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Geldstrafe

Unterlassene Hilfeleistung – Ein schwieriges Delikt

Vor ein paar Tagen wurden zwei Männer und eine Frau wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Ein Angeklagter zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 35 Euro, der andere zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 30 Euro. Die angeklagte Frau muss 90 Tagessätzen à 40 Euro zahlen. Sie hatten einen am Boden einer Bankfiliale liegenden 83-jährigen unbeachtet liegen lassen. Unterlassene Hilfeleistung urteilte das Gericht. Aber was ist das eigentlich?

Von in Recht klar am 23. September 2017