2020 – Corona und der Widerstand

Das erste Coronajahr hat Menschen auf die Straße gebracht, die in einem unheiligen Ernst glauben, sie müssten sich gegen eine Diktatur zur Wehr setzen. Der Begriff des Widerstands feiert fröhliche Weihnachten. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz


Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht

Diese Parole soll von Bertolt Brecht stammen. Es ist eines der bekanntesten Zitate, die von ihrem vermeintlichen Urheber vermutlich nie geäußert wurden. Eine Quelle für diese Zuschreibung habe ich nirgendwo gefunden, dafür aber etwas anderes:

Wenn man diesen Spruch im Internet sucht, erhält man ca. 399.000 Treffer. Vor 6 Jahren waren es noch 255.000. Und wenn man sich ein paar davon ansieht, dann stellt man erstaunt fest, dass dem unbekannten Erfinder dieser Weisheit offenbar eine Universalparole gelungen ist. Den Spruch kann jeder brauchen, egal ob es gegen Atomkraftwerke, Abtreibung, Ausländer, Ausländerhasser, Abgabenordnung, Asylrecht – mal nur die Treffer für den Buchstaben A hier aufgelistet – oder was auch immer gehen soll. Selbst die NPD hat den Spruch schon eingesetzt. Gerade die, bei denen verfassungsfeindliche Ziele Programm sind. Erstaunlich, wenn die Braunen sich auf Brecht berufen – vielleicht wissen die ja, von wem das Zitat wirklich ist. Auch bei der AfD wird der Spruch selbstverständlich verwendet. Aber auch auf jeder anderen anständigen Anti-irgendwas-Demo und auch bei den Coronademos sieht man das Banner. Widerstand ist in aller Munde, Widerstand ist hip, Widerstand klingt nach Heldentum, nach Attila und Xavier, dem Retter.

Sogar das Grundgesetz kennt das Widerstandsrecht.

Art. 20 Absatz 4 GG

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Alle Deutschen

Endlich mal etwas, was nur für Deutsche gilt, jubilieren die Rechtsausleger und träumen schon von Bürgerwehren unter dem flatternden GG-Banner, wahlweise in blau oder braun gegen herannahende Heerscharen marodierender Ausländer oder diktatorische Virologen. Denn die gilt es ja aktiv zu bekämpfen, weil die einen doch nur zu dem Zweck hierhin kommen, den deutschen Staat auszuplündern, sich wie die Karnickel zu vermehren, deutsche Frauen zu vergewaltigen, Männer zu hauen und die Scharia einzuführen und die anderen, um die Bevölkerung – ist das nun schon die ausgetauschte oder noch die alte? – mit Impfstoffen zu chippen, um sie dann digital im Namen des Gates versklaven zu können. Da muss man doch was tun.

Deutschland verschwindet in einer Masse wilder Islamisten, wenn wir nichts dagegen unternehmen

So werden wohl auch die beiden Uwes gedacht haben, als sie ihre Mordserie durchgeführt haben. Retter der Deutschen, verkannte Helden. Oder auch Anders Behring Breivik, der zwar nicht die Deutschen, aber dafür die echten weißen Norweger erhalten wollte und dazu erst mal jede Menge von denen ermordet hat. Ja, es ist verlockend, sich unter der Fahne des gerechtfertigten Widerstands heldenhaft als Retter der Nation aufzuführen und um der guten Sache wegen hemmungslos zu morden. Jeder anständige deutsche Held hat sein Volk im Blut watend vor dem Verderben gerettet. Oder auch nicht.

Und die Verschwörungsnarrative der Covid19-Leugner schreien nach Helden, denn wer möchte schon sein eigenes Volk einem amerikanischen Bill überlassen oder gar dem internationalen Finanzjudentum, das eh hinter allem stecken soll? Big Data, Big Pharma und wie diese Indianerhäuptlinge alle heißen mögen. Alles bäh.

