Herr Plasberg und das gesunde Volksempfinden

Von gesundem Volksempfinden sprach der Moderator der Talkshow „hart aber fair“. Ein grauenhafter Begriff mit furchtbarem juristischen Hintergrund. Und ein Grund für diese Kolumne.


 

Mein Fehler. Mein Arzt hat mir empfohlen, Stress zu vermeiden.  Ich hatte nach der wunderbaren Dokumentation „Der blaue Planet“ einfach den Fernseher weiterlaufen lassen. „hart aber fair“, eine der zahlreichen Quasselsendungen, die die öffentlich-rechtlichen Sender so gerne haben, weil die Produktion relativ preiswert ist und die es dennoch auf eine brauchbare Quote bringen. Ach, der Gnisa dachte ich und erinnerte mich an das ziemlich misslungene Buch des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, das ich im Oktober besprochen hatte. Dazu Gerhart Baum, ein Jurist, den ich stets bewundert habe, Frau Friedrichsen, die 2012 ebenso wie ich an der großen SPIEGEL-Dokumentation „Das Böse im Menschen“ teilnahm, AfD-Ex-Oberstaatsanwalt Roman Reusch und Julian Reichelt, Chefredakteur der BILD-Zeitung. Thema des Abends „Justiz – überlastet, überfordert, zu lasch?“. Also blieb ich dran. Über die Überlastung der Justiz habe ich ja schon häufiger geschrieben. Das hätte eine interessante Diskussion werden können. Stattdessen wurde es ein Desaster. Hart für meine Nerven und unfair zur Justiz.

Der geniale Fischer

Da der geniale Fischer die Irrsinnigkeiten und Irrtümer dieser gruseligen Sendung, die ebenfalls den Titel „Der blaue Planet“ verdient hätte und im AfD-TV hätte laufen können, bei Meedia bereits vollständig abgefrühstückt hat , brauche ich das nicht mehr zu tun. Ich widme mich daher anderen Fragen.

Ja, es gibt häufig Unverständnis in der Bevölkerung über bestimmte Entscheidungen der Gerichte. Und ein weiteres Ja, es gibt auch Fehlurteile, Fehleinschätzungen und falsche Prognosen. Das ist auch kein Wunder, da die Justiz weder mit Hellsehern noch Unfehlbaren besetzt ist, sondern mit Menschen. Das sind zwar Volljuristen, bleiben aber Menschen. Schlimm wäre, wenn solche Fehler zur Regel würden. Dann müsste man in der Tat eine Systemfrage stellen. Aber die Fehler sind eben nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Und in aller Regel funktioniert das System leidlich.

Nun spricht natürlich nichts dagegen, über einzelne Fehler zu berichten oder zu diskutieren, wie man diese Fehler künftig vermeiden könnte. Es spricht aber sehr viel dagegen, so zu tun – und das hat Herr Plasberg befördert – als bestehe das ganze Rechtssystem nur aus Fehlern. Das Gegenteil ist richtig.

Fuck den Check

Fischer weist zu Recht darauf hin, dass es in der Sendung keineswegs um die Justiz ging, sondern ausschließlich um die Strafjustiz. Da fühlt sich jeder berufen, seinen Senf dazuzugeben. Strafrechtskritik ist so etwas Ähnliches wie Kritik an der Aufstellung der Fußballnationalmannschaft, da kann jeder mitreden. Kann er natürlich machen, der Plasberg. Das Fernsehvolk ein bisschen gegen die Juristen in Stellung bringen, den Rechtsstaat verunglimpfen, das Vertrauen in Staatsanwaltschaften und Gerichte ein wenig untergraben. Er könnte aber auch etwas ganz anderes machen. Wie wäre mal ein echter Faktencheck statt eines solchen „Fuck den Check“?

