Luthers Thesen: Wer ist die Kirche?
Sterbende sollen nicht büßen müssen, sagt Luther. Aber wer legt die richtige Buße überhaupt fest?
Mit der achten These widmet sich Luther einem besonderen Aspekt der Frage nach der Buße. Während er bisher diskutiert hatte, wie Schuld vergeben werden kann, folgt in den nächsten Thesen die Auseinandersetzung mit einer besonderen Lebensphase, dem Sterben. Die neunte These lautet:
Die kirchenrechtlichen Bußsatzungen sind allein den Lebenden auferlegt; nach denselben darf Sterbenden nichts auferlegt werden.
Fragen wir zunächst nach der Bedeutung „kirchenrechtlicher Bußsatzungen“. Wie schon bei der Diskussion einiger anderer Thesen fällt auf, dass uns die Idee, da sei eine Institution, die Satzungen für das Verbüßen von Schuld hat, heute eigentlich fremd ist. Gerade die Kirchen scheinen uns gar nicht die geeignete Organisation, die in Satzungen festlegen könnte, nach denen Bußen für schuldhaftes Verhalten festgelegt werden könnten. Das ist, wenn überhaupt, der Gerichtsbarkeit des Staates vorbehalten, werden wir spontan einwenden.
Aber wir hatten bereits geklärt, dass auch das staatliche Gericht eigentlich nicht über Schuld spricht, wenn wir mit Schuld meinen, dass ich mit meinem Tun Schuld gegenüber anderen Menschen auf mich geladen habe. Schuld ist hier ja nicht einfach kausal gemeint in dem Sinne, dass jemand einen Schaden für einen anderen durch strafbares Verhalten verursacht hat – und somit zu bestrafen ist. Schuld, für die man Buße tun muss, ist eine moralische Angelegenheit.
Dass für die Festlegung, welche Buße für welche moralische Schuld angemessen sei, eine Kirche zuständig sein soll, ist uns zunächst fremd. Aber was bedeutet hier Kirche? Wir denken natürlich zuerst an diese Organisationen, die ihre Mitglieder in auffälligen Häusern sonntags versammelt, damit die Kirchenmänner und -frauen andächtig über wichtige Fragen des Lebens referieren können. Wir denken an festgelegt Rituale, nach denen in diesen Gebäuden gewisse Lebensereignisse – Geburt, Kindheit, Heirat, Tod – gefeiert werden.
Aber wenn wir Luthers Thesen ins Hier und Jetzt hinüberreißen wollen, dann dürfen wir weder unseren jetzigen Begriff von Kirche, noch den, der zu Luthers Zeit vorherrschte, einfach zum Verstehen der Idee seines Satzes nehmen. Die Kirche, die Luther erlebte, gibt es nicht mehr, und die Kirchen, die wir heute haben, kannte Luther nicht. Wir müssen also nach dem Sinn suchen, der in dem Satz steckt, dem Sinn, der den Sinnzusammenhang des Guten, Wahren und Schönen ausmacht, den wir als das Göttliche oder kurz als Gott bezeichnet hatten.
Die Kirche ist die Gemeinschaft der Gläubigen. Das ist ein alter Satz. Dann nehmen wir Kirche hier und jetzt als die Gemeinschaft derer, die an den Sinnzusammenhang des Schönen, Wahren und Guten in unserem Leben glauben, einen Sinnzusammenhang, der uns einzelne überlebt und den wir in dieser Gemeinschaft erleben.
Hat diese Gemeinschaft Regeln für die Buße von Schuld? Die Gesetze, nach denen staatliche Gerichte urteilen, sind es nicht. Aber es gibt in dieser Gemeinschaft unzählige Geschichten, Märchen, Gleichnisse, Sprichwörter, die ein ungeschriebenes Regelwerk bilden, wie die Mitglieder der Gemeinschaft mit Schuld umgehen sollten.
Nach diesen Regeln also sollte Sterbenden keine Buße für ihre Schuld auferlegt werden. Warum das so sein muss, wird klar, wenn wir zur ersten These zurückkehren. In der Buße geht es ja letztlich darum, Frieden mit den Mitmenschen zu finden, sodass wir mit der Gewissheit sterben können, dass unsere Mitmenschen sich unserer im Guten erinnern. Wer als Sterbender schuldig wird, hat keine Gelegenheit mehr zur Buße. Deshalb sollten unsere Regeln so sein, dass wir Sterbenden ihre Schuld unmittelbar vergeben können.
Wir werden das bei der Diskussion der nächsten Thesen noch genauer bedenken können.
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