Selbst weniger tatkräftige Zeitgenossen bilden sich dann auch noch ein, sie hätten ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht, Straftaten zu begehen, wenn dies nur Ausdruck ihres Widerstands gegen das selbst empfundene staatliche Unrecht ist. Mal den Reichstag stürmen im Namen des Veggihitlers im Begleitung einer Heil-Praktikerin, flankiert mit Reichskriegsflaggen.

Nein haben sie nicht!

Das Widerstandsrecht ist am 24.6.1968 im Zusammenhang mit der sogenannten Notstandsverfassung ins Grundgesetz aufgenommen worden. Es ist allerdings nicht dazu gedacht, sich je nach Interessenlage eben mal bei Bedarf mit Waffengewalt über die bestehenden Gesetze hinwegzusetzen, sondern es ist im Gegenteil dazu da, den Rechtsstaat zu retten, wenn dieser als solcher in ernsthafter Gefahr ist. Also z.B. nicht, wenn einem ein Gesetz oder eine Verordnung nicht gefällt, nicht mal wenn das verfassungswidrig sein sollte. Wenn ein verfassungswidriges Gesetz erlassen wird, ist das zwar nicht schön, aber auch nicht weiter tragisch. Passiert ja immer wieder. Dafür gibt es das Bundesverfassungsgericht, da braucht es keine brennenden Barrikaden oder tote Politiker.

Das allerletzte Mittel

Dasselbe gilt für verfassungswidrige Gerichtsentscheidungen. Auch gegen einzelne möglicherweise rechtswidrige Handlungen von Verwaltungsbeamten oder Polizisten ist erst mal der Rechtsweg zu beschreiten. Man hat ja zusätzlich auch noch ein individuelles Notwehrrecht gegen einen rechtswidrig handelnden Polizisten. Wenn man zu Unrecht von einem Staatsbediensteten mit dem Gummiknüppel „behandelt“ wird, ist das zwar schmerzhaftes Unrecht, aber nicht der Untergang der verfassungsmäßigen Ordnung und es rechtfertigt garantiert keinen Bombenanschlag auf die nächste Polizei-Hundertschaft. Auch Kohlhaas hatte Unrecht in seinem Wüten. „Es soll Gerechtigkeit geschehen, und gehe auch die Welt daran zugrunde!“ gilt eben nicht.

Erst wenn offenkundig systematisch staatliches Unrecht ausgeübt würde und alle von der Rechtsordnung vorgesehenen rechtlichen Mittel so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dass Widerstand das letzte verbleibende Mittel darstellt, um einer verfassungsfeindlichen Aktion wirksam zu begegnen, erst dann könnte man sich auf das Widerstandsrecht des Grundgesetzes berufen.

Wenn also die IS-Truppen in Bayern einmarschieren würden und die gerade amtierende Kanzlerin Käßmann ihnen zur Begrüßung nicht mit der Bundeswehr, sondern mit einer Kerze entgegentreten würde. Ja, dann. Aber beides ist irreal.

Wenn der Staat in einem Maße von staats- und rechtsfeindlichen Figuren beherrscht würde, dass er selbst zum Terrorstaat mutieren und seine Instrumente nicht mehr im Sinne des Rechts greifen würden – ja, dann wäre Widerstand erlaubt. Allerdings ein riskantes Unterfangen, weil man nicht sicher sein kann, dass die neuen Herrscher für so viel Heldenmut empfänglich wären.

Tyrannentöter leben traditionell gefährlich

Der Versuch, einen Diktator und dessen System zu beseitigen, muss gelingen, sonst ist der Widerständler tot. Das ist der Deal. Es wäre auch hilfreich, wenn der getötete Tyrann tatsächlich ein solcher wäre und nicht nur eine politisch unliebsame Gestalt. Tyrannentöter leben traditionell ebenso gefährlich wie Drachentöter, und sie bekommen nicht einmal die Königstochter und das Reich.

Wer die gewählte Bundeskanzlerin für eine Diktatorin hält, hat einfach ein Rad ab, und wer Pläne schmiedet, die bestehende repräsentative Demokratie mit Gewalt zu beseitigen, gehört nicht auf einen Heldensockel, sondern hinter Schloss und Riegel, sei es in einer Justizvollzugsanstalt, sei es in einer Psychiatrie.