Wie wäre es wenn Plasberg sich einmal dem populistischen Blödsinn einer BILD entgegenstellt und sich von einem echten Experten – z.B. dem Hausjuristen seines Senders – einfach erklären liesse, warum es richtig ist, das Bild des Mannes, der wegen Verstoß gegen Auflagen – also keineswegs wegen eines erneuten Sexualdelikts – nach § 145a StGB verurteilt wurde, zu verpixeln? Wie wäre, mal zu erklären, warum die BILD immer wieder gegen Persönlichkeitsrechte von Menschen verstößt, indem sie bereits während laufender Verfahren Fotos von ihnen veröffentlicht und ihnen lustige Monsternamen verpasst? Der Presserat kümmert die doch nicht die Bohne, wenn es darum geht, dem ungesunden Volksempfinden eine Dosis Speed zu verpassen. Strafen zahlen die aus der Kriegskasse. Wird Herr Reichelt auch jubeln, wenn ein von der BILD aufgehetzter Volksrichter dem 72-jährigen ein Messer zwischen die Rippen jagt? Käme dann eine Portion BILDcher Verständnisideologie? Man weiß es nicht, aber man würde sich auch nicht besonders wundern.

Unwissenheit führt zu Unverständnis

Das Unverständnis großer Teile der Bevölkerung über Strafverfahren und Strafurteile hat seinen Ursprung in aller erster Linie in der Unwissenheit der Bevölkerung über unser Strafrechtssystem. Das kann man nun nicht dem ebenfalls unwissenden Herrn Plasberg anlasten, aber Sendungen wie seine könnten – wenn sie denn wollten – diese Unwissenheit ein wenig zurückdrängen. Mag nicht so krawallig und quotenbringend sein, aber das macht ja nichts. Schließlich darf Herr Plasberg sein Geld im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – bei der ARD, nicht wie man denken könnte bei der AfD – verdienen. Und das hat – im Gegensatz zu den privaten Sendern – auch einen Bildungsauftrag und hängt nicht von einer Quote ab, weil es gebührenfinanziert ist. Kennen Sie eine vernünftig gemachte Sendung, die sich mit rechtlichen Themen beschäftigt? Ich nicht.

Krimibildung

Was der gesunde Volksempfindungsbürger vom Strafrecht weiß, weiß er in der Regel aus Krimis. Und die dienen nun mal nicht der Bildung, sondern der Unterhaltung. Ist ja auch sehr unterhaltend, wenn jeden Tag im Fernsehen eine handvoll Menschen ermordet werden. Weniger unterhaltend wäre es, die tatsächliche Arbeit der Ermittlungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft, und der Strafgerichte einmal realistisch darzustellen. Ich kenne keinen Krimi, der das auch nur ansatzweise hinbekommt. Nun, muss ja kein Krimi sein. Früher gab es Sendungen, wie „Wie würden Sie entscheiden?“, die das ganz gut hin bekamen.

Ich bin sicher, dass sich ein großer Teil der Fernsehkonsumenten auch für eine sachliche Berichterstattung über die Grundlagen und die Arbeit der Justiz interessieren würden, wenn man sie denn anbieten würde. Den Staatsanwalt, der die Muße hat, sich tage- oder wochenlang wie im Krimi nur um einen einzigen Fall zu kümmern, gibt es so wenig, wie das Polizistenduo, das rund um die Uhr im Einsatz ist.

Grundlagen

Neben der praktischen Tätigkeit der betroffenen Behörden, wäre es auch ganz hilfreich, wenn ein Bürger Informationen über die Grundlagen des Strafrechts bekäme. Wenn man Fragen nach Strafzwecken, dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, den Ablauf eines Verfahrens, den Sinn des Rechts auf Verteidigung, die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung, die Pflichte und Rechte von Zeugen, die Strafzumessung und, wenn‘s mal wieder ein bisschen mehr sein darf, die verfassungsrechtlichen Grundlagen von alledem. Art. 1 GG nur mal so als Beispiel, schließt nicht nur die Todesstrafe aus, sondern auch das lebenslange Wegsperren. Aber wer will das schon hören, wenn man sich doch so herrlich über lasche Urteile aufregen kann.

Was soll eigentlich dieser Quatsch, dass Menschen, die weder die Ermittlungsakte kennen, noch in der Hauptverhandlung waren, noch auch nur ansatzweise eine Ahnung von den anzuwendenden Gesetzen haben, meinen, ihr persönliches Rechtsempfinden, sei für irgendetwas erheblich.

