Gnisa und das Ende der Gerechtigkeit
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, hat ein Buch über „Das Ende der Gerechtigkeit“. geschrieben. Ich habe es gelesen. Und obwohl es nur 288 Seiten waren, war das hart. Ein Verriss.
Es war auch gar nicht meine Idee, sondern die des Literaturagenten Stefan Linde
sagte Jens Gnisa in einem Interview bei LTO. Das glaube ich blind, denn dieses Buch hat eigentlich gar keine eigene Idee. Immerhin brachte Gnisa es damit aber auf Platz 6 der SPIEGEL-Bestsellerliste, was für die Nase seines Literaturagenten spricht.
Gnisa ist seit fünf Jahren Vorsitzender des Amtsgerichts Bielefeld und seit einem Jahr Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Das ist der größte Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland. Ein recht konservativer Verein, in dem jeder Mitglied sein sollte, der in der Justiz etwas werden will. Aber egal. Deshalb könnte Herr Gnisa, der nach eigenen Angaben vorgeblich als Privatmann schreibt, ja trotzdem ein interessantes Buch geschrieben haben – dachte ich. Und irgendwie ist es ja auch ein interessantes Buch, falls man sich für die Denkweise von Herrn Gnisa und die Frage wie man einen Bestseller schreibt, interessiert.
Wie man einen Bestseller schreibt
Fangen wir mit dem Zweiten an:
Einen Bestseller schreiben sie am besten in der Rubrik „Panikliteratur“ oder wie Thomas Fischer es nannte, „Alarmliteratur“. Sie kennen diese Bücher von Sarrazin, Pirincci oder Wendt. Der Untertitel von Gnisas 288 Seiten Buch lautet denn auch folgerichtig: “Ein Richter schlägt Alarm“. Ganz wichtig ist, dass Sie bereits im Titel irgendeinen Untergang prophezeien. Was da untergeht ist relativ beliebig, besonders gut kommt allerdings der Untergang Deutschlands, der Deutschen, des Rechtsstaats oder hier halt der Gerechtigkeit. Wichtig ist – wie sich zeigt – weniger der Inhalt oder auch die literarische Qualität als vielmehr der Titel und der vom Verlag eingesetzte Werbeaufwand.
Dann ist es weiter hilfreich, wenn Sie sich in irgendeiner Weise als Insider verkaufen können, der aus dem Nähkästchen plaudert oder unerhörte, skandalöse Dinge verrät, über die sonst niemand spricht. Wie gesagt, ob sie das wirklich sind oder nur so tun, spielt keine Rolle, es muss nur der Eindruck entstehen. Zusätzlich brauchen Sie ein Cover, mit dem man Sie in der Fußgängerzone für einen Zeugen Jehovas halten würde. Dann läuft so ein Büchlein wie geschnitten Brot. Ob Ihre Leser daraus nach dem Kauf irgendeinen Erkenntnisgewinn ziehen, kann Ihnen ja völlig egal sein, wenn das Buch erst mal gekauft ist.
Ich habe das Buch für Sie gelesen. Seien Sie froh, dass ich das für Sie gemacht habe, denn damit können Sie darauf getrost verzichten.
Lesererwartung
Wenn jemand ein Buch über das „Ende der Gerechtigkeit“ schreibt, dann erwarte ich als Leser, dass der Autor mir verrät, was er mit Gerechtigkeit meint. Das muss jetzt keine tiefschürfende rechtsphilosophische Auseinandersetzung sein, aber zumindest eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit dem Begriff der Gerechtigkeit. Gerne auch unterhaltsam, aber nicht belanglos.
