Tuning für den Rechtsstaat – jetzt!

Mit der Behauptung, wir lebten in einem Unrechtsstaat, machen Populisten Punkte bei den Wählern. Das ist zwar falsch, aber wenn die Landesregierungen nicht sehr schnell ein Justiztuning hinbekommen, besteht tatsächlich die Gefahr, dass das Rechtssystem über kurz oder lang kollabiert. Warum überlassen die Parteien das Thema den Populisten? Kolumne von Heinrich Schmitz


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Nicht zum ersten Mal stellte der Deutsche Richterbund Anfang des Jahres fest, dass es langsam eng wird. Es fehlen nach Einschätzung des Richterbundes immer noch rund 2000 Richter und Staatsanwälte und das, obwohl die Länder in den letzten Jahren schon einige zusätzlich eingestellt haben. Seit einiger Zeit schon sind die Staatsanwaltschaften überlastet, Verfahren ziehen sich in die Länge und U-Haft-Zeiten werden bis zum letzten Tag ausgeschöpft.

Nicht etwa, weil es den Staatsanwälten oder Gerichten ein sadistisches Vergnügen bereiten würde, Verdächtige möglichst lange vorab sitzen zu lassen. Oder weil sie faul wären oder unfähig. Das mag für den ein oder anderen zutreffen, für die absolute Mehrheit tut es das nicht. Es dauert einfach zu lange, bis kriminaltechnische Untersuchungen, DNA-Gutachten und Gutachten über die Auswertung von beschlagnahmtem Datenmaterial vorliegen. Und es gibt zu viele Verfahren für zu wenige Staatsanwälte.

Kein Grund zur Freude

Es fehlen einfach Staatsanwälte und Richter, um die anfallende Arbeit schnell und gut bewältigen zu können. Das mag nun den ein oder anderen Kriminellen jetzt riesig freuen, weil das ein oder andere Verfahren gar nicht mehr zur Anklage kommt, den Bürger sollte das aber nicht freuen.

Der schönste Rechtsstaat mit den schönsten Regeln und Gesetzen ist nichts wert, wenn nichts mehr passiert, wenn jemand gegen diese Regeln verstößt. Oder auch wenn das viel zu spät passiert. Für Unschuldige, die in U-Haft sitzen oder auch Verdächtige, deren Computer monatelang beschlagnahmt ist, ist es gar nicht komisch, wenn es nicht weitergeht. Für die Opfer von Straftaten erst recht nicht.

Konsequenz aus diesem Dilemma ist es, dass dann z.B. auch ein mutmaßlicher Drogendealer auf freien Fuß gesetzt werden muss, obwohl ihm im Falle einer Verurteilung eine längere Haftstrafe gedroht hätte. oder auch ein bereits in erster Instanz verurteilter Mordverdächtiger.

Dass das mitunter Empörung auslöst, ist verständlich.

Oder es passiert, dass beschlagnahmte PCs und Smartphones unausgewertet oder nur oberflächlich ausgewertet wieder zurückgegeben werden müssen, obwohl sie möglicherweise voll mit Kinderpornos oder anderem Beweismaterial sind.

In solchen Fällen, und leider nur in solchen Fällen, wird eine breitere Öffentlichkeit aufmerksam und empört sich. Über die doofe und unfähige Justiz. Über faule Richter und Staatsanwälte, darüber dass die Bevölkerung in ihrem Gerechtigkeitsgefühl alleingelassen werde und die Opfer verhöhnt würden. Dass wir – was natürlich Käse ist – in einem Unrechtsstaat leben würden. Das Gegenteil ist der Fall.

Denn diese Haftentlassungen sind das Einzige, was die Justiz in derartigen Fällen machen kann, wenn sie denn rechtsstaatlich handelt. Eine überlange U-Haft ist gegenüber dem Verdächtigen und dessen Freiheitsrechten nicht zu rechtfertigen. Für den gilt eben die Unschuldsvermutung.

Faktor Zeit

Jeder hat Anspruch darauf, dass seine Schuld oder Unschuld möglichst schnell vor Gericht geklärt wird. Wenn das wegen Überlastung der Justiz nicht geht, dann muss er eben aus der Haft raus gelassen werden. Ja, vermutlich sind da viele Schuldige bei. Aber auch für jemanden, der nicht in Haft sitzt, ist ein schwebendes Ermittlungsverfahren immer eine Belastung. Ob schuldig oder unschuldig, jeder ist froh, wenn er endlich weiß, was dabei herausgekommen ist.