Man könnte es auch so formulieren: Solange die verfassungsmäßige Ordnung das Recht zum Widerstand garantiert, ist es garantiert nicht gerechtfertigt, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Nach dem Zusammenbruch dieser Ordnung wäre das GG nämlich das Erste, was abgeschafft würde, einschließlich des Art. 20 Abs. 4. Der Widerstandsparagraf hat also eigentlich nur deklaratorischen Wert. Sieht halt nett aus. Vielleicht ist die Vorschrift aber auch nicht ungefährlich, weil sie den einen oder anderen auf dumme Gedanken bringen kann.

Hier eines von vielen Beispielen:

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist zerstört – vom Vertrauen in die rechtsstaatlichen Organe ganz zu schweigen. Die verfassungsmäßig zugesicherten Rechte jedes Bürgers (Menschenwürde, informationelle Selbstbestimmung, Unschuldsvermutung etc.) werden massiv verletzt und systematisch unterwandert. Eine Kontrolle durch unsere Volksvertreter findet offenbar nicht statt – selbst auf höchster Ebene, wie Merkel hier beweist. Und selbst wenn sie es wollte, hat Merkel keinen echten Einfluss, ist also politisch (wie so oft) völlig handlungsunfähig. Vielmehr richten sich monströse Staatsapparate gegen ihre Bürger und installieren Unterdrückungswerkzeuge – in bester Absicht: „Ich liebe doch alle Menschen!“ Man braucht kein Verfassungsrechtsexperte zu sein (allerdings bin ich rein namenstechnisch und herkunftsmäßig nahe dran), um zu merken, dass die Bedingungen für den „Widerstand“ gemäß dem Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4 erfüllt sind, und dass es geradezu die Pflicht jedes Bundesbürgers ist, seine Freiheit zurückzuholen – “bevor es zu spät ist und die bereits vorhandenen Repressionsmechanismen angewendet werden

Nein, die Bedingungen sind eben noch lange nicht erfüllt, solange man sich mit Hilfe der Gerichte, Wahlen, Demonstrationen, Petitionen, Presse usw. legal wehren kann. Solange man ungestraft sein Maul aufreißen und selbst den größten Scheißdreck verbreiten kann, ist alles im grünen Bereich. Wenn die Regierung nichts gegen eine Bedrohung von außen oder innen tut, wählt man eben eine andere. So funktioniert Demokratie.

Notwendige Widerstandshandlungen können sich gegen jeden richten, also nicht nur gegen einen „Angriff von oben“ durch bösartige Inhaber staatlicher Gewalt, sondern auch gegen einen „Angriff von unten“ durch Kräfte, die die freiheitliche Grundordnung abschaffen wollen. Hauptsache, das Objekt des Widerstandes unternimmt es, diese Ordnung zu beseitigen, z.B. im Wege eines Putsches. „Unternimmt es“ ist mehr als bloßes Wollen, da muss schon mehr passieren als große Willensbekundungen oder Laber à la Reichsbürger und Coronaleugner. Denen würde mancher – und ich schließe mich da nicht aus – gerne auf die Frage, ob jemand an oder mit Corona gestorben ist, entgegnen, ob sie lieber eine auf oder in die Fresse bekämen; aber da die staatlichen Organe das alles bisher noch mit weichem Wasserstrahl in den Griff bekommen, existiert kein Grund für Gegengewalt als Widerstand.

Widerstand kann nie Pflicht sein

Natürlich ist es richtig und wichtig, wenn Bürger gegen Extremisten jeglichen „Widerstand“ leisten, auf die Straße gehen und ihren Unmut über deren rechtsfeindliche Gesinnung äußern. Dazu gibt es Demonstrationen oder auch andere dauerhaftere Bürgerinitiativen. Das hat aber nichts mit dem Widerstandsrecht zu tun; das ist normales, reifes Demokratieverständnis im Rahmen der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit.

