Facebook und das Urheberrecht

Til Mette, bekannter Cartoonist, Karikaturist und Maler, bat einen Facebooknutzer freundlich, seine Karikaturen nicht herunterzuladen und dann zu teilen – und stieß auf wenig Verständnis. Dabei ist er völlig im Recht und könnte ganz anders vorgehen.


Hach ja, Tils Karikaturen sind was wunderbares . Manchmal sehr böse, immer lustig, oft so, dass einem das Lachen im Halse stecken bleibt, aber immer typisch Mette. Da liegt es nicht fern, dass man die gerne auch mal seinen Freunden zeigt. Also ganz einfach „Grafik kopieren“ und dann bei Facebook als Bild einfügen – ganz einfach? Ja, aber auch ganz illegal und sogar strafbar.

Jagd nach Likes

Was der gemeine Teiler gerne immer wieder auf der Jagd nach Likes übersieht, ist das Urheberrecht. Man kann sich nicht einfach alles nehmen, was man so sieht. Im Supermarkt so wenig wie im Internet. Der Urheber alleine bestimmt, wer seine Werke wie benutzen oder verwerten darf. Es ist also sehr nett und freundlich von Til Mette gewesen, dass er nur darum gebeten hat, seine Werke nicht herunterzuladen und dann zu posten. Ist ja auch nicht okay, wenn der Traffic, den so eine Karikatur mit sich bringt, beim Kopierer und nicht beim Künstler hängen bleibt. Da gibt es ein fettes Dislike. Es ist kein Problem, den Post eines Künstlers, den dieser auf öffentlich gestellt hat – und damit ein Teilen mittels der Teilefunktion ermöglicht hat – über den Teilen-Button zu verbreiten. Im Gegenteil, das will man ja, wenn man diese Funktion freischaltet. Also fühlen Sie sich frei, diese Kolumne wie wild zu teilen. Der Button ist ja gut zu sehen. Alle anderen Arten der Aneignung fremden geistigen Eigentums müssen aber Tabu bleiben.

Bilder – und das sind neben Fotografien auch Gemälde und Zeichnungen – dürfen immer und ausnahmslos nur mit der Zustimmung des Urhebers verteilt oder anders veröffentlicht werden. Selbst die Thumbnails genannten Vorschaubilder sind urheberrechtlich geschützt. Verlinkt man also einen Artikel so, dass das in dem Artikel enthaltene Bild als Vorschaubild auf der eigenen Seite erscheint , ohne dass der Urheber ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden ist, ist das bereits eine glasklare Urheberrechtsverletzung. Hat der Artikel einen Teilen-Button, kann man allerdings in der Regel davon ausgehen, dass ein grundsätzliches Einverständnis zum Teilen des Artikel und damit  auch des Bildes auf diese Weise besteht.

Harakiri

Schwierig wird es, wenn schon von anderen geteilte Inhalte geteilt werden. Da weiß man ja nicht, ob da ursprünglich ein Teilen vorgesehen war. Wer da auf Nummer Sicher gehen will, muss auf die Suche nach der Quelle gehen. Alles andere ist Harakiri. Finger weg. Nur weil jemand ein Bild irgendwo im Internet hochgeladen hat, bedeutet das nicht zwingend, dass dieses Bild zum allgemeinen Teilen freigegeben wurde.

Es besteht zwar bisher keine akute Abmahngefahr, weil trotz der Abmahnmöglichkeit bisher noch keine entsprechende Welle losgetreten wurde, man sollte sich aber der Tatsache bewusst sein, dass man sich auf hauchdünnem Eis bewegt, wenn man sich so fremdes geistiges Eigentum zu eigen macht. Und natürlich gibt es auch ohne entsprechende Welle einzelne Abmahnungen. Dabei muss ja auch gar keine böse Absicht des Teilenden zugrunde liegen. Diejenigen, die sich auf diese Weise mit fremden Federn schmücken wollen, machen sich ja eher lächerlich, wenn sie eine signierte Zeichnung eines anderen posten.

