Sommerhitze und Recht

Nur wenig ist geregelt

Hitze ist nicht jedermanns Sache. Auch das Recht kommt ins Schwitzen. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Der Sommer ist die einzige Jahreszeit, in der Erwachsene freiwillig darüber sprechen, wie heiß es ist. Im Winter beklagt man sich zwar ebenfalls über das Wetter, aber eher beiläufig. Im Sommer hingegen wird die Temperatur zum gesellschaftlichen Hauptthema. Kaum steigt das Thermometer über 30 Grad, verwandeln sich ansonsten völlig normale Menschen in wandelnde Wetterstationen.

„36 Grad auf meiner Terrasse.“

„Bei uns sogar 38.“

„Im Auto waren es 52.“

Das Gespräch endet regelmäßig dort, wo wissenschaftliche Messbarkeit und Anglerlatein ineinander übergehen.

Während die Bürger schwitzen, leidet auch das Recht. Denn die meisten Gesetze wurden von Menschen geschrieben, die zwar vieles bedacht haben, aber vermutlich nicht die Situation, dass ein Sachbearbeiter in einem Büro sitzt, dessen Raumtemperatur inzwischen der eines mittelgroßen Gewächshauses entspricht.

Der Traum vom Hitzefrei

Spätestens dann taucht eine der beliebtesten Fragen des sommerlichen deutschen Arbeitslebens auf: Gibt es eigentlich Hitzefrei?

Die Antwort enttäuscht bereits Generationen von Arbeitnehmern. Hitzefrei ist rechtlich ungefähr das, was Einhörner für die Zoologie sind: Man spricht häufig darüber, gesehen hat es noch kaum jemand. Zwar existieren Arbeitsschutzvorschriften. Arbeitgeber müssen bei großer Hitze Maßnahmen ergreifen. Sie sollen lüften, beschatten, Getränke bereitstellen oder technische Lösungen finden. Das klingt zunächst vielversprechend.

In der Praxis bedeutet das oft, dass irgendwo ein Ventilator aufgestellt wird, dessen Leistungsfähigkeit exakt bis zur ersten Schreibtischkante reicht. Er verteilt die warme Luft und Schweißgeruch gemischt mit Parfümgerüchen  gleichmäßig im Raum und erzeugt dabei das Geräusch eines Kleinflugzeugs im Landeanflug. Der Arbeitgeber erfüllt seine Pflicht, die Beschäftigten ihre Arbeitszeit und der Ventilator seine Lebensaufgabe.

Wenn auch Juristen nur Menschen sind

Besonders hart trifft die Hitze die Juristen selbst. Das Bild des kühlen, analytischen Rechtsgelehrten hält den Realitäten eines Julitages selten stand. Wer einmal versucht hat, bei 34 Grad einen komplizierten Schriftsatz zu verfassen, weiß, dass selbst die eleganteste juristische Argumentation irgendwann in der Überlegung endet, ob man nicht sämtliche Streitfragen durch die Installation eines Planschbeckens lösen könnte.

Auch vor Gericht macht die Hitze nicht Halt. Richter, Anwälte und Parteien sitzen dann gemeinsam in Sälen, deren Architektur häufig aus einer Zeit stammt, in der Klimaanlagen als dekadente Zukunftsmusik galten. Die Verhandlung gewinnt dadurch eine zusätzliche psychologische Komponente. Nach drei Stunden bei tropischen Temperaturen erscheint plötzlich jeder Vergleichsvorschlag vernünftig.

„Sind Sie bereit, sich außergerichtlich zu einigen?“

„Unter normalen Umständen nein.“

„Und bei 35 Grad?“

„Okay, bringen wir es hinter uns.““

Ich hatte vorgestern eine Verhandlung per Videokonfrenez und wurde ernsthat angehalten, doch bitte auch vor dem Rechner sitzend meine Robe zu tragen. Nunja, wenn’s der Wahrheitsfindung dient.

Das Auto als mobile Sauna

Noch spannender wird es außerhalb klimatisierter Gebäude. Der Straßenverkehr entwickelt bei großer Hitze eine eigene Dynamik. Das beginnt bereits beim Einsteigen ins Auto. Jeder Autofahrer kennt die kurze Phase zwischen Türöffnen und Losfahren, in der man sich fragt, ob man versehentlich in einen Pizzaofen gestiegen ist.

Das Lenkrad ist heiß genug, um industrielle Metallbearbeitung zu betreiben, die Sicherheitsgurte erinnern an elektrische Heizdrähte und die Sitze entwickeln Eigenschaften, die man sonst nur von Bratpfannen kennt.

Juristisch wird die Angelegenheit allerdings ernst, wenn Menschen oder Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden. Jahr für Jahr müssen Behörden und Gerichte sich mit Fällen beschäftigen, in denen jemand die Gefährlichkeit der Sommerhitze dramatisch unterschätzt hat. Die Sonne kennt dabei weder Nachsicht noch Ausreden. Wer glaubt, „nur fünf Minuten“ seien unproblematisch, wird von der Physik regelmäßig eines Besseren belehrt.