Wenn der Autor ein Richter ist, dann muss er mir nicht zwingend etwas über soziale Gerechtigkeit oder Gerechtigkeit beim Fußball erzählen, aber zumindest über die Gerechtigkeit, deren Ende er nahen sieht. Was meint Gnisa mit Gerechtigkeit? Sie müssten sich schon bis Seite 92 durchschlagen, bis sie auf die Überschrift „Gerechtigkeit“ stoßen. Immerhin 20 Seiten. Und auf denen verkündet Gnisa – Richter verkünden halt gerne – an der ein oder anderen Stelle, was er für gerecht oder auch nicht hält, ohne sich auch nur ansatzweise mit dem von ihm als Buchtitel missbrauchten Begriff der Gerechtigkeit auseinanderzusetzen. Das ist schon peinlich. Was Gerechtigkeit ist, scheint ihn gar nicht ernsthaft zu interessieren und wenn man ihm – wovor ich dringend warne , weil ich das nicht glauben will – Glauben schenkt, auch andere Richter nicht. Spätestens bei dem Satz
Die Gerechtigkeit ist für sie (die Richter) kein großes Thema – weil sie damit im Reinen sind. Sie haben andere Sorgen…
stellten sich mir die Nackenhaare auf. Die Richter sind mit der Gerechtigkeit im Reinen? Sie müssen da gar nicht groß drüber nachdenken? Die haben die Gerechtigkeit im Urin? Ist die Frage, was ist gerecht, nicht die Kernfrage bei jeder Entscheidung? Nun ja, für Herrn Gnisa offenbar weniger.
Falls Herr Gnisa ernsthaft meint, sein schöner Satz,
Jeder soll die gleiche Chance auf Glück, Freiheit und Wohlstand haben
sei eine Definition von Gerechtigkeit, dann können wir gleich einpacken. Das ist nicht einmal eine Definition. Wer ist denn jeder? Die Flüchtlingsfrau, gegen deren von seinem Amtsgericht erlassenen Abschiebehaftbefehl sage und schreibe 30 – in Worten dreißig – Asylaktivisten demonstriert haben und die – was Herrn Gnisa schon ganz am Anfang seines Buches furchtbar fuchste – dann tatsächlich nicht abgeschoben wurde? Nö, die soll diese Chance offenbar nicht haben. Er meint, es sei eine Frechheit, wenn man gegen einen Haftbefehl demonstriert, statt ihn einfach zu akzeptieren.
Aber vielleicht bezieht sich seine Glück-Freiheit-Wohlstands-Chance ja gar nicht auf jeden, sondern nur auf Inländer. Gab es denn diesen Gerechtigkeitszustand schon einmal in Deutschland oder irgendeinem anderen Land der Erde? Nicht das ich wüsste. Diese Form von – sozialer – Gerechtigkeit ist ein Ideal und wie Ideale das so an sich haben, lediglich ein erstrebenswertes Ziel, aber keine Realität. Eine solche Gerechtigkeit kann gar nicht zu Ende gehen, weil sie außer als Idee nie existiert hat.
Das kommt nun aber vermutlich daher, dass das Thema Gerechtigkeit vom Agenten und dem Verlag vorgegeben wurde und deshalb zwangsläufig auch in diesem Buch auftauchen musste. Herr Gnisa hat zum Thema Gerechtigkeit einfach nichts beizutragen. Er weiß offenbar nicht einmal, was das sein könnte. Im Gegenteil, er ist der Meinung, rechtsphilosophische Fragen und Moral hätten bei Gericht nichts verloren. Das kann man auch anders sehen.
Untergangspropheten
Nun meinte er aber trotz des Titels vielleicht gar nicht die Gerechtigkeit, sondern den Rechtsstaat, der in Gefahr sein könnte. Das ist durchaus möglich. Denn angeheizt durch Bücher wie das von Wendt oder auch das von Gnisa und anderen Irgendwas-geht-unter-propheten, sowie diverse politische Populisten, verliert der Rechtsstaat in der Bevölkerung durchaus an Vertrauen. Auch die Justiz spielt da eine Rolle, allerdings ganz anders, als Herr Gnisa sich das vorstellt.
Der Immergerechte
Dass Urteile häufig den Bürgern nicht verständlich sind, hat viel weniger mit einem Zurückweichen des Staates zu tun, als mit dem Umstand, dass richtige Urteile oft dem ofenkundig wenig geschätzten Publikum nur lustlos vermittelt werden. Das mag bei manchem Richter an unzulänglicher Kommunikationsfähigkeit oder Sprachbegabung außerhalb des Juristendeutschs liegen, bei anderen aber eher an einer berufsbedingten Arroganz der „Kundschaft“ gegenüber.
