Kuscheljustiz für Jugendliche und Heranwachsende? – Teil 3

Im dritten Teil der Kolumne über das Jugendstrafrecht geht es um Intensivtäter.


Kirsten Heisig  mit ihrem „Neuköllner Modells zur besseren und schnelleren Verfolgung von jugendlichen Straftätern“ und Andreas Müller haben zu den erforderlichen Reformen bereits alles notwendige gesagt. Kein verantwortlicher Minister kann behaupten, dass er nicht wüsste, was zu tun wäre. Allein, es geschieht immer noch zu wenig. Nicht etwa einfach mehr Härte ist erforderlich, sondern mehr Geschwindigkeit in der Fallbearbeitung und konsequenteres Handeln. Wenn Jugendliche, und vor allem straffällig gewordene Jugendliche, eines schnell merken, dann ist es die Inkonsequenz von Erwachsenen und die Inkonsequenz der Justiz. Das fängt mit den Eltern an, das geht in der Schule weiter und das endet oft mit den Jugendgerichten.

Das eigentliche Problem des Jugendstrafrechts und der Gesellschaft ist die Entwicklung der sogenannten Intensivtäter. Das sind die, die trotz vorheriger gerichtlicher Sanktionen immer wieder straffällig werden. Bei denen Hopfen und Malz verloren scheint.

Zunächst einmal muss es darum gehen, eine erkannte Abwärtsspirale zu stoppen. Eine erfolgreiche Präventionsarbeit lohnt doppelt. Zum einen wird den Jugendlichen geholfen, ihren Weg in der Gesellschaft zu finden, zum andern werden der Gesellschaft ganz erhebliche Folgekosten erspart und – was am wichtigsten ist – es gibt weniger Opferleid.

Um hier frühzeitig einzugreifen gibt es z.B. Projekte wie „Kurve kriegen“. Die Zielgruppe von „Kurve kriegen“ sind Kinder und Jugendliche im Alter von 8-15 Jahren, die entweder ein Gewaltdelikt oder drei Eigentumsdelikte begangen haben und deren Lebensumstände mit so vielen Problemen belastet sind, dass ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität droht.

Wundern Sie sich bitte nicht, dass es nicht nur um Strafmündige, sondern auch um Kinder geht. Die Entwicklung zum späteren Intensivtäter beginnt ja nicht erst mit der Strafmündigkeit und deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, bereits früher zu intervenieren. Die Mittel des Strafrechts sind ja immer nur die ultima ratio und können erst ab dem 14. Lebensjahr greifen. Da ist bei manchen schon das Kind in den Brunnen gefallen.

Durch ein neues und standardisiertes Risikoscreening von Polizei und pädagogischen Fachkräften werden die besonders kriminalitätsgefährdeten Kinder und jungen Jugendlichen sondiert. Der frühe und individuelle Ansatz verhindert aus polizeilicher Sicht Kriminalität und zahlreiche weitere Opfer und ist aus pädagogischer Sicht besonders sinnvoll, um die notwendigen Verhaltensänderungen herbeizuführen.

Bei diesem Projekt werden pädagogische Fachkräfte in die Arbeit der Polizei eingebunden. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit folgenden Risikofaktoren:

     Gewalterfahrungen im familiären Umfeld (häusliche Gewalt),

  • straffällige Sorgeberechtigte/Familienangehörige,
  • mangelnde Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten,
  • physische und/oder emotionale Vernachlässigung durch Sorgeberechtigte,
  • finanziell stark belastete Sorgeberechtigte,
  • mittelbare oder unmittelbare Suchterfahrung/Substanzmissbrauch,
  • fehlende Tagesstruktur,
  • soziale Exklusion,
  • unregelmäßiger Schulbesuch/Schulverweigerung,
  • geringe Frustrationstoleranz/hohes Aggressionspotential,
  • häufige Abgängigkeiten von Zuhause,
  •  „Außenseiterposition“ (Opfer von Mobbing),
  • straffällige Personen in der Peergroup,
  • ein kriminalitätsbelastetes Wohnumfeld.

