Citizen Vigilante und die FSK

Was tut eigentlich die FSK?

Jede Menge künstliche Aufregung wegen angeblicher Zensur des Films Citizen Vigilante. Heinrich Schmitz guckt mal, was wirklich dahintersteckt.

Bild von kalhh auf Pixabay

Es gibt in Deutschland Institutionen, die klingen, als würden sie samstags in Cordjacke den Gartenzaun ölen. „Freiwillige Selbstkontrolle“ gehört ganz klar dazu. Der Begriff Freiwillige Selbskontrolle wirkt dabei ein wenig altmodisch, riecht ein wenig nach Vereinsheim, Filterkaffee und dem guten alten Glauben, dass die Gesellschaft am besten funktioniert, wenn sie sich gelegentlich selbst an die Leine nimmt. Und doch entscheidet genau diese Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft – kurz FSK – darüber, ob ein Film mit einem harmlosen grünen „ab 6“- Aufkleber in Familienregalen landet oder mit einem roten „Keine Jugendfreigabe“ eher in die Abteilung „Bitte erst nach dem Abitur konsumieren“.

Am Fall Citizen Vigilante, eines Films über brutale Selbstjustiz an Migranten,  lässt sich sehr schön zeigen, wie dieses System funktioniert – und warum die immer wieder erhobene Klage „Zensur!“ meistens eher nach Empörungskino klingt als nach präziser Rechtsanalyse.

Die FSK

Fangen wir mit der FSK selbst an. Sie ist keine staatliche Zensurbehörde mit Samthandschuhen und Schere, sondern eine Selbstkontrolleinrichtung der Filmwirtschaft, die „im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden“ Altersfreigaben für Filme vergibt. Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz, hier insbesiondere § 14 .

§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen
(1) Filme und Spielprogramme dürfen nicht für Kinder und Jugendliche freigegeben werden, wenn sie für Kinder und Jugendliche in der jeweiligen Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigend sind.
(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und Spielprogramme mit

Die Aufgabe ist also nicht etwa: „Ist dieser Film politisch erwünscht?“ oder „Findet die Republik das geschmackvoll?“ Die Aufgabe lautet vielmehr: „Kann dieser Film Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen – und wenn ja, ab welchem Alter eher nicht mehr?“

Keine Kunstpolizei

Das ist ein wichtiger Unterschied. Die FSK ist keine ästhetische Oberaufsicht für schlechte Drehbücher, keine Moralpolizei für fragwürdige Weltbilder und auch kein staatlicher Beauftragter gegen peinliche Dialoge. Sie bewertet ausschließlich Jugendschutzrisiken, nicht Kunstqualität und nicht politische Korrektheit als solche. Deshalb sitzen dort auch nicht bloß Branchenmenschen, die heimlich Popcorn-Aktien halten, sondern Prüfausschüsse mit Menschen aus unterschiedlichen Bereichen, etwa aus Pädagogik, Psychologie, Jugendbildung, Medienwissenschaft oder Medizin. Das Ganze soll gerade verhindern, dass nur die Filmindustrie über die Filmindustrie richtet.

Die FSK organisiert sich also wie ein merkwürdig deutsches Hybridwesen, privat organisiert, aber gesetzlich eingebunden, freiwillige Vorlage, aber mit erheblicher praktischer Wirkung, nicht der Staat, aber auch nicht bloß ein Debattierclub mit Filmplakaten an der Wand. Wer einen Film in Deutschland regulär ins Kino, auf Blu-ray, DVD oder in bestimmte Auswertungsformen bringen will, hat ein massives Interesse an einer FSK-Freigabe. Denn die Kennzeichen strukturieren den legalen und praktischen Zugang zum Markt.

