Ein Löwenzirkus – und was man daraus lernen kann

In Berlin und Umgebung wurde eine Löwin gesucht. Am Ende ist die Farce durchaus lehrreich. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz


Bild von Christoph Schütz auf Pixabay

Im berühmten Sommerloch leben viele exotische Tiere: Krokodile, Schlangen und viele andere. Manche davon, wie den berühmten Brillenkaiman Sammy, gab es tatsächlich, andere eher nicht. Kenner wissen, dass auch das Loch Ness ursprünglich Sommerloch Ness hieß.

Als ich 7 Jahre alt war, sah ich in der Augsburger Puppenkiste, „Der Löwe ist los“ von Max Kruse. Ich mochte den Löwen, der auf den schönen Namen Löwe hörte.

Als ich 11 Jahre alt war, war ich ein Fan des schielenden Löwen Clarence.

Löwen sind also bei mir positiv besetzt. Das geht sogar so weit, dass ich den scharfen Löwensenf bevorzuge, obwohl der aus Düsseldorf kommt. Wildschweine mag ich übrigens auch. Meine Frau und ich verlobten uns in einem Wildpark inmitten einer Wildschweinrotte. Wir wollten halt viel Schwein haben. Hat geklappt. Ich mag Wildschweine sowohl dead or alive, also auch auf dem Teller-

Nun also eine zunächst namenlose Löwin, die es bis in die Schlagzeilen in den USA gebracht hat. Der Löwenhype hielt leider nur etwas über 30 Stunden und wurde durch die lapidare Feststellung beendet, dass es sich auf dem millionenfach verbreiteten Video nicht um eine Löwin, sondern wohl eher um ein Wildschwein handelt.

Trotzdem bin ich dem Videomacher mit seiner eingebildeten Löwin dankbar für die Lehrstunden, die uns diese Farce beschert hat.

Die Sichtung

Ein Mann beobachtet ein für ihn ungewöhnliches Tier und macht davon ein Video. Das ist okay. Natürlich verbreitet er dieses Video; dazu macht man die heute ja schließlich. Vielleicht hat er die Rechte auch noch teuer verkauft, auch okay. Und damit nimmt der kollektive Wahnsinn seinen Lauf. Jemand, ich weiß gar nicht, ob es der Mann selbst war, meint, auf dem Video eine Löwin zu erkennen. Und von diesem Moment an läuft es.

Nicht nur der Mann, sondern auch mehrere andere Personen haben plötzlich einen Löwen gesehen. .Das ist wie bei Ufos. Daraus wird der Schluss gezogen, dass es ein Löwe sein muss. Schließlich waren unter den Zeugen auch zwei Polizisten. Und jeder Strafverteidiger weiß, dass die Aussagen von Polizeibeamten aus unerfindlichen Gründen eine besondere Gewichtung haben.

Nun weiß aber auch jeder Strafverteidiger, dass Zeugen so ziemlich das schlechteste Beweismittel sind, gefolgt von unscharfen Fotos. Das hängt damit zusammen, dass Menschen das, was sie sehen, automatisch interpretieren und daher zu einer objektiven Wahrnehmung gar nicht in der Lage sind. Wer für möglich hält, dass ein Löwe in seiner Umgebung ist, der sieht auch Löwen, wo keine sind.

Hirn

Das menschliche Gehirn hat die im Alltag ganz praktische Angewohnheit, wahrgenommene Sachverhalte logisch zu ergänzen. Der Stürmer fällt, also muss er wohl gefoult worden sein, und wenn es der Stürmer der eigenen Mannschaft ist, schreit man Foul, Elfmeter, auch wenn man das Foul mit seinen eigenen Augen gar nicht sehen konnte. Die Fans der anderen Mannschaft schreien „Schwalbe“ und alle sind der festen Überzeugung, dass sie das genau gesehen haben.

Sie glauben gar nicht, wie oft bei einer konkreten Nachfrage die Antwort kommt,

 wenn Sie jetzt so (ein Zeuge ergänzte „brutal“, dabei frage ich meistens ganz zuckersüß, was möglicherweise etwas hinterhältig ist) nachfragen, nein, gesehen habe ich das nicht, aber dass muss ja so gewesen sein.

Muss es natürlich nicht.

Und nicht nur Dinge, die man sehen kann, werden imaginiert, sondern auch Löwengebrüll. Da wird ein Furz zu Donnerhall, wenn man meint, der Löwe sei da.

Tierschutzverein Remmo

Neuen Wind bekam die Gerüchteküche durch den Aufruf eines Remmo-Sohns, der die Bevölkerung bat, zuerst ihn zu informieren, wenn die Löwin auftaucht, damit er sie in ihr Gehege zurückbringen könne, und sie nicht erschossen würde. Da sah man dann gleich Bilder von Goldketten behangenen Gangstern mit wilden Bestien an der Seite.

