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MMenschnewürde

Sicherungsverwahrung

In meiner letzten Kolumne ging es die Frage der Dauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Einige Leser hielten die Verlängerung der Verbüßungszeit für eine Sicherungsverwahrung. Aber nein, das ist sie nicht. Ein Anlass sich erneut mit der Sicherungsverwahrung zu beschäftigen.

Von in Bildung Geisteswissenschaften Politik Recht Recht klar am 19. August 2017