Sehen beim Kopftuch schon einige rot bzw. orakeln den nahen Untergang des Abendlands herbei, so liegen bei vielen die Nerven völlig blank, sobald eine Burka tragende Muslima* an ihnen vorbeispaziert. Da wird das Futur vorm Abendland sofort ins Präsens ausgetauscht: es geht just in diesem Moment unter.
Aktuelle Auslöser: (1) die schleswig-holsteinischen Grünen blockieren ein von CDU und FDP unterstütztes Burka- und Niqab-Verbot an der Universität Kiel. (2) Das Hamburger Verwaltungsgericht entscheidet, dass eine vollverschleierte Schülerin am Unterricht einer Berufsschule teilnehmen darf.
Blaue Augen hinterm Sehschlitz
Vorab eine kurze statistische Einsortierung des (angeblichen) Problems: es existieren keine offiziellen Erhebungen zu komplett vermummten Frauen in Deutschland. Die Schätzungen schwanken von ein paar hundert bis hin zu mehreren tausend. Die Chance, einer Frau mit einer hässlichen Wischmoppfrisur, in die orange Strähnen eingefärbt sind, zu begegnen, ist also um ein Vielfaches höher, als einer Burkaträgerin über den Weg zu laufen.
Von den ganzkörperverhüllten Damen lebt schätzungsweise die Hälfte in meinem Nachbarstadtteil Bonn/ Bad Godesberg. Ich treffe sie beim Einkaufen im Supermarkt, im Sommer flanieren sie durch die Bonner Innenstadt, sitzen vor den Eisdielen und genießen dort Sonne & Latte Macchiato. Ich begegne ihnen am Rheinufer und am Springbrunnen vor dem C&A. Und das schon seit vielen Jahren. Mag also sein, dass ich mich an ihr – zugegebenermaßen in unseren Breitengraden exotisch anmutendes – Aussehen im Lauf der Zeit derart gewöhnt habe, dass ich eine Burkaträgerin zwar kurz registriere, mir jedoch im Nachgang keinen großen Kopf darüber mache, weshalb sie bei 35 Grad im Schatten derart vermummt durch unsere Stadt läuft.
Interessanterweise blickt man oft in blaue Augen, wenn sie neben einem am Kühlregal stehen, und sie sprechen häufig fehlerfreies Deutsch bis hin zu astreinem Bonner Platt, das einem Büttenredner zur Ehre gereichen würde. Obschon es sicher auch arabischstämmige Frauen mit blauen Augen, die rheinischen Dialekt beherrschen, gibt, lässt sich doch die Vermutung nicht völlig von der Hand weisen, dass hier gerade Jaqueline Müller aus der Ramersdorfer Mühlengasse nach Vanillejoghurt und Erdbeerbuttermilch sucht, während sie zeitgleich die Neuigkeiten in ihrem Instagram-Account durchscrollt. Jaqueline Müller, die entweder aufgrund ihrer Vermählung mit dem aus Tunis stammenden Hussein Al Nasarwa zum wahren Glauben gefunden hat, oder die gemeinsam mit Kevin Müller, den sie seit der Tanzstunde kennt, unsere Bibel in den Koran umtauschte. Also eine Konvertitin und ein lokales Eigengewächs. Und wie Konvertiten nun mal so ticken, legt sie die Vorschriften der neuen Religion orthodoxer aus, als dies die in den Islam Hineingeborenen tun; benutzt ihr Gewand primär als Distinktionsmerkmal zur Mehrheitsgesellschaft. Denn ihr neuer Glaube schreibt das ja gar nicht zwingend vor. 99.9% der Muslima, die ich kenne, zeigen ihr Gesicht bzw. kleiden sich wie Jaqueline Müller, als die noch in Bonn-Ramersdorf das Tanzbein schwang. Spät bekehrte Strenggläubige findet man übrigens auch im Christentum und in anderen Religionen. Das nur mal am Rande bemerkt.
Dass es sich bei der Burka bzw. der Kombi Abaya & Niqab mithin um ein reines Migrationsphänomen handelt, kann ganz blaueaugenscheinlich nicht stimmen. Aus welchem Grund Jaqueline zum Islam überwechselte, wissen wir nicht und geht uns auch erstmal überhaupt nichts an. Ich frage ja auch nicht, warum ein früherer Messdiener sich heute Buddhist nennt, und weshalb manche Bonner den Leverkusenern die Daumen drücken, wenn die gegen Köln spielen. Sind alles freie Gewissensentscheidungen erwachsener Menschen.
