Anzeige ist raus!

Nach meiner letzten Kolumne bat mich eine treue Leserin, doch einmal zu erklären, wie man eine Strafanzeige erstattet. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz.


Bild von Max auf Pixabay

Wer kennt es nich? Am Ende einer wüsten Auseinandersetezung fällt der Sattz: „Anzeige ist raus“. Meistens ist sie das gar nicht. Vielleicht weil das Großmaul gar nicht weiß, wie so was geht. Also im Einzelnen:

Wie erstattet man eine Strafanzeige?

Das Erstatten einer Strafanzeige ist ein wesentlicher Bestandteil der Strafverfolgung im Rechtsstaat. Er gibt BürgerInnen die Möglichkeit, strafbare Handlungen zur Anzeige zu bringen, um damit die Grundlage für eine mögliche Ermittlung und Bestrafung der Täter durch die Justizbehörden zu schaffen. Häufig erfahren die Behörden erst durch eine Anzeige von einer Tat.

1. Was ist eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige ist nichts anderes als die Mitteilung eines Sachverhalts an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere zuständige Behörde, der auf eine mögliche Straftat hinweist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die anzeigende Person selbst betroffen ist oder nicht. Gemäß § 158 der Strafprozessordnung (StPO) kann die Anzeige sowohl mündlich als auch schriftlich erstattet werden.

2. Voraussetzungen und Vorbereitung

Vor der Erstattung einer Strafanzeige sollten einige Punkte geklärt werden:

Relevanz des Sachverhalts: Es sollte möglichst geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine strafbare Handlung handelt. Hierbei können gesetzliche Vorschriften wie das StGB  oder Beratungen bei juristischen Fachpersonen hilfreich sein. Das ist aber keine ziwngende Voraussetzung. Sie können einfach anzeigen, was Sie für strafbar halten. Ob es tatsächlich so ist, sehen Sie dann später.

Beweise und Informationen: Alle verfügbaren Informationen und Beweismittel wie Zeugenaussagen, Fotos, Videos oder Dokumente sollten gesammelt und möglichst geordnet beigefügt werden. Diese können für die Ermittlungen von entscheidender Bedeutung sein.

Betroffenheit: Es ist nicht zwingend erforderlich, selbst Opfer der Straftat zu sein. Jeder, der von einer möglichen Straftat erfährt, kann eine Anzeige erstatten.

3. Wo kann eine Strafanzeige erstattet werden?

Eine Strafanzeige kann bei verschiedenen Stellen eingereicht werden:

Polizei: Dies ist die am häufigsten genutzte Anlaufstelle. Anzeigen können persönlich in einer Polizeidienststelle oder telefonisch über Notrufnummern erstattet werden. In vielen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit, Anzeigen online über ein spezielles Formular einzureichen. Hier ein Beispiel:

https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten

Staatsanwaltschaft: Eine Anzeige kann auch direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Insbesondere, wenn es sich um komplexere oder besonders schwerwiegende Straftaten handelt, ist das sinnvoll.

Gericht: In bestimmten Fällen können Anzeigen auch bei einem Gericht eingereicht werden, insbesondere im Rahmen von Privatklagen.

4. Der Ablauf der Anzeigeerstattung

Der Prozess der Anzeigeerstattung läuft in der Regel wie folgt ab:

Schilderung des Sachverhalts: Die anzeigende Person gibt eine genaue Darstellung des Vorfalls. Hierbei sollten alle bekannten Details wie Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und mögliche Zeugen angegeben werden.

Aufnahme durch die Behörde: Die zuständige Behörde protokolliert die Anzeige und prüft deren Plausibilität.

Prüfung der Zuständigkeit: Falls die Behörde nicht zuständig ist, wird die Anzeige an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Ermittlungsverfahren: Nach der Anzeige beginnt die Behörde mit den Ermittlungen, sofern überhaupt der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. In diesem Rahmen werden dann Beweise gesichert, Zeugen befragt und der Sachverhalt weiter untersucht.

5. Rechte und Pflichten der anzeigenden Person

Die Person, die eine Anzeige erstattet, hat einige Rechte und Pflichten.

