Die Geständnisbegleiter
In Fällen der notwendigen Verteidigung ordnet das Gericht dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger bei. Wenn der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger kennt, wählt das Gericht selbst einen aus. Das Verfahren ist bedenklich.
Von Heinrich Schmitz in Politik am 28. Juli 2018