Immer Ausdruck von Zwang und Unterdrückung?
Burka und Niqab trägt niemand freiwillig; das geschieht einzig unter Zwang, bekomme ich von besorgten Facebook-Kommentatoren und konservativen Feministinnen zu hören. Das sei Ausdruck eines mittelalterlichen Rollenverständnisses, in dem der Mann als Pater familias, ausgestattet mit absoluter häuslicher Gewalt, Frau und Kindern seinen Willen aufzwingt. Und das Totschlagargument contra Niqab schlechthin: Im Iran demonstrieren die Frauen unter Todesgefahr dafür, die Verschleierung abzuschaffen. Was will man darauf noch groß erwidern? Außer vielleicht: im Reich der Mullahs ist der Tschador per Gesetz vorgeschrieben, bei uns hingegen nicht. Im Abendland hindert niemand die Trägerin daran, sich sofort dieses Utensils zu entledigen. „Doch, der Ehemann tut es!“, rufen Sie mir zu? Mag stimmen, mag auch nicht stimmen. So ganz genau weiß es keiner, weil ja nur ein winziger Bruchteil von uns Biodeutschen jenseits des 65-Zoll-Monitors im eigenen Wohnzimmer schon mal eine komplett vermummte Frau gesehen oder sich gar mit ihr unterhalten hat. Unser Wissen über diesen Menschenschlag speist sich aus RTL2, der BILD-Zeitung und Socialmedia-Shitstorms. Würde man mit einer dieser Damen ins Gespräch kommen – mir passiert das manchmal, weil sie, wie weiter oben schon gesagt, in meiner Nachbarschaft wohnen – erführe man Erstaunliches; nämlich, dass sie den Niqab aus freiem Antrieb, mit Stolz und dem Gefühl, endlich frei zu sein, aufsetzen. Ob sich dieses Gefühl der Freiheit mit meinem oder dem meiner weiblichen Verwandten und Bekannten deckt, steht auf einem anderen Blatt, tut hier aber nichts zur Sache. Ich kannte mal einen, der verließ jahrelang seine Wohnung nicht, weil er sich innerhalb seiner eigenen vier Wände sicherer und freier (!) fühlte. Das Adjektiv „frei“ ist schwer greifbar und bedeutet für jeden von uns was anderes.
Und dass manche Frauen von ihren Männern unterdrückt werden, stellt nun wahrlich kein auf die muslimische Community eingegrenztes Phänomen dar. Was ist mit der Nachbarin, die immer montags, egal ob die Sonne scheint oder es aus Kübeln regnet, eine große Sonnenbrille trägt, damit man das Veilchen, das ihr Verlobter ihr am Wochenende mal wieder verpasste, nicht sieht? Was ist mit der Kollegin, die wie von wilden Furien gehetzt, jeden Tag um Punkt 16.59 das Büro fluchtartig verlässt, damit für ihren Partner, der um halb sieben nach Hause kommt, das Abendessen pünktlich auf dem Tisch steht? Was ist mit der Bekannten, die sich im Beisein ihres Manns nicht traut, an einer politischen Diskussion teilzunehmen, weil „der Heinz meint, ich habe davon keine Ahnung und soll kein dummes Zeug reden“? Auch wenn unsere abendländische Gesellschaft sich nach außen hin gerne mit dem Odium der kompletten Gleichberechtigung umgibt, so sind uns subtile bis hin zu weniger subtile Unterdrückungsmechanismen doch nicht ganz fremd. Immer erstmal vor der eigenen Tür kehren, bevor man andere Religionsgemeinschaften unter Generalverdacht stellt.
Grundgesetz schützt auch religiös motivierte Kleidung
Wenn wir aus ganz praktischen Erwägungen heraus – z.B. ein Lehrer möchte seiner Schülerin ins offene Gesicht blicken können. Oder ein Professor will sicherstellen, dass tatsächlich Jaqueline, und nicht ihre Freundin Yvonne, die Klausur schreibt – fordern, dass Komplettvermummung innerhalb öffentlicher Gebäude nichts zu suchen hat, so müssen wir unsere existierenden Gesetze (z.B. Schule und Hochschule) entsprechend ergänzen.
