Als die Bolschewiki am 19. Januar 1918 die Verfassunggebende Versammlung mit ihrer nichtbolschewistischen Mehrheit gewaltsam auseinandergejagt hatten, begründeten sie diesen Willkürakt folgendermaßen: „Jeder Verzicht auf die uneingeschränkte Macht der Sowjets … zugunsten des bürgerlichen Parlamentarismus … wäre jetzt ein Schritt rückwärts, würde den Zusammenbruch der ganzen Oktoberrevolution der Arbeiter und Bauern bedeuten“.
Verfügten die Sowjets im bolschewistischen Staat aber wirklich über eine „uneingeschränkte Macht“?
Von
Leonid Luks in
Bildung Geisteswissenschaften Gesellschaft Kultur Politik Russland zwischen West und Ost am 7. November 2017