Merz und Art. 16a GG

Friedrich Merz meint, man müsse mal drüber reden. Gauland sichert schon seine Unterstützung bei der Änderung zu. Das Grundrecht Asyl bestimmt die Schlagzeilen. Warum eigentlich?


Glauben Sie auch, dass wir viel zu viele „Asylanten“ in Deutschland haben? Dass wir von denen geradezu „überflutet“ werden? Dass Deutschland sich „abschafft“? Wenn Sie dieser Meinung sind, wird Ihnen vermutlich gut gefallen, dass das Thema Asyl mal wieder hochgekocht wird. Wäre es nicht wunderbar, wenn man das lästige Grundrecht nicht einfach abschaffen könnte? Oder wenigstens einschränken? Unter einen Gesetzesvorbehalt stellen? Wäre man dann die ganzen bösen Menschen aus fremden Ländern, die ständig unsere Frauen missbrauchen und eh nur Unheil, Krankheiten und Kopftücher bringen, nicht auf einen Schlag los oder kämen dann wenigstens nicht immer neue? Kern der aktuellen Diskussion ist also mal wieder Art. 16a GG:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Fußnote

Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)

Schon an der Fußnote können Sie erkennen, dass Politiker schon immer gerne am Asylrecht rumgespielt haben. Das ist immer ein schönes Wahlkampfthema. Insbesondere für die, die gerne beten:

Komm Herr Jesus, sei unser Gast und segne was Du UNS bescheret hast. Segne all die guten Gabem, auch wenn die andren Hunger haben. Hilf uns stets in unsrer Not, alle anderen schlage tot.

Wenn ein Trump mit „America first“ Präsident werden kann, warum nicht mal mit „Deutschland den Deutschen“ punkten und CDU-Vorsitzender werden. Wir sind doch nicht das Sozialamt der ganzen Welt, nicht wahr, Herr Hutmensch? Spahn will über den Migrationspakt abstimmen lassen, Frau Kramp-Karrenbauer findet Abschiebungen nach Syrien möglich – was nicht mal der Heimathorst meint – und Merz will „offen“ über das Grundrecht Asyl reden.

Das Symbol

Die Symbolkraft des Asylrechts als individuelles Grundrecht ist für Deutschland groß. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes nahmen dieses Grundrecht in die Grundgesetz genannte Verfassung auf, weil sie die Gräuel des nationalsozialistischen Verbrecherregimes noch vor Augen hatten und nicht für einen Vogelschiss in der glorreichen 1000-jährigen deutschen Geschichte hielten, sondern für eine humanitäre Katastrophe und einen Ausbund an Unmenschlichkeit und damit für einen besonderen Grund, künftig Verfolgten besonderen Schutz angedeihen zu lassen. Ohne Wenn und Aber, ohne Quote, ohne Obergrenze, beschränkt nur durch die vorhandenen Ressourcen.

Und nun werden wir von Millionen von „Fressfeinden“ „überfallen“, nur weil wir dieses doofe Grundrecht immer noch haben? Konnten die Väter und Mütter denn damals überhaupt absehen, was sie uns späteren darbenden Generationen damit antun würden? Die konnten doch nicht wissen, wie viele das werden würden, oder? So einen Mist liest man im Internet so oft, dass es kaum alles Menschen sein können, die ihn verzapfen und gebestmühlenartig verbreiten, sozusagen wie Botes Wort.

Nun, ich denke die Schöpfer des Grundgesetzes konnten das. Die haben an all die Juden, Schwulen, Kommunisten, Sinti, Roma, psychisch Kranken und all die anderen gedacht, die von den „stets anständig gebliebenen“ Nazi-Mördern verfolgt und ermordet wurden. Da kommen schon viele Millionen Verfolgte zusammen, an die die Mütter und Väter des Grundgesetzes gedacht haben. Jedenfalls an viel mehr, als in den letzten paar Jahren zu uns gekommen sind, weil sie vor Krieg, Verfolgung und Gewalt geflohen sind.