Was soll ich denn von einem Richter halten, der ernsthaft behauptet
Mir fällt kein Fall ein, in dem ich mein Urteil … im Nachhinein selbst nicht mehr für gerecht gehalten hätte
Nie, nie, nie hatte der Richter Gnisa Zweifel an seinen Entscheidungen? Nicht mal im Nachhineine? Nicht mal wenn es aufgehoben wurde? Ein Halb-, ach was, Ganzgott in Schwarz? Ich hoffe sehr, dass er da etwas schummelt, denn wenn eine solche Aussage ernst gemeint wäre, dann würden ihm die aus meiner Sicht für das Richteramt unabdingbaren Fähigkeiten zur Selbstreflexion und Selbstkritik gänzlich abgehen.
Es kann aber sein, dass er das ernst meint. Denn mit dem – den Rechtsstaat eigentlich gerade ausmachenden – Instanzenzug, der Möglichkeit einer Überprüfung von Urteilen tut Herr Gnisa sich schwer.
Das Revisionsrecht führt zu einer strukturellen Unterlegenheit der Gerichte“
meint ein Richter ganz ernsthaft in einem Buch über das Ende der Gerechtigkeit.
Ja, ist vielleicht ärgerlich, wenn man als Richter von einer höheren Instanz aufgehoben wird, wenn man meint, man fälle nur richtige und gerechte Urteile. Aber dass einen „ jede Aufhebung durch ein höheres Gericht“ schmerzt, wie Gnisa das ausdrückt, lässt doch Zweifel an seiner Berufsauffassung entstehen. Soll er doch froh sein, wenn sein falsches Urteil von einer höheren Instanz korrigiert wird, oder etwa nicht? Für einen Richter, der seinen Beruf ernst nimmt, ist das gerade kein Problem, denn ihm ist stets bewusst, dass er auch nur ein fehlbarer Mensch und kein unfehlbarer Gerechtigkeitsgott ist. Wie kann jemand, den ich als ernsthaften Gesprächspartner im Hinblick auf den Rechtsstaat anerkennen soll, sich darüber mokieren, dass Strafverteidiger die „Revision als Druckmittel“ benutzen? Na klar ist die Revision ein Druckmittel dahingehend, dass der Richter auf ordnungsgemäßem Wege zu einem möglichst vertretbaren Urteil kommt. Die Ausübung, ja bereits die Existenz eines Rechtsmittels als Druckmittel zu empfinden zeigt lediglich ein schwach entwickeltes Rechtsstaatsverständnis. Verteidigern vorzuwerfen, dass sie „von Anfang an eine Revision“ vorbereiten, ist albern. Es ist der Job des Verteidigers, die Rechte seines Mandanten zu wahren und dazu gehört halt, dass man Rechtsfehler des Gerichts mit Freude zur Kenntnis nimmt. Und wenn ein Gericht mit Anträgen und Rügen nicht rechtmäßig umzugehen weiß, ist dies sicher nicht Schuld der Verteidigung. Aus Sicht von Herrn Gnisa wird wegen der drohenden Revision
das Gericht tendenziell alles zulassen, zurückweichen, Zeit opfern, um „auf Nummer sicher zu gehen“.
Ein weiterer Satz, der die seltsame Rechtsauffassung Gnisas verdeutlicht:
Und wenn ein Verteidiger eben manchmal doch auf Dinge stößt, die bisher übersehen worden sind, dann ärgere ich mich zwar, muss das aber anerkennen
Warum ärgert er sich, wenn aufgrund der guten Arbeit der Verteidigung ein Fehlurteil vermieden wird? Ich habe in Aachen einmal einen Richter erlebt, der sich bei mir ausdrücklich bedankt und beim Beschuldigten entschuldigt hat, dass er übersehen hatte, dass der errechnete Todeszeitpunkt von einem falschen Wetterbericht und falschen Temperaturen ausging. So muss das sein. Nicht ärgern, wenn ein Unschuldiger dank seines Verteidigers freigesprochen wird, Herr Gnisa. Das ist ein wichtiger Teil des Systems.
