§ 219a StGB – Der Fall Hänel
Die Allgmeinmedizinerin Kristina Hänel wurde wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre Berufung wurde zurückgewiesen. Um was geht es da eigentlich?
Von Heinrich Schmitz in Gesellschaft Heinrich Schmitz: Recht klar Politik am 20. Oktober 2018