Der schlechte Witz bei der nun – aus recht durchsichtigen Gründen – von Friedrich Merz losgetretenen Debatte über den Art. 16a GG ist allerdings, dass das Grundrecht auf Asyl bereits in der Vergangenheit so oft kastriert wurde, dass es für die Vermehrung von Schutzsuchenden politisch Verfolgten bereits heute nahezu unbedeutend ist.

Da Deutschland ausschließlich von Staaten umgeben ist, die die Kriterien des Art. 16a Abs. 2 GG erfüllen, können nur die paar wenige Hansel das 16a-Asyl bekommen, denen es gelingt, irgendwie mit dem Flugzeug nach Deutschland zu kommen. Mag sein, dass es auch jemanden gegeben hat, der über Nord- oder Ostsee gepaddelt ist oder mit dem Wind nach Westen gesegelt oder Ballon gefahren ist. Das können aber nicht viele gewesen sein. Insgesamt rund 0,3% der hier Schutz begehrenden Personen, also z.B. im Jahr 2016 als rund 745000 Anträge gestellt wurden, gerade mal rund 2100, erhielten das Asyl aus Art. 16a GG. Die fielen schon in einer einzigen Großstadt nicht sonderlich auf und auf 80 000 000 Menschen schon gar nicht.

Dass die Gesamtschutzquote, also die Quote der Schutzsuchenden, die zunächst einmal bei uns bleiben dürfen, wesentlich höher liegt – 2015 49,8%, 2016 62,4% 2017 43,4% und 2018 nur noch 33,9% – hat mit Art. 16a GG also fast nichts zu tun.

Der Schutz

Selbst wenn der Art. 16a GG komplett unter Absingen schmutziger Lieder verbrannt würde, würde das an den individuellen Schutzrechten der Geflohenen nahezu nichts ändern, denn die bisherigen Asylanten fielen auch unter den Schutz der europäischen und internationalen Regelungen.

Schutz erhalten nämlich nicht nur Asylanten, sondern auch Personen, die der Genfer Flüchtlingskonvention unterfallen. Dieses „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, dass 1954 in Kraft getreten ist, ist die wesentliche rechtliche Basis des Schutzes.

An der Konvention bekommt man ebenso wenig vorbei wie an der RICHTLINIE 2011/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes.

Mehr als diese Richtlinie kann auch Art. 16a GG dem Schutzsuchenden nicht bieten. Er ist also eigentlich nur noch wegen seines historischen Kontextes von eher symbolischer Bedeutung und könnte ohne Schaden für den Schutz von Menschen in Not abgeschafft werden.

Kein Mensch hätte aufgrund der geltenden EU-Regeln einen rechtlichen Nachteil davon, wenn Art. 16a GG entfiele, es müsste auch kein einziger Mensch das Land verlassen oder weniger einreisen.

Wer weiß

Nun weiß ich nicht, ob Merz das alles weiß, ob er sich so genau mit den einzelnen Schutzrechten auskennt – oder ob er meint, mit einer Modifikation des Asylrechts könne man zahlenmäßig groß was reißen.

Im ersten Fall, wäre es natürlich ein nahezu genialer Trick, um seinem Ziel, die Wählerschaft der AfD zu halbieren, etwas näherzukommen. Die sabbeln und hecheln ja schon, weil sie glauben mit Merz käme der Marsch an die Regierung wie von selbst. Dabei legt er nur ein Stück gammeligen Käse in die Wählerfalle.

Wenn er allerdings selbst glaubt, mit einer Einschränkung des Art. 16a GG könne man irgendetwas bewirken, ja, wenn dem so sein sollte, dann muss ihm jemand klarmachen, dass er da einen ziemlichen populistischen Unfug angestoßen hat. Ob das nun der richtige Weg ist, um sich an die Spitze der Union zu setzen, muss er selbst wissen.