Warum erklärt Herr Gnisa seinen Lesern im Zusammenhang des von ihm breitgetretenen angeblichen Rechtsstaatsversagens angesichts der Silvesterereignisse 2015/2016 nicht einfach, dass es gar kein Makel des Rechtsstaats ist, wenn von 59 Angeklagten nur eine Handvoll verurteilt wurden? Weil zu einer Verurteilung ein Tatnachweis gehört. Und weil man nicht einfach, um so etwas wie einen Rechtsstaat zu simulieren, einfach mal reihenweise Unschuldige verurteilen kann.
Tüte heiße Luft
Warum meint Herr Gnisa, der von Hause aus Familienrichter ist – was eine ehrenwerte Beschäftigung ist – im Bereich des Strafrechts seien die Missstände besonders groß? Und dann kommt eine große Tüte heiße Luft. Statt zu erklären, wo er das Ende der Gerechtigkeit nahen sieht, hüpft er wie ein Flummy von Thema zu Thema. Ein bisschen Anis Amri, bei dem er an einer Stelle meint, ein früherer Haftbefehl sei nicht möglich gewesen, um an späterer Stelle das Gegenteil zu behaupten, ein bisschen Ecclestone, eine Prise Edathy, Bauer Rupp, Lehrer Arnold, Harry Wörz usw. Alles was in den letzten Jahren in der Boulevardpresse bereits reichlich vermarktet worden ist, taucht hier irgendwo einmal kurz auf, um gleich wieder zu verschwinden. Wo bei diesen Themen der Gerechtigkeitsshowdown zu erwarten wäre, wird nicht verraten. Dass es in den Fällen Rupp, Arnold und Wörz zunächst aufgrund richterlicher Fehleinschätzungen zu Fehlurteilen gekommen war, dass aber letztlich das Rechtssystem – meist dank der hartnäckigen Arbeit von lästigen Rechtsanwälten – doch funktioniert hat, kann Gnisa nicht transportieren.
Der Autor scheint weder eine Gliederung noch überhaupt ein Konzept für dieses Buch zu haben. Es ist ein wildes Sammelsurium von Allgemeinplätzen, wie man es an jeder Theke hören kann. So etwas mag ja für denjenigen aufbauend sein, der der Justiz und „denen da oben“ ohnehin nicht über den Weg traut, es enttäuscht aber den Leser, der sich im Hinblick auf den Beruf und die Stellung des Autors und den Titel des Buches etwas mehr erwartet hatte. Stilistisch ist das Buch unerträglich, jedenfalls eines Juristen mit 2. Staatsexamen geradezu unwürdig.
Selbstverständlich gibt es Gefahren für den Rechtsstaat, insbesondere für die Freiheitsrechte der Bürger, über die es sich lohnen würde, ein Buch zu schreiben – nur das ist überhaupt nicht das Thema Gnisas. Vorratsdatenspeicherung findet er uneingeschränkt gut, die Strafprozessordnung wohl weniger, denn die verzögert aus seiner Sicht schnelle Ergebnisse, die ist ihm zu kompliziert. Dass die Strafprozessordnung sozusagen das Fleisch gewordene Grundgesetz im Rahmen des Strafprozesses ist und dass die Rechte von Angeklagten und Verteidigern zugunsten der Prozessökonomie gerade erst wieder einmal eingeschränkt worden sind, erwähnt Herr Gnisa nicht einmal als Problem.
