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Gröhe und das Recht zu sterben

Bereits im März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in bestimmten Ausnahmefällen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zum Zwecke der Selbsttötung erteilen muss. Aber Gesundheitsminister Gröhe stellt sich quer.

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar Politik Recht am 3. Juni 2017