerkte, er habe doch „nur alte Möbel“ geklaut. Ja, das war recht lustig, aber dass es strafmildernd war, glaube ich eher nicht.

Kein Segen

Aus jahrelanger Erfahren muss ich sagen, dass das grundrechtsgleiche Recht auf das letzte Wort für die meisten Angeklagten nicht unbedingt ein Segen ist. Die meisten sind einfach nicht gewohnt, vor Gericht zu sprechen und schon gar nicht in der Lage, richtig einzuschätzen, was nun eher klug und was eher unklug ist. Und so reden die sich in letzter Minute noch um Kopf und Kragen.

Anders sieht das aber aus, wenn eine geständige Angeklagte es in ihrem letzten Wort, womöglich glaubwürdig und tränenreich, ihre tiefe Reue über ihre Tat zum Ausdruck bringt. Ein letztes Wort an das Tatopfer gerichtet, eine glaubhafte Bitte um Vergebung, das kann sich schon ganz erheblich strafmildernd auswirken. Das kann insbesondere die Schöffen nachhaltig beeindrucken und zu einem milderen Urteil führen. Klappt allerdings auch nur dann, wenn es echt ist. Jede Form von gespielter Reue fällt in der Regel auf und wird schnell zum Bumerang.

Silence is golden

Ein guter Verteidiger wird seinen Mandanten richtig einschätzen und ihm ein paar Ratschläge für das letzte Wort geben, das mit ihm üben oder ihm gleich raten, sich auch dort nicht mehr zu äußern. Die Tatsache, dass man das letzte Wort hat, bedeutet ja gerade nicht, dass man es auch ergreifen muss. Schweigen darf man im Strafverfahren immer, und häufig ist es auch beim letzten Wort das Klügste was man machen kann.

Wird nach dem letzten Wort des Angeklagten – warum auch immer – ein weiteres Mal in die Beweisaufnahme eingetreten, dann muss ihm das letzte Wort erneut erteilt werden. Das gilt auch, wenn der Staatsanwalt oder auch der eigene Verteidiger nach dem „letzten“ Wort noch einmal Ausführungen machen. Das letzte muss tatsächlich das allerletzte Wort sein.

Das fehlende „letzte Wort“ – ja, kommt tatsächlich vor, dass das Gericht es vergisst – ist allerdings kein absoluter Revisionsgrund. Das bedeutet, dass bei Fehlen der Erteilung des letzten Wortes vom Revisionsgericht noch überprüft werden muss, ob das Urteil auf dessen Fehlen beruht. Das wird man aber eben in der Regel nicht ausschließen können, denn niemand kann ja wissen, was der Angeklagte noch so Kluges zum Besten gegeben hätte.

Ein schönes letztes Wort eines Angeklagten, dessen Verteidiger wohl in die Kategorie der Geständnisbegleiter einzuordnen war, lautete:

Hohes Gericht, meine Damen und Herren, ich bitte das indiskutable Plädoyer meines Verteidigers strafmildernd für mich zu berücksichtigen.“

Das kann aber auch völlig frei erfunden sein.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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