Unschuldsvermutung und Strafe
Heinrich Schmitz hat gegen philosophische Erwägungen die juristische Terminologie gesetzt. Was soll das bringen?
Von Jörg Phil Friedrich in Arte-Fakten am 7. Dezember 2015Heinrich Schmitz hat gegen philosophische Erwägungen die juristische Terminologie gesetzt. Was soll das bringen?
Von Jörg Phil Friedrich in Arte-Fakten am 7. Dezember 2015