Citizen Vigilante

Und damit sind wir bei Citizen Vigilante. Der Film wurde nach aktuellem Stand von der FSK für die Kinoauswertung mit „ab 18“ freigegeben, nachem er vorher zweimal daran gescheitert war. . Für den Bereich Home Entertainment– also etwa DVD/Blu-ray bzw. entsprechende Auswertungen – ist bzw. war ein separates Prüfverfahren erforderlich. Eine Kinofreigabe gilt nicht automatisch für jede andere Auswertungsform. Das klingt bürokratisch, ist aber konsequent. Denn der Jugendschutz behandelt nicht jede Verbreitungsform identisch. Ein Film im Kino, im Regal oder auf Abruf im Wohnzimmer ist eben jeweils eine andere Zugangssituation. Deshalb kann ein Werk im Kino eine Freigabe haben, während für die Heimkinoauswertung noch gesondert geprüft wird.

Zensur?

Nun zur eigentlichen Streitfrage: Hat das etwas mit Zensur zu tun?

Die kurze Antwort lautet,im juristischen Sinn eindeutigr nein, im feuilletonistischen Sinn natürlich ständig.

„Zensur“ ist ein Wort, das im Kulturbetrieb ungefähr so zuverlässig auftaucht wie „mutig“ in Klappentexten. Es wirkt groß, dramatisch und passt hervorragend auf Podien und in aufgeregte Posts. Juristisch ist der Begriff aber enger. Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz sagt: „Eine Zensur findet nicht statt. Gemeint ist damit vor allem staatliche Vorzensur, also ein System, in dem Werke vor ihrer Veröffentlichung politisch oder weltanschaulich auf Zulässigkeit geprüft und gegebenenfalls verboten werden. Die Kunstschaffenden aus der DDR kennen das noch gut bzw. schlecht.

Die FSK macht etwas anderes. Sie ist ein Jugendschutzsystem, das Altersfreigaben vergibt. Sie sagt gerade nicht: „Dieser Film darf nie existieren.“ Sie sagt auch nicht: „Diese Meinung ist verboten.“ Sie sagt vielmehr: „Für Kinder und Jugendliche ist dieser Inhalt so oder so problematisch; deshalb bekommt er entweder eine bestimmte Altersstufe oder gar kein Kennzeichen.“ Das ist ein erheblicher Unterschied. Ein Film kann hart, geschmacklos, propagandistisch, brutal oder politisch unerquicklich sein – und trotzdem ist die Frage der FSK zunächst nicht: „Wollen wir das als Gesellschaft hören?“, sondern: „Dürfen Minderjährige das sehen?

Gar keine Freigabe

Natürlich wird die Sache komplizierter, wenn ein Film gar keine Freigabe, bekommt. Dann fühlen sich Produzenten schnell so, als habe man ihr Werk in den kulturpolitischen Kerker geworfen. Praktisch ist das auch schmerzhaft, weil ein fehlendes Kennzeichen die Auswertung massiv erschwert. Aber auch dann gilt, dasa Keine Freigabe  nicht automatisch ein staatliches Totalverbot bedeutet. Es ist zunächst eine jugendschutzrechtliche Einordnung mit handfesten Vertriebsfolgen.

Und damit zur dritten, ganz praktischen Frage: Darf ein Film ohne Altersfreigabe trotzdem gezeigt werden?

Ja – unter bestimmten Bedingungen.

Ein Film ohne FSK-Kennzeichen ist in Deutschland nicht automatisch verboten. Er darf Erwachsenen – und das sind alle die 18 Jahre und älter sind, auch wenn sie in ihrer Entiwcklung nicht wirklich erwachsen geworden sind –  grundsätzlich öffentlich vorgeführt werden, allerdings auf eigenes rechtliches Risiko des Veranstalters. Der entscheidende Punkt ist dabei,Minderjährigen darf er nicht zugänglich gemacht werden. Ohne Kennzeichnung gibt es keinen geregelten Jugendzugang, also bleibt faktisch nur die Vorführung für Erwachsene. Für Kinos, Verleiher, Händler und Plattformen ist das unattraktiv, weil sie dann besonders sorgfältig darauf achten müssen, dass wirklich keine Jugendlichen Zugang erhalten – und weil zusätzliche rechtliche Risiken mitschwingen. Kommt nämlich später ein Gericht oder eine zuständige Stelle zu dem Ergebnis, dass der Film schwer jugendgefährdend ist, kann das erhebliche Folgen haben, etwa bei Werbung und Verbreitung.