So lange ein entsprechender Paragraf nicht existiert, kommen wir nicht umhin, Burka & Niqab als Kleidungsverwirrung – ähnlich wie Jack-Wolfskin-Jacken und weiße Socken in Sandalen – zu dulden. Ob die Teile uns ästhetisch behagen oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Und dabei hoffen, dass manche Konvertitin sich ihres schweißtreibenden Outfits irgendwann aus freien Stücken entledigt. Ob das nun toleranzbesoffen ist, wie einige mir entgegenhalten, juckt mich nicht. Artikel 4 Grundgesetz schützt nämlich auch die Vollverschleierung, falls diese religiös motiviert ist. Das reicht mir, um ohne Abendland-untergeh-Fantasien neben Jaqueline am Kühlregal nach Joghurts (ich bevorzuge Rhabarber. Findet man aber leider selten) suchen zu können.
……………
* Wir bezeichnen die Kombi Abaya & Niqab fälschlicherweise zumeist als Burka (= EIN Kleidungsstück). Da sich aber der Ausdruck „Burka“ mittlerweile für die Vollverschleierung eingebürgert hat, habe ich ihn der Einfachheit halber in dieser Kolumne beibehalten.
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8 comments
Vera W.
Ach Henri, Sie haben sich wohl derienst den Verstand weggesoffen? Kann schon mal passieren, dass man, wenn man in blaue Augen blickt etwas verwirrt wird im Kopf. Diese deine schlappen, Beliebigkeitsargumente zeugen von völliger Uninformiertheit bezüglich des rechten Vormarsches innerhalb von muslimischen Menschen , egal ob „Eigengewächs“/ Konvertit-in ,oder Migrantin. es geht doch hier nicht um harmlose Religionsfreiheitsfragen, sondern darum dem Faschismus Nr. 2 in den Anfängen entgegenzustellen. Unser alter Faschismus in Form der AfD reicht vollkommen aus , wir brauchen nicht noch eine neueverschleierte Sorte!
Michael Schnickers
Gewäsch.
Das sage ich ganz bewusst und laut.
Auf der Straße, im Supermarkt und zu Hause können die erwähnten Frauen anziehen, was sie wollen, das kümmert mich nicht.
Aber in öffentlichen Gebäuden, ob in Schulen oder Ämtern, hat das Gesicht erkennbar zu bleiben. Punkt. Aus.
Michael Schnickers
PS: Weil ich diesen Absatz erst jetzt gesehen habe:
„Wenn wir aus ganz praktischen Erwägungen heraus – z.B. ein Lehrer möchte seiner Schülerin ins offene Gesicht blicken können. Oder ein Professor will sicherstellen, dass tatsächlich Jaqueline, und nicht ihre Freundin Yvonne, die Klausur schreibt – fordern, dass Komplettvermummung innerhalb öffentlicher Gebäude nichts zu suchen hat, so müssen wir unsere existierenden Gesetze (z.B. Schule und Hochschule) entsprechend ergänzen.“
Das ist natürlich richtig und das sehe ich auch so.
Also ist mein vorhergehender Post weitgehend obsolet…
Josef Zimmermann
Völlig zurecht schützt das Grundgesetz auch vollverschelierte Menschen – mit Ausnahme bei Demos (warum eigentlich dort?), in Fußballstadien, am Steuer und im Prinzip auch an Karneval (Ausnahmegenehmigung ist möglich). Hier gilt das sogenannte Vermummungsverbot. Warum dieses Verbot nicht im Klassenraum, in der Bank oder im Chemielabor einer Uni gelten soll, das wird uns Henning Hirsch sicher eindrucksvoll erklären können … oder aber auch nicht.
Hat er aber auch Rechtfertigungen dafür parat, dass meine muslimischen Genossinnen, die statt Burka und Niqab lieber Tattoos, Piercings oder farbige Strähnen im Haar und gelegentlich auch mal Miniröcke tragen, tagtäglich von ihren kopftuchtragenden Nachbarinnen und deren rauschebartbehangenen Männern massiv beträngt und nicht selten bespuckt werden?
Ich meine: Das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz hat durchaus seine Berechtigung und ist ein erster Schritt zur Befriedung zwischen unterschiedlichen Lebens- und Bekleidungsgewohnheiten. Wobei ich allerdings wenig Hoffnung habe, wenn dahinter autoritäre, intolerante und mit Besessenheit vorgetragene religiöse Motive stehen.
