Informationen zu Kolumne

Heinrich Schmitz: Recht klar, Seite 20

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Heinrich Schmitz unternimmt es in seiner Kolumne Recht klar, aktuelle Rechts- und gesellschaftsrelevante Themen unaufgeregt zu erfassen und mit seiner „Polemik der Vernunft“ komplizierte Fragen unterhaltsam aber juristisch korrekt zu erklären und auf den Punkt zu bringen. Er zeigt: Jura ist nicht langweilig und trocken und sie betrifft jeden von uns. Von morgens bis abends und selbst in der Nacht sind wir vom Recht umzingelt.

Recht klar diskutiert Heinrich Schmitz aktuelle Ereignisse in ihren juristischen Aspekten. Außerdem widmet er sich aus aktuellen Anlässen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen und erläutert zentrale Bausteine des deutschen Grundgesetzes.

Kein Mord?

Ein seit 6 Monaten in Deutschland lebender Tschetschene sticht wegen angeblicher Untreue 19 Mal mit einem Messer auf seine Frau ein, wirft sie dann aus dem Fenster und schneidet ihr danach die Kehle durch. Das Gericht verurteilt ihn nicht als Mörder, sondern wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft. Die Empörung ist groß. Ist da was schief gelaufen? Ist das ein Skandal?

Von in Gesellschaft Heinrich Schmitz: Recht klar Politik Recht am 17. Juni 2017

Gröhe und das Recht zu sterben

Bereits im März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in bestimmten Ausnahmefällen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zum Zwecke der Selbsttötung erteilen muss. Aber Gesundheitsminister Gröhe stellt sich quer.

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar Politik Recht am 3. Juni 2017

Der Verdacht

Kaum waren die Bomben detoniert, explodierten auch die sozialen Netzwerke. Der IS war es, die Antifa war es, ein Erpresser war es. Es wurde verdächtigt, was das Zeug hält. Auch die Strafprozessordnung kennt den Tatverdacht. Was ist das eigentlich?

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar Medien Recht am 15. April 2017

Schuld

In den letzten Wochen fanden einige grausame Straftaten statt, bei denen die Rede davon war, die Täter seien psychisch krank. In der öffentlichen Diskussion werden solche Meldungen häufig mit Häme kommentiert und es wird so getan, als könne der Täter sich mit einer psychischen Erkrankung herausreden und vor Sanktionen drücken. Doch so einfach ist das nicht.

Von in Bildung Heinrich Schmitz: Recht klar Medien Recht am 18. März 2017

Menschenhatz

Seit dem 7. 3.2017 fahndete die Polizei nach einem 19-jährigen, der dringend tatverdächtig ist, am Vortag einen 9-jährigen Nachbarsjungen ermordet zu haben. Die Fahndung löst Reaktionen aus, die befürchten ließen, dass der Tatverdächtige einem Lynchmob zum Opfer hätte fallen können. Bei SAT1 NRW wurde die Stimmung unheimlich.

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar Kultur Medien Recht am 11. März 2017

Im Todesrausch der Geschwindigkeit

Als das Landgericht Berlin an Rosenmontag die beiden Angeklagten, die den Tod eines Menschen durch ein innerstädtische Autorennen verursacht hatten, wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte, stieß das auf geteilte Reaktionen. Während die Einen die Härte der Entscheidung begrüßten, fanden die Anderen genau diese Härte unangemessen. Eine Erläuterung.

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar Politik Recht am 4. März 2017