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Heinrich Schmitz, Seite 12

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

5 Watschen für das OLG – Ein verfassungswidriger Haftbefehl

Das Bundesverfassungsgericht hat einen vom OLG München erlassenen Haftbefehl im Zusammenhang mit dem im vergangenen Dezember auf dem Heimweg vom Augsburger Weihnachtsmarkt getöteten Feuerwehrmann für verfassungswidrig erklärt. Ein gute Entscheidung, in der noch einmal ganz deutlich gemacht wird, was einen Haftbefehl ausmacht – und was nicht. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Gesellschaft Recht Recht klar am 14. März 2020

Jim Reeves – Kein Mord – Ein verstörendes Urteil

In der Nacht zum 1. Februar 2016 wurde Jim Reeves umgebracht. Die Täter wurden vom LG Berlin wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall verurteilt. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil und damit, dass die Tat kein Mord war. Warum eigentlich? – Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Recht klar am 25. Januar 2020

Klappe zu- Affe tot

Im Krefelder Zoo starben ca. 30 Affen bei einem Brand des Affenhauses durch fahrlässige Brandstiftung. Die Anteilnahme der Bevölkerung ist groß. Es gibt viele Fragen. Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Medien Recht Recht klar am 4. Januar 2020

Täterversteher

In Augsburg stirbt ein Mann auf dem Heimweg vom Weihnachtsmarkt bei einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe Jugendlicher nach einem Schlag gegen den Kopf. Die Reaktionen zeigen vor allem eines: Unkenntnis über die Regeln des Rechtsstaats. Die Samstagskolumne von Heinrich Schmitz

Von in Gesellschaft Kultur Medien Politik Recht Recht klar am 14. Dezember 2019