Mich geht das unmittelbar auch gar nichts an, ich bin kein CDU-Mitglied. Mittelbar geht es allerdings jeden etwas an, ob nun auch die CDU auf den Populismuszug springt und mit dem eine Reise an den rechten Rand beginnt. Wenn Merz diesen Zug ins Rollen bringen will, um zu beweisen, dass man unter seiner Führung endlich wieder offen debattieren kann, dann sei ihm gesagt, dass man seit Jahrzehnten zu diesem Thema immer wieder offen debattiert hat und das auch niemand ihn oder einen anderen daran gehindert hat, sich jederzeit zu Wort zu melden. Dann bestätigt er nur ein Narrativ der braunen Demagogen, die stets behaupten, in diesem System werde jede Kritik an den bestehenden Zuständen von der regierungsgesteuerten „Lügenpresse“und den „Staatsmedien“ unterdrückt.

Merz  sollte allerdings bewusst sein, dass dieses Fischen im trüben Teich der Rassisten und Nationalisten nicht zwingend dazu führen muss, dass er sein AfD-Halbierungziel erreicht. Es kann auch gut sein, dass Menschen, die bisher Abstand zum Gedankengut der neuen Rechten gehalten haben, weil sie das für tabuisiert hielten, nun auf die Idee kommen könnten, es sei doch völlig in Ordnung, wenn selbst der feine Herr Merz von der CDU solche Themen offen debattieren möchte. So wie man es möglicherweise für eine Form der Normalisierung halten kann, wenn rechtsradikale Literatur in jeder normalen Buchhandlung im Regal neben anderen Werken zu finden wäre, irgendwo zwischen  Bibel und Grundgesetz.

Was Merz mit dem Art. 16 a GG und Spahn mit seiner Forderung, den CDU-Parteitag über den UNO-Migrationspakt abstimmern zu lassen, bezwecken, ist recht einfach zu erkennen. Sie wollen die Rechten in der CDU aus ihrer miesen Früher-war- alles-besser-Stimmung holen, um sie für sich zu mobilisieren. Das mag sogar für Merz funktionieren, für Spahn eher nicht. Ob das aber dann auch mit einem Aufschwung für die CDU zulasten der AfD führen wird, wage ich zu bezweifeln.

Ein großer Teil der Wähler, nämlich die, denen die Politik der Bundeskanzlerin 2015 gefallen hat, wird wohl zu den Grünen wechseln, und manch anderer wird sich sagen, eh ich eine weichgespülte Version nehme, dann wähle ich doch lieber gleich das Original, und sich der AfD zuwenden. Insbesondere, wenn die AfD-Wähler merken, dass die Idee, das Asylrecht einzuschränken nur eine jämmerliche Platzpatrone ist. Im aktuellen Politbarometer des ZDF legt die AfD schon 2%-Punkte auf 16% zu, während die CDU auf einem historisch schlechten Stand verharrt. Merz verliert Zustimmung gegenüber AKK. War wohl nix.

Um das Ziel Schwächung der AfD zu erreichen, wäre es sicher besser gewesen, eines der Themen zu nehmen, das den Bürgern wirklich unter den Nägeln brennt, wie Bildung, marode Straßen, die Bahn, der Pflegenotstand, die Renten, der Umweltschutz oder die soziale Sicherheit. Stattdessen sich auf das Premiumprodukt der AfD – Ausländerfeindlichkeit – zu konzentrieren, ist aus meiner Sicht selten blöde und kann zu einer weiteren Verrohung der Gesellschaft im Umgang mit Fremden und einer weiteren Spaltung führen. Gerade Spahn hätte beim Pflegenotstand glänzen können.

Wenn die Kandidaten meinen, sie signalisierten der Öffentlichkeit einen frischen Wind, dann irren sie. Der Wind der da bläst ist , bringt keine Frische in die CDU, sondern nur den muffigen Geruch der Dreggerzeit. Der müffelt bei der AfD wesentlich authentischer. Okay, zur Vorbereitung eine späteren Koalition mit der AfD würd‘s schon passen. Aber das will ja angeblich keiner. Schaun mer mal.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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