Haftbefehl
Im Chemnitzer Tötungsfall wurde ein Haftbefehl erlassen, der dann von einem JVA-Beamten fotografiert und in die Öffentlichkeit gebracht wurde. Zur Begründung führte er an, er habe damit bewirken wollen, „dass die Spekulationen über einen möglichen Tatablauf ein Ende haben“. Eine ganz dumme Idee.
Von Heinrich Schmitz in Politik am 1. September 2018