Der Störer

Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, hat es wieder getan. Im Zusammenhang mit der Straftat in Hameln, bei der eine Frau erst mit dem Messer gestochen und dann an einem Seil hinter dem Auto hergezogen wurde, griff er erneut massiv die deutsche Justiz an. Dieses Mal hat er den Bogen überspannt.


In einem Interview mit der Neuen Passauer Presse zog der bekannte Wutpolizist gewaltig vom Leder und fantasierte sich in eine harsche Justizkritik hinein, die jedwede Boden- und Realitätshaftung verloren hat. Angesichts eines gerade erst geschehenen Kapitalverbrechens meint Wendt:

Es wird sich ein Richter finden, der ihm auch jetzt wieder eine positive Sozialprognose geben wird.

Das ist natürlich grober Unfug. Es mag ja vielleicht noch sein, dass der mutmaßliche Täter vielleicht schuldunfähig war und deshalb nicht verurteilt werden kann, aber das ist reine Spekulation. Außerdem würde er dann wohl im Maßregelvollzug enden. Eine noch so positive Sozialprognose kann bei einem Mordversuch in derart menschenverachtender Ausführung außer am AfD-Stammtisch nicht ernsthaft erwartet werden. Selbst wenn es eine solche Prognose theoretisch gäbe, würde sie dem Täter gar nicht nützen. Über die Frage der Sozial- und Legalprognose muss man sich erst Gedanken machen, wenn es um eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe geht, also eine Strafe unter zwei Jahren. Diese Straferwartung ist hier aber völlig absurd. Weder Wendt noch Höcke oder ähnlich inkompetente Justizkritiker werden einen Fall finden, bei dem eine solche Strafe ausgesprochen wurde.

Lange Gewaltkarriere?

Aber das war nur eine der unsinnigen Äußerungen von Wendt. Er kann es noch wilder geradezu wilders. Wendt kritisierte, dass der Täter überhaupt noch in Freiheit gewesen sei. Der habe eine lange Gewaltkarriere hinter sich und sei stets aufs Neue durch Straftaten aufgefallen.

Das ist zwar völlig frei erfunden, aber es passt halt so schön, um die angebliche Unfähigkeit der Justiz zu dokumentieren. Der mutmaßliche Täter hat bisher vor keinem einzigen deutschen  Gericht gestanden, sodass diese böse Justiz an ihm auch nichts falsch machen konnten. Keine Vorstrafe. Nix. Gar nix. Die Behauptung einer Gewaltkarriere ist objektiv falsch. Ob Herr Wendt die nun selbst erfunden und damit bewusst gelogen hat oder ob ihm dies aus Kreisen der Polizei oder aus anderen obskuren Quellen zugetragen wurde und er es ungeprüft übernommen hat, weiß ich nicht. Sie ist und bleibt aber falsch. Aber falsche Behauptungen überleben heute für ewig im Netz und dienen wenig später weiter als Beleg. Das weiß auch Herr Wendt.

Achtung! Achtung!

Was es gab, waren verschiedene Anzeigen, die sich allerdings durch die jeweiligen Ermittlungen der – Achtung! Achtung! – Polizei nicht verifizieren ließen. Bei der letzten Anzeige entschloss sich – Achtung! Achtung! – die Polizei lediglich zu einer Gefährderansprache, also einer Art gelber Karte für den mutmaßlichen Täter. Die rote Karte des Rückkehrverbots und die Segnungen des Gewaltschutzgesetzes wurden nicht eingesetzt. Das wohl auch, weil das spätere Opfer gesagt hatte, sie habe keine Angst vor ihrem früheren Partner und dieser nach Einschätzung der Beamten vor Ort keine Gefahr darstellte. Da hat wohl die Polizei alles richtig gemacht oder Herr Wendt? Nun ja, shit happens. Der Justiz, speziell den Gerichten, in diesem konkreten Fall eine Mitschuld zu geben, ist jedenfalls reichlich daneben. Über die Fehleinschätzung der Kollegen verliert Herr Wendt natürlich kein Wort.