 

Immerhin 40% der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen schlugen danach keine kriminelle Karriere ein. Das könnte ein Grund sein, diese Verfahrensweise nicht nur als Projekt, sondern allgemein einzuführen. Man sollte allerdings auch das Risiko eines solchen Screenings nicht übersehen, die falschen Kinder gleich am Anfang ihres Lebens zu potentiellen Kriminellen zu etikettieren. Außerdem lässt sich natürlich kaum sagen, wie viele der Kinder auch ohne diese Intervention die Kurve bekommen hätten.

Ey, isch war in EXPRESS

Auch bei diesem Projekt bleiben 60% übrig, die letztlich zu Intensivtätern werden. Die Intensivtäter werden zwar insgesamt immer weniger, aber diese Wenigen richten einen immensen Schaden an und beherrschen zudem die Schlagzeilen. Auch das baut die weiter negativ auf. Ich kenne einige, die sich damit brüsteten, wenn über sie berichtet wurde. Ey, isch war in EXPRESS. Die rund 10000 Intensivtäter begehen etwa 50% der Straftaten in ihrer Altersgruppe. Allerdings darf auch nicht verschwiegen werden, dass die Bezeichnung „Intensivtäter“ zu einem Labeling mit negativen Folgen führen kann, weil sie manchem Jugendlichen einen Status verleihen, der ihm eine gewisse Bedeutung verleiht. Wer sonst schon nicht ist, ist wenigstens „Intensivtäter“ und sonnt sich in diesem Ruhm. Gerade bei Bandenmitgliedern hebt auch ein Haftaufenthalt den Status innerhalb der Gruppe und führt zu einer „Beförderung“. Es ist also nicht alles so eitel Sonnenschein, wie es zunächst scheint.

Andreas Müller, der mit seinem Buch „Schluss mit der Sozialromantik!: Ein Jugendrichter zieht Bilanz“ die Nachfolge von Kerstin Heisig angetreten hat, wird zu Unrecht als „Deutschlands härtester Richter“ apostrophiert. Das ist eben keiner, der die Jugendlichen nur aus Prinzip oder einem dumpfen Rachebedürfnis härter bestrafen will. Das ist ein sehr vernünftiger Mann, kein Hardliner. Er will lediglich, dass es zu Beginn einer möglichen kriminellen Karriere schneller und immer zum Gericht geht und dass dort nicht 10 oder 15 Mal zu milde reagiert wird, sondern es da, wo es erforderlich erscheint, gleich am Anfang einen Schuss vor den Bug in Form eines Arrestes gibt. Damit bekäme der Jugendliche im Ergebnis etwas Gutes getan, auch wenn es ihm im ersten Moment als hart erscheint. Das wäre aber keine unangemessene Härte, sondern eine notwendige und ein deutliches Stoppsignal, das ihn und uns vor Schlimmerem bewahrt.

Warnschuss

Eine Möglichkeit ist auch die Kombination aus Bewährungsstrafe und Arrest, dem sogenannten Warnschussarrest. Da kann der Verurteilte sich gleich einmal ansehen, wie es sich so in einer Zelle lebt. Aber auch das ergibt nur dann wirklich Sinn, wenn es schnell geht, was leider nicht allzu häufig der Fall ist. Ob der in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich angewandte Warnschussarrest wirklich den versprochenen Effekt hat oder sogar schädlich ist, werden wir erst in ein paar Jahren sehen, weil der erst seit 2013 existiert. Auch da gibt es sehr kritische Stimmen. Mehrere Kriminologen halten ihn im besten Fall für wirkungslos, wenn nicht sogar für schädlich. Ich kann noch nichts aus eigener Anschauung dazu sagen.

Länger ist nicht besser

Die oft erhobene Forderung nach härteren, sprich längeren Jugendstrafen, wird von nahezu allen Experten zurückgewiesen. Erstaunlicherweise führen längere Haftstrafen nicht etwa zu weniger, sondern zu mehr Straftaten. Vielleicht ist die kriminelle „Ansteckungsgefahr“ im Knast einfach zu hoch, vielleicht reagieren Täter, die sich zu hart und damit ungerecht bestraft fühlen, auch mit zusätzlichem Hass auf die Gesellschaft und daraus resultierender Gewalt. Knast ist zwar manchmal unumgänglich, aber es ist nichts, was Menschen zu besseren Menschen macht.

Auch bei Intensivtätern ist die Haft als solche nichts, was den Täter alleine auf den richtigen Weg führen kann. Das geht nur mit einer intensiven begleitenden Therapie und Betreuung. Nicht selten leiden Intensivtäter unter Persönlichkeitsstörungen Drogenabhängigkeit, die unbehandelt durch die Haft nur noch verschlimmert werden. Nicht selten wird ein Drogenkonsum in der JVA erstmals begonnen oder es erfolgt ein Umstieg von Haschisch auf synthetische Drogen oder Heroin. Für Laien mag das jetzt unglaublich klingen, aber es gibt keine Substanz, die man im Strafvollzug nicht bekommen würde und keine JVA, wo es nicht alles geben würde, was es auch draußen gibt. Der Preis ist halt höher als draußen. Ich frage mich seit Jahrzehnten, wie diese großen Drogenmengen in die Anstalten hineinkommen.

Auch hier könnte man mit Sicherheit mehr tun.

Der Begriff des Intensivtäters erweckt bei manchen fälschlicherweise den Eindruck, es gäbe hier kein Ende mehr und aus dem jugendlichen Straffälligen würde später zwingend ein erwachsener Schwerverbrecher werden. Das ist keineswegs so. Bei den meisten ebbt die kriminelle Phase irgendwann ab. Vermutlich sogar von selbst.

Ob nun die Jugendstrafe mehr oder weniger lang ist, für die zukünftige Entwicklung ist der geregelte Übergang von der Haft in den Alltag wichtiger, als die Dauer der Inhaftierung. Solange ein Teil der Strafe, die sogenannte Reststrafe, zur Bewährung ausgesetzt wird, erhält der Entlassene in der Regel einen Bewährungshelfer. Wichtig ist, dass dieser nicht erst mit dem Entlassungstag tätig werden kann, sondern am besten bereits deutlich vorher. Dass dem Entlassenen mit seiner Hilfe ein sozialer Empfangsraum geschaffen wird, der ihm einen geregelten Tagesablauf und wenig Verlockungen bietet. Im Idealfall einen Arbeitsplatz und ein ordentliches Wohnumfeld. Tatsächlich sieht es meist anders aus. In den Gefängnissen wird einfach zu wenig getan, um zu vermeiden, dass die Gefangenen sich nach dem dumpfen  Absitzen von Haftstrafen wieder strafbar machen. Was spräche dagegen, jedem Gefangenen gleich bei Haftantritt einen Bewährungshelfer beizuordnen, der vom ersten Tag an die Zeit nach der Haft mit dem Gefangenen angeht? Außer Kosten wohl nichts.

Fehlendes Übergangsmanagement

Claudius Ohder, Professor für Kriminologie an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, hat eine Expertise mit dem Titel „Intensivtäter in Berlin – Haftverläufe und Ausblicke auf die Legalbewährung junger Mehrfachtäter“ im Auftrag der beim Senat angesiedelten Landeskommission Berlin gegen Gewalt erstellt. Er sieht das staatliche Versagen darin, dass die unterschiedlichen Maßnahmen von Justiz, Sozialarbeit und anderen staatlichen Stellen nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind. Gerade die Vorbereitung der Entlassung sei unzureichend. Nur in wenigen Fällen könne von einem systematischen Übergangsmanagement die Rede sein. Hier muss man ansetzen, hier braucht jeder Häftling einen zentralen Ansprechpartner, der die notwendigen Vorbereitungen mit ihm zusammen koordiniert. Auch das ist zeit- und kostenintensiv, aber auch das spart unter dem Strich mehr als es kosten würde.

Wer sich als politisch Verantwortlicher über die Problematik der Intensivtäter aufregt, kann mehr tun. Sowohl die Gesellschaft, als auch die Täter haben es verdient, dass man an dieser Stelle weniger lamentiert und stattdessen mehr investiert. Eine Gesellschaft ohne Kriminalität wird zwar nie erreichbar sein, aber eine Gesellschaft, in der jedes Kind eine faire Chance bekommt, sollte sich machen lassen. Wir schieben keinen aufs Abstellgleis, wir lassen keinen zurück, das wäre ein guter Vorsatz.

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Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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