Der Whataboutismus kann weg

Am 8.11.2014 schrieb ich in The European einen Text über das Phänomen des Whataboutismus. Leider hat sich zwar an der Aktualität dieses Textes nichts, an der Ausrichtung des European aber so gut wie alles geändert. Beides ist schlecht. Diese Kolumne ist eine Bearbeitung und Aktualisierung dieses Textes.


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Meine Gedanken zum Whataboutismus wurden von verschiedenen Autoren aufgegriffen, so z.B. 2016 von Harald Martenstein oder 2017 von Enno Park . Ob die tatsächlich meine Kolumne gelesen haben, weiß ich nicht, dass sich die Gedanken aber auch heute noch in verschiedenen Texten wiederfinden, freut mich sehr. Bei Wikipedia  ist die alte Kolumne immer noch als Weblink und Einzelnachweis vertreten – und ich hab die da nicht rein gesetzt.

Viel Schlimmer

Die Taktik des Whataboutismnus erfreut sich demnach immer noch großer Beliebtheit.
Es ist keine Seltenheit, dass sich Betrüger oder auch besonders gerne auch Steuerstraftäter über eine – ihrer Meinung nach – zu hohe Strafe beim Gericht mit der Begründung empören, sie hätten doch niemanden umgebracht oder vergewaltigt. Raser regen sich furchtbar darüber auf, dass sie von der Polizei verfolgt würden, während angeblich „Nafris“ ungestraft Frauen betatschen dürften. Gerne werden auch angeblich zu geringe Strafen für „Kinderschänder“ im Verhältnis zur eigenen Strafe angeführt. Das System sei ungerecht, weil die anderen „viel milder“ bestraft würden, obwohl sie doch „viel schlimmer“ wären. Die eigene Schuld wird ja gleich viel winziger, wenn man jemanden findet, der noch schuldiger ist.

Nun kann man ja in der Tat darüber streiten, ob die jeweiligen Strafrahmen für Vermögensdelikte in einem angemessenen Verhältnis zu denen bei Körperverletzungsdelikten stehen – so ist die Höchststrafe für eine fahrlässige Tötung mit 5 Jahren Freiheitsstrafe ebenso hoch wie die für einen Betrug und die Strafe für einen besonders schweren Fall des Betrugs geht sogar bis 10 Jahre. Aber das ändert ja auch nichts daran, dass auch der Betrug oder die Steuerhinterziehung Straftaten sind, die zu einer Verurteilung innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens führen können. Das zu ändern, wäre eine Aufgabe für den Gesetzgeber, nicht für das Gericht. Das hat den Strafrahmen nur anzuwenden und eine Strafe innerhalb dieses Rahmens zu finden.

Eine alte Uschanka

Die „Verteidigungsstrategie“, das eigene Fehlverhalten oder auch das Fehlverhalten des eigenen Lagers klein- oder gar wegzureden, erlebt man aber auch auf anderen Gebieten immer wieder. Vielleicht ist es Einbildung, aber ich habe das Gefühl, dass diese Strategie zunehmend angewandt wird. Und dieses „Und was ist mit …“ nervt erheblich.
„Whataboutism“ ist das Zauberwort. Und obwohl es so schön Englisch daherkommt, handelt es sich doch um eine sowjetische Diskussionsstrategie aus den guten alten Zeiten des Kalten Krieges. Ein alter Hut bzw. eine alte Uschanka. Wann immer Kritik an irgendeinem sowjetischen Fehlverhalten geäußert wurde, kam statt einer Beschäftigung mit dieser Kritik gleich eine Gegenkritik an einem amerikanischen Fehlverhalten.

Das hat wohl so gut funktioniert, dass sich diese Technik mittlerweile in allen Bereichen großer Beliebtheit erfreut. Angeblich gibt es russische Trollfabriken, die die alte Errungenschaft intensiv in den sozialen Netzwerken nutzen.

