Was ist eigentlich die FDGO?

In politischen Diskussionen ist häufig die Rede von der FDGO. Aber was ist das eigentlich? Eine Kolumne von Heinrich Schmitz.


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Die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) bildet das Fundament der deutschen Demokratie und ist ein zentrales Element des Grundgesetzes. Sie stellt sicher, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden und eine pluralistische Gesellschaft existiert, in der unterschiedliche Meinungen und Lebensweisen koexistieren können. Diese Ordnung steht jedoch nicht ohne Herausforderungen da; insbesondere Extremisten, seien sie aus dem rechten oder linken Spektrum, stellen eine ernsthafte Bedrohung dar. In dieser Kolumne werden wir die FDGO näher betrachten, die Bedrohungen durch Extremismus analysieren und die Schutzmechanismen des Grundgesetzes erläutern.

Die FDGO und ihre Grundlagen

Die FDGO ist im Grundgesetz verankert und beschreibt ein System politischer Werte, das auf den Prinzipien der Demokratie, des Rechtsstaates, der Menschenrechte und der Gewaltenteilung basiert. Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes bilden das Grundgerüst dieser Ordnung. Insbesondere der Schutz der Menschenwürde (Artikel 1) und die Garantie der Meinungsfreiheit (Artikel 5) sind essenzielle Komponenten, die eine offene Gesellschaft ermöglichen.

Die FDGO garantiert die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess, was bedeutet, dass jeder das Recht hat, seine Meinung zu äußern, sich zu versammeln und politische Parteien zu gründen. Diese Rechte sind jedoch nicht absolut; sie müssen im Einklang mit den Rechten anderer und der allgemeinen Ordnung stehen.

Bedrohungen durch Extremismus

Rechtsextremismus

Rechtsextremistische Gruppen, die häufig durch Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus gekennzeichnet sind, stellen eine der gravierendsten Bedrohungen für die FDGO dar. Ihre Ideologie basiert auf der Vorstellung von der Überlegenheit des Deutschen und Abgrenzung gegenüber Nichtdeutschen, was zu einem Ausschluss von Minderheiten und einer Gefährdung der sozialen Kohäsion führt.

Gewalttaten, die aus rechtsextremen Motiven begangen werden, reichen von verbalen Angriffen bis hin zu schweren Gewaltdelikten, die nicht nur Einzelpersonen, sondern auch die gesamte Gesellschaft terrorisieren können.

Die Zunahme rechtsextremer Parteien und Bewegungen in den letzten Jahren zeigt, dass diese Bedrohung nicht zu unterschätzen ist. Wahlen und politische Teilhabe werden von diesen Gruppen gezielt genutzt, um ihre ideologischen Vorstellungen in den politischen Diskurs einzubringen. Die Gefahr besteht darin, dass sich extremistische Ansichten in der Mitte der Gesellschaft verankern und somit die demokratischen Prinzipien untergraben.

Linksextremismus

Linksextremismus, der häufig mit einer Ablehnung des kapitalistischen Systems und einer Hinwendung zu anarchistischen oder kommunistischen Idealen einhergeht, ist ebenfalls eine Bedrohung für die FDGO. Auch wenn linksextremistische Gruppen in Deutschland weniger Einfluss als ihre rechtsextremen Pendants haben, können sie dennoch durch Gewalt und Radikalität das öffentliche Leben destabilisieren. Ausschreitungen bei Protesten oder militante Aktionen zeigen, dass auch linksextreme Ideologien die Ordnung und Sicherheit gefährden können.

Ein zentrales Problem ist die Gleichsetzung von Kritik an politischen und sozialen Missständen mit extremistischen Ansichten. Dies kann dazu führen, dass legitime Protestformen delegitimiert werden und ein Klima der Angst entsteht, das Bürgerinnen und Bürger von politischem Engagement abhalten könnte.

Schutzmechanismen des Grundgesetzes

Das Grundgesetz selbst bietet verschiedene Mechanismen, um die FDGO vor extremistischen Einflüssen zu schützen.

1. Der Verfassungsschutz

Ein wichtiger Schutzmechanismus ist der Verfassungsschutz, der als Frühwarnsystem fungiert. Die Ämter für Verfassungsschutz in den Bundesländern und auf Bundesebene überwachen extremistische Aktivitäten und haben die Aufgabe, Informationen zu sammeln und zu analysieren. Sie können Empfehlungen für politische Maßnahmen geben und im Ernstfall rechtliche Schritte einleiten, um extremistisches Verhalten zu unterbinden.

2. Verbotsverfahren

Ein weiteres Mittel ist das Verbotsverfahren, das in Artikel 21 des Grundgesetzes verankert ist. Parteien, die die FDGO gefährden, können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. In der Vergangenheit gab es bereits Verfahren gegen rechts- und linksextreme Parteien, was zeigt, dass das Grundgesetz die Möglichkeit bietet, extremistische Bestrebungen rechtlich zu bekämpfen. Zur Zeit entsteht allerdings der Eindruck, als wollten sich die antragsberechtigten Organe um einen Verbotsantrag drücken. Das ist insoweit bedauerlich, weil damit dem Bundesverfassungsgericht damit die Möglichkeit genommen wird, die Verfassungswidrigkeit einer Partei überhaupt prüfen zu können. Gelangen solche Parteien aber einmal in Machtpositionen, ist es schnell vorbei mit der FDGO. Ein Blick in die Geschichte zeigt dies deutlich.

3. Strafgesetzgebung

Die deutsche Strafgesetzgebung sieht zudem Strafen für extremistische Handlungen vor. Von Volksverhetzung bis hin zur Bildung einer terroristischen Vereinigung gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen, die den Schutz der FDGO unterstützen. Diese Gesetze sind ein Instrument, um nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die politischen Institutionen vor extremistischer Gewalt und Radikalismus zu schützen.

4. Bildung und Aufklärung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die präventive Bildungsarbeit. Aufklärung über die Gefahren von Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in Schulen und Bildungseinrichtungen kann dazu beitragen, eine demokratische Kultur zu fördern und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken oder auch überhaupt erst mal wieder herzustellen.. Initiativen, die sich mit der politischen Bildung befassen, sind entscheidend, um eine informierte Bürgerschaft zu schaffen, die Extremismus erkennen und ablehnen kann.

Ergo

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist ein wertvolles Gut, das es zu schützen gilt. Die Bedrohungen durch Extremismus sind vielfältig und verlangen ein gemeinsames Handeln von Staat und Gesellschaft. Die im Grundgesetz verankerten Schutzmechanismen bieten eine solide Grundlage, um gegen extremistische Bestrebungen vorzugehen, man muss sie nur nutzen.

Dennoch ist es ebenso wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv für die FDGO einsetzen, indem sie sich politisch engagieren und für ein demokratisches Miteinander starkmachen. Nur durch ein gemeinsames und wachsam agierendes gesellschaftliches Klima kann die FDGO auf Dauer gesichert werden. Nimmt man das auf die leichte Schulter, dann kann es sehr bald finster werden.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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