Informationen zu Kolumne

Heinrich Schmitz: Recht klar, Seite 13

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Heinrich Schmitz unternimmt es in seiner Kolumne Recht klar, aktuelle Rechts- und gesellschaftsrelevante Themen unaufgeregt zu erfassen und mit seiner „Polemik der Vernunft“ komplizierte Fragen unterhaltsam aber juristisch korrekt zu erklären und auf den Punkt zu bringen. Er zeigt: Jura ist nicht langweilig und trocken und sie betrifft jeden von uns. Von morgens bis abends und selbst in der Nacht sind wir vom Recht umzingelt.

Recht klar diskutiert Heinrich Schmitz aktuelle Ereignisse in ihren juristischen Aspekten. Außerdem widmet er sich aus aktuellen Anlässen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen und erläutert zentrale Bausteine des deutschen Grundgesetzes.

5 Watschen für das OLG – Ein verfassungswidriger Haftbefehl

Das Bundesverfassungsgericht hat einen vom OLG München erlassenen Haftbefehl im Zusammenhang mit dem im vergangenen Dezember auf dem Heimweg vom Augsburger Weihnachtsmarkt getöteten Feuerwehrmann für verfassungswidrig erklärt. Ein gute Entscheidung, in der noch einmal ganz deutlich gemacht wird, was einen Haftbefehl ausmacht – und was nicht. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Gesellschaft Heinrich Schmitz: Recht klar Recht am 14. März 2020