Versuchen Sie einmal spaßeshalber eine kritische Anmerkung zur Haltung der katholischen Kirche gegenüber Homosexuellen zu machen. Es dauert keine 30 Sekunden, bis jemand mit hochrotem Kopf und Wutgeschnaube darauf hinweist, dass Schwule im Iran an Kräne aufgeknüpft werden. Ja, das ist zweifellos so. Aber es ändert ja nichts am Ausgangsthema „Homosexualität in der katholischen Kirche“. Natürlich möchte der Krananführer auch gar nichts an der Situation der Homosexuellen in der Kirche ändern. Das ist ja gerade sein Plan. Mit einem Unrecht wird versucht ein anderes wegzureden oder mindestens zu relativieren.
Umgekehrt klappt das auch.
Wer die Frage stellt, ob der Eroberungskrieg der IS-Truppen mit dem Islam zu tun haben könnte, weil diese Truppen sich ja explizit auf den Koran berufen, bekommt die geballte Ladung Whataboutism von allen Seiten um die Ohren. Was ist mit den Kreuzzügen der Christen? Den Eroberungen Israels? Dem christlich abgesegneten Sklavenhandel oder was auch immer- Warum verhindern die Muslime diesen Terror nicht, wenn er nichts mit dem Islam zu tun hat? Und so weiter. Die ursprüngliche Frage scheint niemanden mehr zu interessieren. Dabei wäre sie doch ganz spannend.

Diskussionssprenger

Das Abfeuern von Whataboutismen ersetzt nicht nur das Nachdenken und die Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen Diskussionsthema. Sie lenkt erst mal ganz bewusst vom Ursprungsthema ab. Und das ist das einzige Ziel dieser wirksamen Strategie.
In rechtsextremen Kreisen wird jede Form von rechtsextremer Gewalt mit der Frage nach linksextremer Gewalt durch die „Antifa-SA“, auch „SAntifa“ genannt, gekontert. Selbst politisch unverdächtige Personen scheinen mittlerweile auf diese Taktik hereinzufallen, ja diese in gewisser Weise verinnerlicht zu haben, fordern „Äquidistanz“ und bemängeln doppelte Standards. Dabei wird dann gerne übersehen, dass Gewalt zwar auf beiden Seiten existiert, diese aber sowohl andere Ursachen und Motive, als auch andere Angriffsziele hat.

Sympathy for the devil

Lustig ist dann, dass den Diskussionsteilnehmern, die auf diesen Umstand hinweisen, gleich eine Sympathie für linke Gewalt unterstellt wird. Besser wäre es jedenfalls, sich mit dem einen wie dem anderen Thema separat zu beschäftigen, was nicht ausschließt, dass man das eine in diesem Zusammenhang mit dem anderen vergleichen kann, um die Unterschiede herauszuarbeiten. Im Gegenteil, durch diese Art von Vergleich würde eher deutlich, dass das eine eben etwas anderes ist, als das andere. So aber redet man sich in einen unsinnigen Streit, der bei Facebook häufig mit einer überraschenden Entfreundung oder gar Blockierung endet, ohne dass auch nur ein vernünftiger Gedanke ausgetauscht worden wäre.

Laberbrei

In heutigen Talkshows entsteht durch den weit verbreiteten Whataboutismus-Gebrauch der Teilnehmer nur ein ungenießbarer Laberbrei, ein Wortpingpong, bei dem ein und derselbe Mist nur von unterschiedlichen Seiten hin und her geschlagen wird, ohne sich einem konkreten Thema überhaupt zu nähern. Ich nenne so etwas gerne Brei-Mit-Illner. Wirres hin und her Geblöke, kaum noch verständlich und nicht einmal mehr unterhaltsam. Vertane Zeit.
Mit einer fruchtbaren Debatte hat das dann alles gar nichts mehr zu tun. Der Debatte wird der Kopf mit einem stumpfen Messer abgeschnitten oder – Achtung Whataboutism! – sie wird mit einer Drohne weggebombt. Das Ergebnis ist dasselbe, die Debatte ist tot.

What about?

Die Kritik an der völkerrechtswidrigen  Annexion der Krim durch Russland wird mit völkerrechtswidrigen Kriegen des „Westens“ erschossen. Menschenrechtsverletzungen in der Türkei mit Guantanamo. Der Völkermord an den Armeniern mit dem Genozid an den Herero. Die Debatte über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe wurde mit Antiabtreibungsrhetorik abgesaugt. Bei meiner Kolumne über einHilfsprojekt in Tansania konnte es nicht ausbleiben, dass auf die Armut in Deutschland verwiesen wurde. Spricht man über das Elend von Kriegsflüchtlingen wird gleich der darbende deutsche Rentner und die legendäre Trümmerfrau herbei beschworen und selbst der deutsche Obdachlose wird auf einmal von Menschen whataboutistisch geehrt, in deren ideologischem Lager der ein oder andere gerne einmal einen „Penner“ anzündet, wenn man damit einer Diskussion über die Versorgung von Migranten blockieren kann.

