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Treten Sie zurück!

Die Berliner Staatsanwaltschaft stieß auf das Unverständnis der B.Z., weil sie nach einem Tatverdächtigen, der seine Frau mit sechs Messerstichen in die Brust verletzte, nicht wegen versuchten Mordes fahndet, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Wie kann es dazu kommen?

Von in Medien Recht Recht klar am 17. Dezember 2016

Ein Mörderschutzgesetz?

§ 81e Strafprozessordnung (StPO) regelt die Zulässigkeit von DNA-Analysen im Ermittlungsverfahren. Diese dürfen bisher nur soweit sie zur Feststellung der Abstammung – also z.B. bei Vaterschaftsklagen – oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind und zur Bestimmung des Geschlechts der Person bestimmt werden. Weitere durchaus mögliche Auswertung sind ausdrücklich untersagt. Sollte das geändert werden, um Kapitalverbrechen aufzuklären?

Von in Politik Recht Recht klar Technik am 19. November 2016