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Feuerwehrmann

5 Watschen für das OLG – Ein verfassungswidriger Haftbefehl

Das Bundesverfassungsgericht hat einen vom OLG München erlassenen Haftbefehl im Zusammenhang mit dem im vergangenen Dezember auf dem Heimweg vom Augsburger Weihnachtsmarkt getöteten Feuerwehrmann für verfassungswidrig erklärt. Ein gute Entscheidung, in der noch einmal ganz deutlich gemacht wird, was einen Haftbefehl ausmacht – und was nicht. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz

Von in Gesellschaft Recht Recht klar am 14. März 2020