Für die Verfolgung von Straftaten sind die Polizei und die Justiz zuständig, jedoch weder die Bürgerwehr noch der Lynchmob. Erst wenn die Polizei das überhaupt nicht mehr hinbekäme oder gar selbst systematisch Unrecht beginge, wie z.B. die Gestapo, wäre auch bewaffneter Widerstand gestattet. Aber das Unrecht müsste schon wirklich systematisch sein. Eine Pflicht kann Widerstand allerdings nie sein, vielleicht moralische Pflicht, aber keineswegs rechtliche. Den Heldentod möchte die Verfassung nun keinem zumuten.

Von diesem rechtlosen Chaoszustand sind wir in Deutschland allerdings weit entfernt, auch wenn es immer wieder zu Fehlern kommt, sei es durch die Polizei, sei es durch die Justiz oder die Geheimdienste, deren Aufgabe der Schutz der Verfassung ist. Einzelnes Fehlverhalten von Staatsbediensteten schafft noch keinen Unrechtsstaat und zielt auch regelmäßig nicht auf die Abschaffung der verfassungsmäßigen Ordnung.

Auch wenn Sie z.B. im Internet feststellen würden, dass Salafisten dazu aufrufen, Deutschland in einen islamischen Gottesstaat zu verwandeln oder Freunde der deutschen Lebensart einen totalitären Überwachungsstaat, hätten Sie weder das Recht, sich einen Panzer oder ein paar Boden-Boden-Raketen zu kaufen und die von Ihnen ermittelte Zentrale der Salafisten eigenständig zu eliminieren, noch eine eigene Privatkampftruppe aufzubauen. Machen Sie einfach einen Ausdruck und schicken den Aufruf an die Staatsanwaltschaft. Das reicht.

Was denjenigen, die ständig von Widerstand faseln, vermutlich nicht ganz klar ist, ist die Tatsache, dass dieser verfasste Widerstand gerade nicht der Abschaffung, sondern im Gegenteil der Unterstützung der Staatsgewalt dient, wenn die nicht mehr in der Lage ist, die verfassungsmäßige Ordnung selbst aufrechtzuerhalten.

Diejenigen, die von Widerstand fantasieren, legen es häufig selbst auf eine Zerstörung der verfassungsmäßigen Ordnung an, ganz gleich, ob sie die Todesstrafe einführen oder den Sozialstaat, die Religionsfreiheit, das Demonstrations-, das Asylrecht oder andere Grundrechte abschaffen wollen. Aber auch gegen die kann das Widerstandsrecht nicht ins Feld geführt werden, falls jemand meint, denen ein paar aufs Maul geben zu müssen. Das mag zwar persönlich gut tun, bleibt aber illegal und strafbar.

Wenn Sie ein vom GG gedeckter „Widerständler“ sein wollten, müssten folgende Kriterien erfüllt sein:

#1 Zunächst mal bräuchte es ein verbrecherisches Regime, das fundamentale Grund- und Menschenrechte völlig ungeschützt lässt oder selbst verletzt. Bei Nazideutschland war das offenkundig, in Nordkorea wohl auch, hier und jetzt eindeutig nicht, ganz gleich, was man von der GroKo halten mag.

#2 Alle legalen Mittel müssten ausgeschöpft und die Widerstandshandlung verhältnismäßig sein. Hitler und ein paar seiner Schergen wegzubomben wäre sicher okay gewesen, dazu in Berlin eine Atombombe einzusetzen und eine Million Zivilisten umzubringen eher nicht. Den verfassungswidrigen Gesetzen unserer Regierung konnte bisher problemlos mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts begegnet werden.

#3 Der Widerstand darf nur um des Rechts willen und nicht zur Befriedigung persönlicher Interessen geleistet werden. Echte Helden handeln uneigennützig, jedenfalls sagt man das.

Die Zeiten für staatlich anerkanntes Heldentum sind also ganz, ganz schlecht. Aber das ist ja auch ein Grund zur Freude.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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