Beatles vs Stones

Wenn jemand Beatles ruft, muss ein anderer zwingend Rolling Stones grölen. Das war jetzt für die Älteren. IPhone vs. Galaxy. Dick vs. Doof. Coca vs. Pepsi. Hooligans vs. Salafisten. Kein Thema ohne ein abwehrtaugliches Gegenthema. Es ist wirklich ätzend.
Seltsamerweise gibt es sogar im deutschen Strafgesetzbuch eine normierte Form von Whataboutism.

In § 199 StGB steht:

Wechselseitig begangene Beleidigungen
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.

Kindergartenrhetorik wird also vom Gesetzgeber offenbar positiv bewertet. Wenn Matthias ruft: „Heinrich, du bist doof.“ und Heinrich dann „Selber doof“ ruft, Matthias wieder: „Selber, selber rufen alle Kälber“ usw., dann hat der kleine Matthias aber vielleicht Glück gehabt. Dann kann seine ursprüngliche Beleidigung nämlich tatsächlich straffrei bleiben. Ein Grund, warum ein kluger Heinrich bei Beleidigungen immer nur lächeln würde statt zurück zu pöbeln. Und warum besagter Matthias sich in eine Mimose verwandelt und nicht mehr mit Heinrich spielen will.

1+1=0?

Über den tieferen Sinn dieser Vorschrift kann man trefflich streiten. Nach der sogenannten Kompensationstheorie wird die erste zunächst einmal unzweifelhaft strafbare Beleidigung durch die Rückbeleidigung quasi aufgehoben. Das ist zwar grober Unfug, weil eine Beleidigung plus eine weitere Beleidigung zwei Beleidigungen sind und nicht etwa keine. Aber Jura ist ja keine Mathematik und hat auch nicht zwingend etwas mit Logik zu tun. Sonst könnte das ja jeder. Wenn mein Hund in Nachbars Garten scheißt, dann verschwindet der Haufen nicht dadurch, dass der Nachbarshund sich revanchiert und gleiches in meinem Garten macht. Beides bleibt Scheiße.

Die Rechtsprechung meint dazu, dass dem ersten Täter durch die Beleidigung des Erwidernden „ein Übel zugefügt“ wird, durch das die erste Beleidigung vergolten würde. Dem Erwidernden wird unterstellt, dass er durch die Provokation des ersten Täters derart erregt sei, dass dessen Schuld und das Unrecht seiner Tat dementsprechend gemindert sind. Kann ja vielleicht auch sein, zwingend ist es aber nicht. Es kann auch sein, dass der zweite nur zu langsam war und der erste ihm zuvorgekommen ist.

Lustig ist auch, wie das Merkmal „auf der Stelle“ von der Rechtsprechung ausgelegt wird. Jeder juristisch unbeschädigte Mensch hätte doch da an Begriffe wie „sofort“, „umgehend“ oder „wie aus der Pistole geschossen“ gedacht. So eine Art Affekt. Nee, nee.

Auf der Stelle erwidert ist die Beleidigung dann, wenn sie in einem psychologischen, nicht notwendigerweise in einem zeitlich-räumlichen Zusammenhang zur Erstbeleidigung steht (OLG Bremen NJW 1955, 1645).

Ist das nicht herrlich? Da grübelt man erst mal ein paar Jahre über die tiefe Verletzung durch die erste Beleidigung nach, um dann irgendwann, wenn der andere einen schon längst vergessen hat, ein auf andere wie ein Tourette-Syndrom wirkendes „Arschloch“ zu brüllen? Der psychologische ZUsammenhang mit der ersten Beleidigung wird sich kaum leugnen lassen.

Kann weg

Der erste Beleidiger kann sich übrigens ebenso wenig darauf verlassen, dass eine Rückbeleidigung zur Straffreiheit führt, wie der zweite sich darauf verlassen kann. Der Richter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob er einen oder beide Täter für straffrei erklärt.
Ich sag’s mal so: Diese irre Vorschrift kann weg.
Das gilt für jeden anderen Whataboutism auch. Vielleicht versuchen wir mal einfach bei einem Thema zu bleiben. Das andere Thema können wir dann ja später diskutieren. Oder wie mein Großvater es ausdrückte: „ Eh vüer, un dat andere noh.“ (Eins nach dem anderen).

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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