Hinzu kommt der Umstand, dass die Aufklärung eines Sachverhalts mit zunehmendem zeitlichen Abstand von einer Tat immer schwerer wird. Ich habe in einer Neuauflage eines Mordverfahrens erlebt, dass sich Zeugen zum Teil weder an die eigentlichen Umstände halbwegs belastbar erinnern konnten noch – und das war vielleicht noch erstaunlicher – daran, was sie vor gut einem Jahr in der Erstauflage des Verfahrens ausgesagt hatten. Je länger man von einem Ereignis entfernt ist, umso schwammiger wird die Erinnerung und vermischt sich mit eigenen Überlegungen, Schlussfolgerungen und Meinungen und dem, was man darüber von anderen gehört oder in der Presse gelesen hat. Darauf ein Urteil stützen zu müssen, ist gewagt. Einige der Zeugen waren in der Zwischenzeit bereits gestorben. Wenigstens die konnten nichts Falsches mehr sagen. Dabei soll so ein Verfahren ja der Wahrheitsfindung dienen.

Auch in Zivilsachen, also da, wo nicht der Staat gegen einen vermeintlich Kriminellen, sondern ein Bürger gegen den anderen vorgeht, weil er gegen den eine Forderung geltend macht, dauern die Verfahren immer noch viel zu lange. Wenn ein Handwerker oder ein Freiberufler gleich von mehreren Kunden nicht bezahlt wird, nützt es ihm wenig, wenn er erst lange Zeit später ein Urteil in den Händen hält, aus dem er dann vollstrecken kann. Wenn er Pech hat, haben er oder sein Gegner in der Zwischenzeit schon Pleite gemacht. Auch einem Vermieter ist nicht wirklich damit gedient, wenn ein nicht zahlender Mietnomade sein Eigentum noch ewig lange nach der Kündigung kostenlos nutzt, ohne dass er einen Räumungstitel bekommt. Der Faktor Zeit ist immens wichtig.

Und das Problem besteht nicht nur bei der Justiz, also am Ende der Ermittlungsverfahren, sondern bereits an deren Anfang, bei der Polizei. Alleine beim Berliner Landeskriminalamt wurden im Jahr 2018 mehr als 55.000 Ermittlungsverfahren nicht bearbeitet.

Eine Ursache dafür soll sein, dass Personal zugunsten des Staatsschutzes verschoben wurde. Dass das der einzige Grund sein soll, wage ich zu bezweifeln. Und selbst, wenn es so wäre. Die Behörden müssen so ausgestattet werden, dass sie zeitnah ihre Arbeit tun können und Verfahren nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Diejenigen, die trotzdem tapfer ihren Dienst tun, schieben Überstunden vor sich her. Sie sind, egal auf welcher Ebene sie tätig sind, persönlich überlastet. Das tut der Sache nicht gut. Einem gestressten Polizeibeamten zu begegnen, ist ebenso wenig erstrebenswert wie einem Gericht, dessen Kalender so mit Terminen voll geknallt ist, dass es schlecht gelaunt geneigt ist, den ein oder anderen Beweisantrag nur deshalb abzuweisen, weil es sonst einen weiteren Verhandlungstag benötigt und dann die danach folgenden Sachen wieder unterminieren muss. Wer jeden Beweisantrag der Verteidigung als persönlichen Angriff auf seine Zeiteinteilung betrachtet, kann nicht gut entscheiden. Gutes Recht können nur Gerichte sprechen, die nicht unter permanentem Zeitdruck stehen, sondern den Dingen die Zeit geben können, die notwendig ist. Richter sind keine Außerirdischen, sondern Menschen. Menschen neigen unter Stress zu Fehlern. Fehler der Justiz müssen in einem Rechtsstaat die Ausnahme bleiben. Sie sind nicht völlig zu vermeiden, aber man muss sie auch nicht noch durch permanente Überlastung provozieren.

Verdorbenes Recht

Wenn das Recht nicht rechtzeitig zur Geltung kommt, dann wird es schlecht. Dann verdirbt es – wie ein gutes Essen, das nicht schnell genug auf den Tisch kommt. Dann schmeckt es nicht mehr. Dann ist es irgendwann auch gar kein Recht mehr, sondern etwas, das sich zwar als Recht ausgibt, aber keinem mehr gerecht wird. Verdorbenes Recht. Ungenießbar.

Der Haushalt des Bundesjustizministers ist mit lächerlichen 900 Millionen Euro der kleinste im Bundeshaushalt, wobei dieses Ministerium auch noch für Verbraucherschutz zuständig ist. Das Verteidigungsministerium gab alleine 155 Millionen für Beraterkosten aus.  In den Ländern, die die Hauptlast zu tragen haben, sind die Etats im Verhältnis zu den Gesamtausgaben auch eher klein. NRW liegt bei rund 4,5 Milliarden jährlich. Ein Bruchteil des Gesamthaushalts von knapp 78 Miliarden, gerade einmal 5,73%.