Kritik ist legitim

Es ist selbstverständlich grundsätzlich völlig legitim die Justiz zu kritisieren, wenn sie etwas falsch macht. Das ist sogar in den verschiedenen Prozessordnungen ausdrücklich so vorgesehen. Auch im Strafrecht – und das meint Wendt ja in erster Linie – können falsche Urteile nicht nur kritisiert, sondern sogar korrigiert werden. Staatsanwaltschaft und Verteidiger bzw. der Angeklagte selbst haben auf der Ebene der amtsgerichtlichen Entscheidungen die zwei Rechtsmittel der Berufung oder der Revision. Geht es erstinstanzlich beim Landgericht oder gar beim Oberlandesgericht los, können beide Seiten Revision einlegen, wenn ihnen das Urteil falsch erscheint. Der Gesetzgeber  selber war sich also der Tatsache bewusst, dass Gerichte irren und Urteile falsch sein können und bietet genau deshalb eine gesetzliche Korrekturmöglichkeit an. Das nennt man dann Rechtsweg. Genau diese Korrekturmöglichkeit macht einen Rechtsstaat aus.

Was ebenfalls einen Rechtsstaat ausmacht, ist die Gewaltenteilung. Was wäre es für ein Desaster, wenn die Polizei neben der Gefahrenabwehr und der staatsanwaltlich angeleiteten Ermittlungsarbeit, gleich auch noch die Verurteilung übernähme. Offenbar unterliegt Herr Wendt der Fehlvorstellung, dass polizeiliche Ermittlungsarbeit zu so brillanten Ergebnissen führe, dass die von den Gerichten nur noch abzunicken wären. Es wäre ja traumhaft, wenn dem so wäre. Ist es aber nicht.

Jeder macht Fehler

Viele Freisprüche der Gerichte beruhen auf Fehlern der Polizei im Ermittlungsverfahren. Sie beruhen häufig auf einer voreiligen Festlegung auf einen bestimmten Verdächtigen, auf einer unsauberen Spurensicherung oder gar einer Vernichtung von Spuren durch die als erste am Tatort eintreffenden Streifenbeamten, durch fehlende oder mangelhafte Belehrungen von Beschuldigten oder zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen, durch falsch durchgeführte Wahllichtbildvorlagen und vieles mehr. Da ließe sich durch eine bessere Ausbildung, Fortbildung und eine interne Qualitätskontrolle und Nachschulung mancher Fehler vermeiden. Ein schönes Aufgabenfeld für eine Polizeigewerkschaft.

Stattdessen meint Herr Wendt, es sei Zeit, Ausbildung und Berufung von Richtern zu überprüfen.Da bin ich aber mal gespannt.

Die Ausbildung zum Volljuristen, das ist die Ausbildung, die alle Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte zu absolvieren haben, ist gar nicht so ohne.

Zunächst einmal müssen die ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich absolvieren und mit dem Ersten Staatsexamen abschließen. Danach gibt es einen Vorbereitungsdienst in dem die künftigen Volljuristen als Referendare verschiedene Stationen durchlaufen und sowohl mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungen und Rechtsanwälten zu tun bekommen. Dann schließt sich das Zweite Staatsexamen an. Die Durchfallquoten sind bei beiden Examina erheblich und viele werfen schon im Studium das Handtuch.

Die Justiz sucht sich dann ihre Richter aus denjenigen Absolventen aus, die die besten Noten haben – sofern die Lust darauf haben, für relativ kleines Geld dem Staat zu dienen und nicht lieber in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen. Diese Richter haben reichlich zu tun, was auch damit zu tun hat, dass es zu wenige von ihnen gibt. Aber sie schuften ganz schön, um ihr Pensum zu absolvieren. Und sie machen das auch in aller Regel gut. Wenn sie es einmal schlecht machen, dann gibt es (s.o.) den Rechtsweg.

Was möchte denn der Herr Wendt gerne an der Ausbildung und Auswahl der Richter geändert haben? Sollen die künftig lernen, den Ermittlungen der Polizei gegenüber weniger kritisch sein? Sollen die rechtlich zwingend gebotene Freisprüche gegen Ausländer unterlassen, weil das ein schlechtes Signal ist und weil die Freigesprochenen sich laut über den Freispruch freuen? Viel anders kann man Wendts Kritik kaum verstehen.

Das ist unfassbar und ein verheerendes Signal

sagte Wendt zu den erstinstanzlichen Freisprüchen des Landgerichts Wuppertal gegen Mitglieder der sogenannten Sharia Police. Die Staatsanwaltschaft hält das Urteil zwar auch für falsch und ist deshalb in Revision gegangen. Aber sicher nicht aus jenem seltsamen Grund, den Wendt nannte. Wendt meinte, zuletzt hätten hunderte Polizisten wochenlang rund um die Uhr gearbeitet, um erfolgreich eine Razzia gegen die Salafisten-Szene durchführen zu können und kurz darauf hätten sie erleben müssen, dass die Sharia-Polizisten freigesprochen wurden. So was aber auch. Da muss der kleine Mann aber heftig mit dem Fuß aufstampfen. Diesen Zusammenhang muss man sich erst einmal klar machen. Ein Polizist meint ernsthaft, ein Gericht müsse sein Urteil von den Befindlichkeiten von Menschen abhängig machen, die ihre Arbeit getan haben? Vielleicht ja auch von der Straferwartung von bekennenden Wutbürgern? Strafgerichte haben zu prüfen, ob Angeklagte sich strafbar gemacht haben. Sie hängen nicht ab und an mal einen, nur damit bestimmte Berufsgruppen  zufrieden sind.