Margret
Lieber Josef, Danke! Deckt sich genau mit den Schilderungen meiner Akevitischen und liberalen, gelegentlich auch marxistischen Freunde und Freundinnen. Die Gläubigen sitzen halt nicht nur in der Sonne. Sie üben Druck in ihrer Umgebung aus. Das bekommt der Herr Kolumnist, der wohl nur von Urdeutschen umgeben ist, nicht mit.
Oliver Kloss
Sofern keine klaren gesetzlichen Einschränkungen bestehen, ist jeder Spleen durch die Religionsfreiheit gedeckt. Daher sind explizite Regelungen notwendig und in Deutschland überfällig.
Es war nie lustig, wenn der religiöse Fundamentalist Erdogan, der heutige Diktator der Türkei, schon vor Jahren Deutschland lobten konnte, weil seine Tochter dort – im Unterschied zur Türkei – eine Universität besuchen und dabei Schleier tragen könne.
Wie der öffentliche Raum zu gestalten sei, ist also auch in Staaten mit muslimischer Mehrheit eine rechtliche Frage.
Die Al-Azhar-Universität in Kairo gilt als eine der ältesten theologischen Bildungsinstitutionen der islamischen Welt. Für den sunnitischen Islam ist „Die Leuchtende“ wohl das intellektuelle Zentrum schlechthin. Frauen sollen dort traditionell den einfachen Kopfschleier mit offenem Gesicht tragen, aber die Totalverschleierung ist streng verboten. Erstens gilt diese nicht als islamisch und zweitens erlaubt sie nicht die Identifikation der Person.
Ein Professor antwortete lachend auf die Frage, weshalb die Totalverschleierung in Al-Azhar verboten sei: „Wir wissen nie, wer unter einem solchen Schleier steckt, es könnte ein Mann sein, der auf diese Weise sich unauffällig Frauen nahen möchte, um sie zu belästigen. Wer weiß das?“
An der Universität sollen Menschen erkennbar sein und auch an Schulen ist die Totalverschleierung in Ägypten verboten, denn sonst müsste sie auch in der Prüfung erlaubt sein, wodurch andere Personen die Prüfungen ablegen könnten.
Kurz: Wenn Deutschland Regelungen umsetzte, wie sie sogar die Al-Azhar Universität normiert hat, könnte nicht von Einschränkung religiöser Freiheit gesprochen werden.
Es sei dahingestellt, ob der Schleier überhaupt ein originär muslimisches Accessoire sein mag. Dies ist innerhalb des Islam durchaus umstritten. Im Koran kommt der Schleier vor, spielt aber keine bedeutsame Rolle und ist daher offen für kontroverse Interpretationen.
Die Christen kennen den Schleier bei Nonnen als Symbol dafür, dass sie an Christus vergeben seien.
Im Altertum war der Schleier vermutlich für arme verheiratete Frauen einfach praktisch und üblich, weil so die Kosten für die Haargestaltung eingespart werden konnten. Wer kennt das nicht noch heute bei der Dorfbevölkerung?





















Mighty Quinn
H.H. schreibt; ‚… von den ganzkörperverhüllten Damen … im Sommer flanieren sie durch die Bonner Innenstadt, sitzen vor den Eisdielen und genießen dort Sonne & Latte Macchiato.‘ … wirklich so? … genießen dort Sonne?
Ihre ‚Ganzkörperverhüllten Damen‘, schon das islamische Kopftuch allein, verbinden ‚eine mittelalterliche Kultur, die Frauen keine Rechte zubilligt und Kinder lehrt, dass Muslime Juden und Christen töten dürfen.‘ Es gehöre zum aggressiven Islam, dessen Anhänger morden, vergewaltigen, steinigen und plündern.
Derzeit herrscht die größte Christenverfolgung aller Zeiten. Nach aktuellen Schätzungen sind in den 50 Ländern mit der stärksten Christenverfolgung rund 260 Millionen Christen einem hohen bis extremen Maß an Verfolgung ausgesetzt, weil sie sich zu Jesus Christus bekennen. Darunter alle islamische Staaten/Länder. (OpenDoors)
Ich wüsste daher auch nicht, Hr. Hirsch, wie der Islam ein Recht auf Religionsfreiheit nach Art 4 GG in Deutschland für sich in Anspruch nehmen könnte. Religionsfreiheit, übrigens, die der Islam anderen, in den Ländern in denen er die Mehrheit abbildet, nicht zugesteht.
Besser so; ich will diese ‚Kultur‘ der Menschenhasser nicht in meiner Heimat haben!