Und ja, tatsächlich darf sich jeder so einen Löwen kaufen. Das ist nicht wie bei Kampfhunden, wo man seine Sachkunde nachweisen muss. Einen Löwen darf wohl jeder Depp halten und die Anforderungen an ein entsprechendes Gehege entsprechen in etwa denen einer Hühnerhaltung. Nur 200 qm für ein Außengehege und 20 für ein Innengehege. Irgendwie irre. So einen Löwen bekommen Sie schon zum Preis eines ordentlichen E-Bikes. Für jeden Driss gibt es Vorschriften, dafür nicht.

Gefahrenabwehr

Bevor nun alle auf der Polizei und dem Ordnungsamt herumtrampeln – die mussten natürlich etwas tun, sobald sie von einer Löwin in ihrer Gemeinde erfahren haben. Ob man dann allerdings gleich die größte Löwenjagd, die Deutschland je erlebt hat, abziehen musste, steht auf einem anderen Blatt. Es ist schon mal gut, dass keiner der beamteten und teilweise mit Maschinenpistolen ausgerüsteten Großwildjäger irgendwen erschossen hat. Sie glauben ja nicht, wie viele Menschen bei der Jagd mit einem Wildschwein verwechselt und per Blattschuss in die ewigen Jagdgründe geschickt werden. In der Todesfallstatistik finden Sie diese in der Rubrik „Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität und Folgezustände äußerer Ursachen (Kennziffer: V01-Y98)“. Ich weiß nicht, ob Lorenz Meyer diese wunderbare Formulierung schon in seinem neuen Buch „Sprechen Sie Beamtendeutsch? Eine Übersetzungshilfe zum Mitraten“ besprochen hat.

Aber ich schweife ab.

Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden. In den jeweiligen Landesgesetzen heißt es mehr oder weniger gleichlautend:

§ 1
Aufgaben der Ordnungsbehörden

(1) Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).

Wie und mit welchen Mitteln sie dieses Ziel erreichen ist so geregelt:

§ 13
Voraussetzungen des Eingreifens

(1) Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.

Ja, das ist wenig konkret. Das ist aber auch gut so, weil eine solche Generalklausel halt für alle denkbaren Gefahren gedacht ist und somit jede Gefahr mit den dafür nötigen Maßnahmen bekämpft werden kann.

Die Polizei kommt erst indirekt im Wege der Vollzugshilfe ins Spiel.

§ 2
Vollzugshilfe der Polizei

Die Polizei leistet den Ordnungsbehörden Vollzugshilfe nach den Vorschriften der FN 50 bis 52 des Brandenburgischen Polizeigesetzes.

Nun wäre es natürlich hilfreich gewesen, bevor man Horden von Beamten auf Safari schickt, zunächst einmal zu prüfen, was denn an dem Verdacht, eine Löwin sei los, überhaupt dran ist. Da hätte die Möglichkeit bestanden, Forensiker mit der Analyse der Videoaufnahmen zu beauftragen und bis dahin erst mal nur die Bevölkerung zu warnen, dass eventuell ein gefährliches Tier in der Gegend ist. Wobei, wenn es sich tatsächlich um eine Wildsau gehandelt haben sollte, die womöglich gefährlicher ist als eine satte Löwin. Berlin ist seit Jahren die Hauptstadt der Wildschweine. Dort sollen rund 5000 davon leben.

Aber gut, es hätte ja auch eine Löwin sein können.

Die Lehren aus dem Löwenzirkus.

1. Man sollte Zeugenaussagen mit der gebotenen Vorsicht genießen.

2. Ein Zeuge muss nicht zwingend lügen, wenn er behauptet, eine Löwin gesehen zu haben, sein Gehirn mag ihm einen Streich gespielt haben.

3. Polizeibeamten sind keine „besseren“ Zeugen. Sie sind fehlbare Menschen, wie du und ich.

4. Die Beweiskraft von Videos ist nicht besonders hoch, wenn deren Qualität schlecht ist und man eigentlich gar nichts sehen kann. Denn dann füllt das Gehirn die Lücken auf und macht das Bild zu dem, was es sehen will.

5. Bevor man die Pferde scheu macht, sollte man sich erst einmal in Ruhe mit den Fakten beschäftigen.

6. Die Wahrscheinlichkeit, dass exotische Tiere im Sommerloch erscheinen, ist hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie wirklich existieren, ist eher gering.

Oder mit Schiller:

Gefährlich ist’s den Leu zu wecken,

Verderblich ist des Tigers Zahn,

Jedoch der schrecklichste der Schrecken,

Das ist der Mensch in seinem Wahn.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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