Recht auf Information: Die anzeigende Person hat ein Recht darauf, über den Fortgang der Ermittlungen informiert zu werden, insbesondere falls das Verfahren eingestellt wird.

Wahrheitsgemäße Angaben: Es ist zwingend erforderlich, bei der Anzeige die Wahrheit zu sagen. Falsche Beschuldigungen können ihrerseits strafrechtliche Konsequenzen haben. Das wäre dann für Sie übel.

Kooperation: Falls notwendig, sollte die anzeigende Person bereit sein, bei der Aufklärung der Tat mitzuwirken, etwa durch Zeugenaussagen.

6  Tipps

Beim Erstatten einer Strafanzeige treten oft Unsicherheiten auf. Daher einige praktische Hinweise:

Emotionale Belastung: Viele Menschen empfinden den Prozess als belastend, insbesondere wenn sie selbst Opfer einer Straftat sind. Es kann hilfreich sein, sich von Vertrauenspersonen oder einem Anwalt begleiten zu lassen. Man kann sich auch an Opferschutzvereine wenden.

Verständnis für den Prozess: Das Rechtssystem erfordert einige Geduld, da Ermittlungen oft Zeit in Anspruch nehmen. Eine Strafanzeige garantiert nicht automatisch eine Verurteilung. Und bedenken Sie, dass Ihre Anzeige nicht die einzige ist, die bearbeitet werden muss.

Rechtsberatung: In komplexen Fällen ist es ratsam, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigene Position zu stärken.

Die Strafanzeige bedarf keiner besonderen Form. Die können Sie auch dichten, wenn Sie mögen, Allerdings besteht dann die Gefahr, dass man Sie nicht ganz ernst nimmt. Deshalb hier eine kleine Handreichung, falls Sie etwas anzeigen möchten:

Absender:
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Anschrift]
[Postleitzahl, Ort]
[Telefonnummer]
[Optional: E-Mail-Adresse]

Empfänger:
[Zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde]
[Anschrift der Behörde]
[Postleitzahl, Ort]

Betreff:
Strafanzeige wegen [Angabe des vermuteten Delikts, z. B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen [vollständiger Name und, falls bekannt, Adresse der beschuldigten Person] wegen des Verdachts auf [Tatbestand, z. B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung].

Sachverhalt:
Am [Datum] um ca. [Uhrzeit] ereignete sich folgender Vorfall:
[Beschreiben Sie den Sachverhalt so genau wie möglich. Geben Sie an, was passiert ist, wer beteiligt war, und wo sich der Vorfall ereignet hat. Fügen Sie relevante Informationen wie genaue Zeitangaben, Örtlichkeiten und Beteiligte hinzu.]

Beispiel:
Am 10.01.2025 gegen 14:00 Uhr befand ich mich in der [Ort, z. B. Fußgängerzone]. Während ich in meinem Rucksack nach meinem Geldbeutel suchte, bemerkte ich, dass eine unbekannte Person versuchte, mein Handy aus der Außentasche zu entwenden. Ich konnte die Person ansprechen, woraufhin sie flüchtete. Die Person war etwa [Beschreibung der Person: Größe, Kleidung, besondere Merkmale].

Beweismittel:
Ich verfüge über folgende Beweismittel, die ich zur Aufklärung der Tat zur Verfügung stellen kann:

[Zeugen: Nennen Sie Name, Adresse und Telefonnummer der Zeugen, falls vorhanden.]
[Fotos oder Videos: Fügen Sie Kopien oder Dateien bei, falls Sie Aufnahmen haben.]
[Dokumente: Rechnungen, Verträge, etc., die den Sachverhalt untermauern.]

Strafantrag:
Ich beantrage hiermit, die Tat zu verfolgen und entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Sollte es sich um ein Antragsdelikt handeln, stelle ich den erforderlichen Strafantrag ausdrücklich.

Zusatzinformationen:
Falls es weitere Informationen gibt, die zur Aufklärung der Tat beitragen können, teilen Sie diese hier mit (z. B. Verdacht auf weitere Beteiligte, bereits eingeleitete Schritte, wie das Sperren eines Kontos o. ä.).

Bitte um Rückmeldung:
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung meiner Strafanzeige sowie um eine Information über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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