Sparen ist ja etwas Schönes, aber wenn man am falschen Ende spart, kann das richtig teuer werden. Wenn der Justizapparat nicht bald erheblich besser ausgestattet wird, wird er selbst zu einer Gefahr für den Rechtsstaat. Gerade in Zeiten öffentlicher Aufgeregtheit, ist es erforderlich, dass in der Justiz keine gestressten und überlasteten Menschen, sondern vielmehr  gelassene und entspannte Menschen zügig ihre Arbeit machen können. Denn eines darf man nie vergessen, auch Richter und Staatsanwälte sind Menschen und keine beliebig belastbare Maschinen.

Der Erfolg der rechtspopulistischen Bewegungen ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass sie das Vertrauen der Wähler in den Rechtsstaat negativ beeinflussen. Selbstverständlich wird da kräftig übertrieben, denn noch funktioniert der Rechtsstaat im wesentlichen ziemlich gut – wenn auch zunehmend langsamer. Das Misstrauen an ihm ließe sich aber nicht so leicht schüren, wenn er besser ausgestattet würde und damit schneller und auch qualitativ noch besser funktionieren würde.

Echte Entlastung

Die Politik – insbesondere die Innenminister – versucht stets, die Justiz dadurch zu entlasten, dass sie fundamentale Rechte im Strafprozess, sowie Verteidigerrechte immer weiter einschränkt. Klar, ein kurzer Prozess ist für den besorgten Bürger sexy. Law-and-Order fischt Stimmen im rechten Lager. Aber genau das ist der falsche Weg. Es macht wenig Sinn, ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen durch den Windkanal zu jagen, das dann spätestens beim Verfassungsgericht wieder aufgehoben wird. Damit schafft man keine Entlastung, sondern nur Frust.

Man könnte die Justiz aber auch durch Gesetzesänderungen entlasten, z.B. indem man Haschisch und Marihuana legalisieren würde. Alleine im Jahr 2017 entfielen 32.546 Taten nur auf den Handel mit Haschisch, wohlgemerkt nur Handelsdelikte, die unzähligen Kleinverfahren wegen Besitzes. Erwerbs, Anzucht, Abgabe usw. sind da noch gar nicht berücksichtigt. Da wären schnell erhebliche Kapazitäten bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht freigeschaufelt.

Kostenloser Personennahverkehr zumindest für Bedürftige würde eine Menge von Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung vulgo Schwarzfahren verhindern.

Aber auch diese Maßnahmen reichen nicht, um die gestiegenen Anforderungen an die Justiz zu gewährleisten, wenn nicht endlich deutlich mehr Manpower in den Laden gebracht wird.

Auch bei den Asylverfahren besteht erheblicher Nachholbedarf angesichts der Vielzahl der Verfahren. Auch hier machen die Populisten immer wieder Punkte, wenn Asylverfahren sich über Jahre hinziehen und womöglich der ein oder andere hier eine Straftat begeht, die er nicht hätte begehen können, wenn sein Verfahren zeitig abgeschlossen worden wäre. Die „besorgten Bürger“ lauern ja geradezu auf solche Fälle, die eben leicht zu vermeiden wären.

Und auch für die Betroffenen ist es ein großer Mist, nicht schnell genug zu erfahren, wie es mit ihnen weitergeht. Jahrelang rechtlich in der Luft zu hängen, ist eine Zumutung, so oder so. Zwar nimmt die Anzahl der neuen Asylverfahren stetig ab, allerdings liegen noch genügend alte Verfahren auf Halde. Jeder Beteiligte hat Anspruch auf ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren, und daran darf sich auch nichts ändern. Schnellgericht haben nichts mit Rechtsstaat zu tun.

Aber die jeweiligen Landesregierungen und der Bund selbst müssen mehr tun als bisher, um die zuständigen Behörden überhaupt erst in die Lage zu versetzen, das geltende Recht auch anwenden zu können. Alles Gejammer über die Erfolge der Populisten und deren Wahlerfolge wäre schnell erledigt, wenn der Justizmotor genügend Treibstoff und Schmiermittel bekäme. Wer seinen Motor stets mit überhöhter Drehzahl laufen lässt, muss sich über einen Motorschaden nicht wundern, zumal wenn er bei jeder Inspektion meint, das alte Öl reiche noch ein Jahr.

Jetzt, nicht irgendwann mal, muss Geld in den Rechtsstaat gepumpt werden. Notfalls auch auf Pump. Das Geld ist gerade billig und die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden, die bei einem Kollaps der Justiz drohen, sind sicherlich teurer. Der „Pakt für den Rechtsstaat“  war viel zu dünn ausgestattet, und das davon bisher viel bei der Justiz angekommen wäre, kann man nicht behaupten.

Warum dies trotz vielfacher Beschwerden und Überlastungsanzeigen durch die Gerichte nicht mit voller Energie und im Einvernehmen aller Parteien umgehend geschieht, ist mir völlig schleierhaft.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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