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„Wenn Täter nicht bestraft werden können, bedeutet das für die Opfer eine zweite bittere Demütigung“, meint Justizminister Maas. Da hat er zweifellos Recht. Aber sofern das Gesetz zur Verschärfung des Sexualstrafrechts tatsächlich so vom Bundesrat bestätigt werden sollte, wird es eine ganze Mengen mehr dieser Demütigungen geben.

Von in Bildung Heinrich Schmitz: Recht klar Politik Recht am 16. Juli 2016