Ach ja, die Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Das bedeutet aber nicht, dass sie vom Volk oder von einem Volksgerichtshof nach freiem Ermessen gesprochen werden, sondern von dafür speziell und lange ausgebildeten Profis, in einem geordneten Verfahren. Käme irgendjemand auf die Idee, einem Spezialistenteam von Chirurgen in ihre Arbeit hineinzureden? Ach doch, ich vergaß, dass es auch auf diesem Gebiet erregte Empfindungslaien gibt, die ihren Kindern lieber eine Chlorbrühe in den Arsch blasen, statt sie ordentlich behandeln zu lassen. Weil? Na weil die böse Schulmedizin ja dem persönlichen Empfinden genauso widerspricht, wie die böse Juristerei. Nur weil man zu uninformiert oder auch einfach zu dumm ist zu verstehen, was Spezialisten tun, muss das nicht bedeuten, dass das was die tun auch falsch ist. Immerhin käme kein Mensch auf die Idee, einen kaputten Motor unter Zuhilfenahme von Zuckerkügelchen zu heilen. Da vertraut man schon dem Kfz-meister.

Mediale Wüste

Der Grund für die große Unkenntnis großer Teile der Bevölkerung liegt natürlich nicht nur an einer medialen Wüste auf dem Gebiet der Rechtskunde. Das fängt ja in der Schule an. Warum muss jeder, wirklich jeder, auch der der später im Büro hockt, sich intensiv mit Chemie, Biologie oder Kunst beschäftigen? Richtig, weil es zur Allgemeinbildung gehört, dass man wenigstens einmal etwas davon gehört hat, auch wenn die neuesten Erkenntnisse dieser Fächer eine Woche nach Schulabgang schon überholt sein können. Warum hört man also in der Schule nicht allzu viel vom Recht? Und wenn, dann nur ganz kurz. Warum gibt es keine Rechtskunde spätestens ab Klasse 8 und dann durchgehend? Ich habe mich das schon oft gefragt. Mag sein, dass der Staat gar nicht so böse darüber ist, dass seine Bürger in der Mehrzahl juristische Analphabeten sind. Wer seine Rechte nicht kennt, der macht sie auch nicht geltend. Ich erlebe immer wieder, dass Menschen in meiner Kanzlei vor mir sitzen, die klugerweise wesentlich früher gekommen wären. „Warum kommen Sie erst jetzt, wo das Kind schon im Brunnen liegt?“ – „Ich habe Angst vor Juristen.“

Okay, vor manchen Juristen kann man auch Angst bekommen, aber längst nicht vor allen und schon gar nicht vor dem eigenen Anwalt. Recht mag kompliziert erscheinen und viele Juristen verschanzen sich tatsächlich  hinter einer unverständlichen Spezialsprache. Die ist zwar auch wichtig um sich unter Juristen zu verständigen, aber sie ist nicht nötig, um den Leuten zu erklären, um was es im Kern geht. Nein, nicht jeder muss Jurist sein, um eine Meinung zu juristischen Themen zu haben, er sollte aber wenigstens bereit sein, sich mit den Grundlagen zu beschäftigen und nicht nur seinen Bauch oder Darm sprechen lassen.

Rechtskunde

Ich bemühe mich, mit Rechtskunde-AGs bei Schülern und mit meiner Kolumne bei Erwachsenen, ein wenig Aufklärung zu betreiben. Mehr Wissen von den Hintergründen des Rechts schafft mehr Verständnis für das was da passiert. Wenn Sie sich für bestimmte Themen interessieren, lassen Sie es mich wissen. Vielleicht kann ich mit einer Kolumne helfen.

Wenn Sie lieber unwissend bleiben möchten, um sich Ihre schönen Hassgefühle auf die dumme, lasche Kuscheljustiz und den angeblich so schlechten Rechtsstaat nicht nehmen zu lassen, dann lesen Sie weiter BILD und gucken Plasberg.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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