Privatkopie

Etwas anders sieht das aus, wenn man lediglich eine Privatkopie an einen kleinen Kreis von Freunden schickt. Nun ist zwar alles relativ, aber zum Beispiel mein „Freundes“-kreis bei Facebook ist sicher nicht mehr als „privat“ anzusehen. Die Grenze dürfte so bei maximal 100 Personen liegen. Und auch die sollten dann den Teufel tun und das geschützte Werk an ihre 1000 Freunde weiterverbreiten.

Ganz davon abgesehen, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist, sich anderer Leute Inhalte zu bedienen, um die eigene FB-Präsenz aufzuhübschen; es ist auch moralisch nicht okay. Jeder Urheber erbringt eine Leistung, deren Früchte – und seien es auch nur die Likes und Shares – er selbst ernten möchte.  Das ist ganz unabhängig davon, ob er damit sein täglich Brot verdient, oder ob er das aus purer Schöpferlust macht. Es ist auch eine Frage des Respekts vor dem Urheber, wenn man sich nicht an seinen Werken, in welcher Weise auch immer, bereichert.

Textdiebstahl

Während das bei Fotos und Bildern ganz einfach ist, weil diese immer den Urheberrechtsschutz genießen, ist es mit Texten etwas komplizierter. Texte genießen diesen Schutz erst ab einer gewissen Schöpfungshöhe. Wenn Sie also lediglich posten, dass sie lecker essen waren, dann geniest das garantiert keinen Schutz. Wo Ihr Text veröffentlicht wird, ist dabei ziemlich egal.

Bei „nicht als reine literarische Werke“ anzusehenden Texten hat der BGH hier erhöhte Anforderungen an die Schutzuntergrenze aufgestellt. Durchschnittliches, das „Handwerksmäßige, Alltägliche und Banale“ sollte nicht geschützt werden. Die Schwelle der Schöpfungshöhe wird erst beim „deutlichen Überragen der Gestaltungstätigkeit gegenüber der Durchschnittsgestaltung“ erreicht. Die Begründung stellte im Wesentlichen darauf ab, dass bei Gebrauchstexten – wie z.B. Gebrauchsanweisungen etc. – ein weiter Bereich an Formen jedermann zur Verfügung stehen müsse und nicht durch das Urheberrecht einem einzelnen Autor zugesprochen werden solle.

Für literarische Texte ist die erforderliche Schöpfungshöhe bei Werken erreicht,

die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise [rechtfertigen], von einer künstlerischen Leistung zu sprechen. BGHZ 199, 52

Zitierfreiheit

Wenn Sie etwas aus einem interessanten Text zitieren und selbst kommentieren wollen, dann können sie das im Rahmen der Zitierfreiheit machen. Vergessen Sie aber nicht, den Autor und die Quelle zu benennen. Ich erlebe immer wieder, das Webseiten sich große Teile meiner Kolumnen einfach so einverleiben und zwar ohne die Originalquelle zu verlinken oder auch nur meinen Namen zu nennen. Find ich scheiße. Wenn ich hier schon keine Kohle für meine Arbeit bekomme, dann will ich wenigstens Ruhm und Ehre für mich erhalten und nicht ungefragt von anderen beklaut werden.

Was die wenigsten wissen, die Verletzung des Urheberrechts ist keine Lappalie, sondern eine richtige Straftat. Die ist zwar nicht im Strafgesetzbuch zu finden, aber das macht sie nicht harmloser.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Sollte es Ihnen also in den Fingern jucken, mal eben ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verbreiten, dann denken Sie lieber noch mal darüber nach. Jeder Urheber, sei es ein bildender Künstler, ein Komponist oder Autor freut sich, wenn sie sein Werk mögen und das anderen auch mitteilen. Seien Sie aber so fair und tun Sie das auf legalem Wege. Und vergessen Sie nicht, dass Künstler nicht von der Liebe zur Kunst, sondern genauso wie Sie von der Entlohnung ihrer Arbeit leben, und dass es keine Werke mehr geben wird, wenn die Urheber nicht mehr von ihrer Arbeit leben können.

Sollte ein Künstler Sie auf eine unbedachte Urheberrechtsverletzung hinweisen, dann sagen Sie einfach Danke für diesen Hinweis und entschuldigen sich, ohne pampige Statements zum Besten zu geben.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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