Dass Fehlurteile zustande kommen, erklärt er nur damit, dass man bestimmte Tatsachen unterschiedlich sehen könne, nicht etwa damit, dass es in den unteren Instanzen gar nicht so selten auch zu Fehlern in der Anwendung des geltenden Rechts kommt. Überhaupt, Kritik an Urteilen oder Richtern scheint ihm verpönt zu sein, insbesondere, wenn sie von Politikern oder den Medien kommt. Richter sollen sich auch nicht in der Öffentlichkeit profilieren – ein kräftiger Seitenhieb auf Thomas Fischer. Wenn er dieser Meinung ist, warum schreibt er dann ein solches Buch? Vielleicht, weil ihm die Entlohnung der Richter deutlich zu niedrig erscheint und er gerne die von amerikanischen oder britischen Richtern hätte?
Dass sein Buch – ohne dass es dafür von der Faktenlage her geeignet wäre – dazu beitragen kann, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz noch weiter abnimmt, kommt dem Autor offenbar gar nicht in den Sinn. Auch dass er und die Richterkollegen, die ähnlich denken wie er, womöglich die Gerechtigkeit gefährden könnten, kann er nicht erkennen. Er ist rundum mit sich zufrieden. Das ist ja auch was Schönes.
Mimimi
Um auch so richtig gut beim Ungerecht-Mimimi-Publikum anzukommen, wettert Gnisa vehement gegen angeblich völlig unsinnige Geschwindigkeitskontrollen. Hä? Auf der einen Seite sieht er den Staat zurückweichen und dann soll er die Raser unbehelligt rasen lassen? Das ist mindestens kurios.
Überhaupt sind so ziemlich alle Vorschläge, die Herr Gnisa so macht, um das drohende Ende der Gerechtigkeit zu verhindern, reichlich abgenutzt. Ja, mehr Geld und Personal für Polizei und Justiz sind sicher vonnöten. Das ist nun aber keine bahnbrechende Erkenntnis von Herrn Gnisa, sondern eine Selbstverständlichkeit, die auch ich in meinen Kolumnen seit Jahren fordere.
Grenzen überwachen und kriminelle Ausländer abschieben liegt ihm sehr am Herzen, aber was soll das mit Gerechtigkeit zu tun haben? Vielleicht könnte es ja mit Sicherheit zu tun haben, aber das ist nicht Thema des Buches. Allerdings lässt Gnisa anklingen, dass die Freiheit stufenweise zu Lasten der Sicherheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt werden muss, um mit den Kriminellen mithalten zu können.
Die Urteile von EuGH und Bundesverfassungsgericht zur Überwachung der Kommunikation hält er ganz offenkundig für falsche Einschränkung der polizeilichen Möglichkeiten. Warum es nun der Gerechtigkeit dienen sollte, wenn Straftatbestände wie das Verbot des Betreibens eines Piratensenders verschwinden würden, bleibt das Geheimnis von Herrn Gnisa, der ja selbst feststellt, dass heute niemand mehr einen Piratensender auf einer Ölplattform mehr betreibt. Der Paragraph kann dann wohl kaum die Justiz belasten. Beim Schwarzfahren hat er recht, aber auf die Idee sind andere auch schon gekommen.
„Unterm Strich zähl ich“, ist ein Werbeslogan der Postbank, es könnte aber auch das Motto Gnisas sein. Wenn Sie in diesem Buch irgendein neues, nicht bekanntes, bisher verschwiegenes Problem des Rechtsstaats entdecken wollen oder irgendeine konstruktive, originelle Lösung für tatsächlich bestehende Probleme innerhalb der Justiz erwarten, vergessen sie es. Mit einem der Wahrheit und nichts als der Wahrheit entsprechenden Titel hieße das Buch „Ein Richter erzählt was“, aber so was wäre kein Bestseller.
Denn das beste an diesem Buch ist noch der Titel. Aber der stammt ja vom Agenten. Dem und dem Verlag gratuliere ich ganz herzlich zu seinem Bestseller.
https://www.herder.de/leben-shop/das-ende-der-gerechtigkeit-gebundene-ausgabe/c-28/p-11117/
Das Ende der Gerechtigkeit (Gebundene Ausgabe)
Ein Richter schlägt Alarm
Verlag Herder
- 2. Auflage 2017
- Gebunden mit Schutzumschlag
- 288 Seiten
- ISBN: 978-3-451-37729-7
- Bestellnummer: P377291