Der Nachbar hört mit

Interessanterweise verändert die Hitze auch das soziale Verhalten. Im Winter schützt uns die Architektur voreinander. Fenster bleiben geschlossen, Türen werden rasch wieder zugemacht und dicke Mauern sichern den häuslichen Frieden. Im Sommer fällt diese zivilisatorische Pufferzone weg. Plötzlich hört man die Musik des Nachbarn, seine Telefonate, seine Familiengespräche, das aktive Gestalten seiner Familienplanung  und gelegentlich sogar seine politischen Ansichten. Man erfährt mehr über das Privatleben anderer Menschen als durch jedes soziale Netzwerk.

Das Recht versucht tapfer, hier einen Ausgleich zu schaffen. Es gibt Ruhezeiten, Rücksichtnahmepflichten und unzählige gerichtliche Entscheidungen über Lärm. Dennoch bleibt der Sommer die Hochsaison nachbarschaftlicher Spannungen.

Die Bratwurst als Rechtsproblem

Besonders deutlich zeigt sich das beim Grillen. Kaum steigen die Temperaturen, entwickelt der deutsche Balkon eine erstaunliche Verwandlungskraft. Aus einer Fläche von sechs Quadratmetern wird eine Außenstelle gastronomischer Leidenschaft. Rauchschwaden ziehen über Grundstücksgrenzen, Würstchen brutzeln, und irgendwo beginnt immer jemand die Diskussion darüber, wie oft man eigentlich grillen darf.

Die Gerichte haben sich über Jahrzehnte mit dieser Frage beschäftigt. Herausgekommen ist eine beeindruckende Vielfalt an Einzelfallentscheidungen, die beweist, dass deutsche Richter bereit sind, selbst den Rauch einer Bratwurst rechtsdogmatisch zu würdigen.

Dabei verfolgt das Recht einen sympathischen Grundgedanken: Niemand soll auf sein Grillvergnügen verzichten müssen, aber niemand soll deshalb dauerhaft in einer Räucherkammer wohnen. Die praktische Umsetzung dieses Gedankens führt allerdings regelmäßig zu Verhandlungen, die für Außenstehende wirken, als stünde die Zukunft der Demokratie auf dem Spiel.

Weniger Stoff, weniger Vorschriften

Neben Rauch produziert der Sommer noch etwas anderes in großer Menge: nackte Haut. Mit steigenden Temperaturen sinkt bekanntlich die Stoffmenge vieler Kleidungsstücke. Das Recht verhält sich dabei bemerkenswert zurückhaltend. Offenbar hat der Gesetzgeber erkannt, dass Fragen des Geschmacks nicht sinnvoll kodifiziert werden können. Das ist wahrscheinlich eine weise Entscheidung.

Denn wer einmal an einem heißen Nachmittag durch eine Fußgängerzone gegangen ist, versteht sofort, dass kein Gesetzgeber der Welt in der Lage wäre, sämtliche denkbaren Kombinationen aus Sandalen, Socken, Muskelshirt und Freizeitoptimismus rechtssicher zu erfassen.

Verwaltung am Temperaturlimit

Schließlich gibt es noch die öffentliche Verwaltung. Dort trifft die Sommerhitze auf eine Institution, die traditionell für Besonnenheit und Regelorientierung bekannt ist. Wenn allerdings selbst das Dienstgebäude Temperaturen erreicht, die eher an mediterrane Gewächshäuser erinnern, entstehen bemerkenswerte Situationen. Akten kleben an Schreibtischen fest, Drucker verweigern aus Solidarität den Dienst und selbst die ansonsten unerschütterliche Sprache amtlicher Schreiben verliert gelegentlich etwas von ihrer gewohnten Präzision. Man gewinnt den Eindruck, dass auch Paragraphen und deren Reiter  eine empfohlene Betriebstemperatur besitzen.

Die Grenzen des Rechtsstaats

Vielleicht erklärt genau das die besondere Wirkung des Sommers. Er erinnert uns daran, dass hinter Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsurteilen Menschen stehen. Menschen, die schwitzen, stöhnen, Ventilatoren suchen und sich heimlich wünschen, der nächste Termin möge möglichst kurz oder auch gleich ganz ausfallen.

Das Recht strebt nach Ordnung. Die Sommerhitze hingegen ist die Herrschaft des Ausnahmezustands. Sie ignoriert Dienstpläne, Hausordnungen und gute Vorsätze. Sie bringt Nachbarn zum Streiten, Arbeitnehmer zum Hoffen und Juristen zum Improvisieren.

Und so bleibt am Ende eine tröstliche Erkenntnis: Der Rechtsstaat ist stark. Er übersteht Krisen, Konflikte und politische Stürme. Aber selbst der stärkste Rechtsstaat sieht bei 38 Grad im Schatten gelegentlich so aus, als könne er einen großen Eimer Speiseeis und ein schattiges Plätzchen gut gebrauchen.

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