Mit anderen Worten: „Ohne FSK“ heißt nicht „verboten“, aber auch ganz sicher nicht „business as usual“. Ein Film ohne Freigabe ist wie ein Gast ohne Einladung auf einer sehr deutschen Abendgesellschaft; er darf vielleicht rein, aber alle werden nervös, und irgendwer fragt ständig nach dem Ausweis. Allerdings übt er auch den unwiderstehlichen Reiz der Versuchung aus. Nicht anders ist das ja auch mit Pornofilmen, die erst gar nicht versuchen, eine Altersfreigabe zu erhalten. Das Motto lautet, verbotene Früchte schmecken am besten oder für die alten Lateiner:

Nitimur in vetitum semper, cupimusque negata.

Die Wirkung

Genau darin liegt die eigentliche Wirkung der Freiwilligen Selbstkontrolle. Sie verbietet nicht einfach Kunst. Sie ordnet den Markt. Sie schafft ein System, in dem Kinos, Händler, Sender und Plattformen wissen, woran sie sind. Die berühmten bunten Kennzeichen auf Hüllen und Startseiten sind nicht bloß Aufkleber, sondern die Verkehrsschilder des Jugendmedienschutzes. Sie sagen nicht, ob ein Film gut ist. Sie sagen nicht, ob er ideologisch sauber ist. Sie sagen nur für wen ist er aus Sicht des Jugendschutzes gedacht – und für wen besser noch nicht?

Das macht die FSK nicht unfehlbar. Selbstverständlich kann man Entscheidungen kritisieren. Man kann fragen, ob Gewaltdarstellungen manchmal strenger behandelt werden als problematische politische Botschaften oder umgekehrt. Man kann bezweifeln, ob Prüfgremien gesellschaftliche Stimmungen immer sauber von Jugendschutzfragen trennen. Und man kann darüber streiten, ob ein Film wie Citizen Vigilante wegen seiner Gewalt, seiner ideologischen Zuspitzung oder wegen der Kombination aus beidem problematisch wirkt. Genau dafür gibt es Debatten, Rechtsmittel und Öffentlichkeit.

Nur sollte man in dieser Debatte die Begriffe sauber halten. FSK ist nicht dasselbe wie Zensur. Keine Freigabe ist nicht automatisch ein Verbot. Und eine Freigabe ab 18 ist keine staatliche Adelung, sondern lediglich die Aussage, Erwachsene dürfen das sehen, Jugendliche bitte nicht.

Man könnte auch sagen: Die FSK ist die Instanz, die in der deutschen Filmkultur den Satz verwaltet: „Du darfst das machen – aber nicht jeder darf es schon sehen.“ Das ist weniger spektakulär als Zensur, weniger heroisch als Kunstfreiheitspathos und sehr viel deutscher als beides. Aber es erklärt erstaunlich gut, warum ein Film wie *Citizen Vigilante* nicht einfach nur ein Film ist, sondern plötzlich ein Fall für Jugendschutz, Schlagzeilen und semantische Großkaliber.

Am Ende bleibt also festzuhalten, dass die Freiwillige Selbstkontrolle ist weder die Schere im Kopf der Republik noch ein bloßer Stempelautomat der Branche. Sie ist ein kompliziertes, etwas sperriges, aber durchaus wirkungsmächtiges Instrument des Jugendmedienschutzes. Und wie so oft in Deutschland lautet die eigentliche Pointe nicht „Darf man das?“, sondern „Ja, aber für wen, wo, in welcher Fassung und mit welchem Aufkleber.

 

P.S.: Eine bessre Werbung für den Film kann man für lau gar nicht erhalten, wenn allenthalben von Zensur , Einschränkung der Kunstfreiheit und Skandal die Rede ist. Wahrscheinlich gehört das zum Werbekonzept.

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