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Heinrich Schmitz, Seite 26

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

Mit voller Härte in die Luft

Von der Bundesregierung tun es die Kanzlerin, der Justiz- und natürlich der Innenminister, NRW-Ministerpräsidentin Kraft tut es und gefühlt jeder zweite Politiker tut es ebenfalls. Sie fordern mal wieder, dass der Rechtsstaat mit „voller Härte“ auf die Ereignisse in Köln reagieren müsse.

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar am 9. Januar 2016

Der Jäger sprach

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte im Hinblick auf die Silvestervorfälle in Köln: »Wir nehmen es nicht hin, dass sich nordafrikanische Männergruppen organisieren, um wehrlose Frauen mit dreisten sexuellen Attacken zu erniedrigen.« Doch genau das tut er.

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar am 5. Januar 2016

Vive La Wirr-War!

Nach dem Beschluss des Bundestages vom 4.12.2015 sollen bis zu 1200 deutsche Soldaten mit sechs Aufklärungsflugzeugen des Typs Recce-Tornado, einem Tankflugzeug, Satellitentechnik sowie einer Fregatte den Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) unterstützen. Was soll das?

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar am 8. Dezember 2015

Todesstrafe ist Unfug

Nachdem ich in der vorigen Woche erklärt habe, warum die Forderungen der Todesstrafenbefürworter in Deutschland aufgrund des Grundgesetzes von vorneherein zum Scheitern verurteilt sind, möchte ich nun auch noch gerne erläutern, warum die Forderung nach der Todesstrafe schon aus rationalen Gründen unsinnig ist.

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar am 14. November 2015

An die Wand stellen

Jedesmal wenn ein abscheuliches Verbrechen geschieht, gibt es in Deutschland wieder den Ruf nach der Todesstrafe. Warum die Todesstrafe weder verfassungsrechtlich möglich noch überhaupt sinnvoll wäre, erklärt unser Kolumnist in zwei aufeinanderfolgenden Kolumnen.

Von in Heinrich Schmitz: Recht klar am 4. November 2015