Es ist legitim, dass Herr Wendt seinen zweifelhaften Bestseller auch über seine exponierte Position als Gewerkschaftsführer promoten möchten und jede sich bietende Gelegenheit nutzt, seine kruden Auffassungen über die Weicheier von der Kuscheljustiz, die in einem „Rechtspflege-Kokon“ lebten, zum Besten zu geben. Das gelingt ihm auch ganz prächtig. In der Öffentlichkeit wird er irgendwie als wichtiger „Polizeioberer“ wahrgenommen. Das ist er aber gar nicht. Das einzige, wo er ein „Oberer“ ist, ist innerhalb seiner Gewerkschaft. Seine wahre Größe ist mehr die des Scheinriesen Tur Tur aus Michael Endes „Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer“, der allerdings ein recht sympathischer Zeitgenosse war.

Wendt trumpt

Es gelingt ihm jedoch leider auch noch etwas anderes ganz prächtig. Durch seine trumpende von der Realität ungetrübte Antijustizpropaganda gibt er nicht nur den Mobbürgern Futter – „das sagt ja der Wendt, ein wichtiger Polizeioberer“ – er untergräbt auch konsequent und auf allen medialen Kanälen das Vertrauen der Bürger in die Justiz und das Funktionieren des Rechtsstaats, also in die Basis eines friedlichen Zusammenlebens, die gerade ein Polizist zu erhalten verpflichtet ist.

Was will der Mann?

Wendts Propaganda beflügelt Menschen, die aus ihrer Verachtung für den Rechtsstaat heraus das „Recht“ selbst in die Hand nehmen wollen- Stichwort Bürgerwehr. Er beflügelt mit seiner Vorliebe für das „Racial Profiling“ die pauschale Verdächtigung und Ablehnung fremder oder auch nur fremd aussehender Bürger – Stichwort Rassismus. Er tut seinen Teil dazu, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu destabilisieren. Im Polizeirecht werden Menschen, die für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich zu machen sind, als „Störer“ bezeichnet. Wenn jemand bei jeder sich bietender Gelegenheit das Vertrauen der Bürger in die Justiz dadurch erschüttert, dass er dieser höhnisch abspricht zu funktionieren, dann hat man sich daran bei Reichsbürgern und AfDlern zwar schon fast gewöhnt, bei einem Polizeibeamten schüttelt man aber nur noch verständnislos den Kopf. Was will der Mann?

Wendt warnte vor kurzem zu Recht vor der Gefahr, die durch eine zunehmende Radikalisierung von Reichsbürgern ausgeht. Auch da kritisierte er, dass Staatsanwälte diese bei kleinen Verstößen zu weich anfassen würden. Darüber, dass auch Polizeibeamte Kontakte zu dieser Szene haben, verliert er bisher kein Wort, obwohl auch das vermutlich große Fans seiner Äußerungen sein dürften. Warum gibt er dann gleichwohl mit seinem Justizbashing diesen Affen Zucker, die nicht einmal davor zurückschrecken Polizisten zu erschießen?

Man könnte ja eigentlich froh sein, dass ein Polizeibeamter, der offenbar innerlich nicht bereit ist, die Gewaltenteilung und gerichtliche Entscheidungen zu akzeptieren und seine eigene, sehr spezielle Auffassung von Recht und Ordnung hat, nicht mehr im aktiven Dienst ist. Ob es allerdings so eine gute Idee ist, wenn ein Gewerkschaftsfunktionär, permanent öffentlich und grundsätzlich die Kompetenz der Gerichte anzweifelt, glaube ich auch nicht. Vielleicht sollten die Medien, für die Wendt rund um die Uhr bereit steht, um äußerst clickbaiting-fähige Sprüche vom Stapel zu lassen, ab und an auch mal bei der GdP oder dem BDK nachfragen. Wendt ist nicht der einzige Polizist, der was zu sagen hat. Er ist nur der lauteste.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

More Posts - Website

Schreibe einen Kommentar zu derblondehans Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert