Happy Birthday Grundgesetz

Heute vor 67 Jahren, am 23.5.1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Es könnte also jetzt getrost in Altersrente gehen, meinen viele. Ich meine das nicht.


Wenn Sie die Zeitung lesen, fernsehen oder Radio hören, hören Sie häufig Begriffe wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Menschenwürde, Schutz von Ehe und Familie, Rechtsstaat, Demokratie, Grundrechte. Manchen wird das schon zum Weiterblättern, zum Kühlschrank gehen oder abschalten reichen. Rechtsbegriffe turnen ab.

Die Begriffe klingen zwar alle recht vertraut, aber wissen Sie wirklich welche Bedeutung diese Begriffe haben? Die meisten Bürger – und offenbar auch viele Politiker – haben keine klare Vorstellung, allenfalls eine vage Idee davon, die oft genug auch noch völlig falsch ist. Dafür können sie auch nichts. Denn obwohl diese Begriffe alle unserer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, entnommen sind und damit zur Basis unseres freiheitlich-demokratischen Gesellschaftssystems gehören, wird deren Inhalt nur unzureichend vermittelt.

Es gibt immerhin einige Bundesländer in denen ein Rechtskundeunterricht stattfindet, das ist aber nicht in allen Ländern der Fall. Und in manchen Ländern sind es nur wenige Stunden in Form von Arbeitsgemeinschaften. Außerdem werden Rechtsthemen von den meisten Schülern als staubtrocken und damit uninteressant empfunden. Das liegt in den meisten Fällen daran, dass viele der Juristen, die diese RechtkundeAGs leiten ,keinerlei pädagogische Ausbildung und stattdessen die unangenehme Angewohnheit haben, sich für Laien unverständlich auszudrücken. Sind es hingegen Lehrer, die versuchen ihren Schülern die Grundrechte nahe zu bringen, scheitert das meistens daran, dass die oft selbst nicht richtig wissen, von was sie da reden. Außerdem scheinen viele Lehrkräfte der Meinung zu sein, Jura sei ein furchtbar ernstes Thema, dass mit gravitätischem Ernst vorgetragen werden müsste. Alles Quatsch. Rechtsthemen könne sehr lustig sein und für Berührungsängste besteht kein Grund.

Nach bestandenem Abitur bekamen meine Mitschüler und ich mit dem Abiturzeugnis ein Exemplar des Grundgesetzes und eine Landesverfassung in die Hand gedrückt. Wie sehr wir uns darüber gefreut haben, können Sie sich denken. Einige Exemplare sah ich bereits unmittelbar vor dem Schulgebäude im Mülleimer liegen. Ich wette, die wenigsten der Mitabiturienten haben da überhaupt einmal rein gesehen. Vermutlich hätten wir uns alle mehr über einen Kasten Bier gefreut. Vorher hatten wir den Begriff zwar mal gehört, aber das war’s auch schon.

Natürlich gibt es in jedem Beruf bestimmte Begriffe und Definitionen, die nicht gleich allgemeinverständlich sind. Fachsprache halt. Das muss so sein, damit eine klare Verständigung innerhalb der Berufsgruppe möglich ist. Innerhalb der Rechtswissenschaft lässt sich das seltsam anmutende Juristendeutsch auch manchmal nicht vermeiden. Auf normale Menschen wirkt das aber eher abschreckend, wenn nicht abstoßend. Man versteht nichts oder man versteht alles falsch. Es wäre mir allerdings ziemlich egal, ob ich einen Physiker, Hirnforscher oder Statistiker in seiner Fachsprache verstehe, solange mich dessen Arbeitsgebiet nicht unmittelbar betrifft.

Das Recht betrifft aber nun einmal jeden von uns. Schon von vor der Geburt bis zum Tod und manchmal darüber hinaus, auch wenn man dann nichts mehr davon mitbekommt. Wenigstens bei dem, was unsere Gesellschaft prägt, sollte deshalb jeder wissen, wovon die Rede ist. Und das ist auch gar nicht so schwer, wie viele glauben.

Wenn Juristen sich außerhalb der juristischen Wissenschaft äußern, dann sollten sie das in einer allgemeinverständlichen Sprache tun. Dass sie das viel zu selten machen, liegt einmal daran, dass viele es gar nicht mehr können, und zum anderen daran, dass sie meinen, ihre Äußerungen seien umso bedeutsamer, wenn sie möglichst unverständlich daher kommen. Man behauptet ja auch von Philosophen, sie würden als umso bedeutender angesehen, je weniger Menschen sie verstehen und je mehr Menschen sich an ihrem Werk abarbeiten, um es zu entschlüsseln. Ich sehe das komplett anders herum. Wenn ich einem normalen Menschen, der einen durchschnittlichen IQ hat, nicht erklären kann, was ich meine, dann bin ich gescheitert, nicht der andere.

Leider gilt das häufig auch für Richter, die ihre Urteile ja im Namen des Volkes und für oder gegen den einzelnen Bürger sprechen. Warum muss ich als Anwalt meinen Mandanten nach einem Urteil manchmal stundenlang ein Urteil „übersetzen“ als wäre es in Suaheli geschrieben? Ist das nur ein tiefes Missverständnis von der Rolle eines Richters oder von der Funktion eines Urteils – oder kommt da auch ein gewisser Standesdünkel durch? Wie soll ein Urteil, insbesondere für denjenigen, der sich als Verlierer sieht, eine friedensstiftende Wirkung entfalten können, wenn er nicht einmal begreifen kann, was das Gericht damit gemeint hat?

Das Rechtssystem und vor allem die Grundrechte verständlich zu erklären, habe ich mir zur Aufgabe gemacht und eine stetig steigende Zahl von Lesern scheint zu bestätigen, dass ich da auf dem richtigen Weg bin. Ich hoffe, dass ich noch lange über das Grundgesetz und das Rechtssystem schreiben kann, dass es uns noch lange erhalten bleibt, trotz all der Angriffe, die es immer wieder erfährt .Ich hoffe, dass dieses Gesetz mich bis ans Ende meines Lebens begleitet und ich ihm Jahr für Jahr gratulieren kann. Diese Grundordnung ist der Garant für Jahrzehnte inneren Friedens in Deutschland.

Deutschland hatte noch nie eine bessere Verfassung und trotz aller Mängel, die es immer wieder in der praktischen Umsetzung gibt, es gibt eben keine  Alternative für Deutschland, als dieses Grundgesetz.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

More Posts - Website

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert