Gasumlage – So nicht!

Die Gasumlage wurde mit heißer Nadel gestrickt, und das sieht man ihr an. Sie kann sogar zu einem Stolperstein für die Regierung und zu einer Bedrohung der Demokratie werden. Die Samstagskolumne von Heinrich Schmitz


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Gleich vorweg. Ich bin ein Betroffener der Gasumlage. Das bedeutet, dass meine Sicht auf diese Belastung selbstverständlich individuell geprägt ist. Wer zahlt schon gerne mehr? Nun ja, ich zahle zum Beispiel vielleicht nicht gerne, aber Zähne knirschend mehr, wenn ich die Notwendigkeit einer Belastung nachvollziehen kann. Wenn es nicht anders geht. Und wenn diese Belastung gerecht verteilt ist. Das kann ich bei der Gasumlage allerdings nicht erkennen.

Diese Gasumlage, die etwa 2,4 Cent pro Kilowattstunde kosten wird, sollen nach den Ideen der Regierung alle Gaskunden ab Oktober zahlen. Das Geld soll dann die Firmen entlasten, die wegen gedrosselter Lieferungen aus Russland ihr Gas jetzt teurer einkaufen müssen, damit sie ihre Verträge mit den Kunden erfüllen können. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen dann den Unternehmen ab Oktober zu 90 Prozent ersetzt werden. Mit dieser Maßnahme sollen dann Firmenpleiten und Lieferausfälle verhindert werden.

Systemrelevanz

Ja, nett. Zu verhindern, dass Großkonzerne, die in den letzten Jahren Milliarden mit dem teuren Verkauf von billigem Gas gemacht haben, Pleite machen, wenn der angestammte Billigdealer ausfällt, ist charmant. Ja, ja, es handelt sich um systemrelevante Betriebe und wenn die am Ende wären, dann hätte das ganz erhebliche Auswirkungen auf den Markt und damit auf alle Bürger. Keine Frage.

Aber da hätten wir schon mal die ersten zwei einer Reihe von nicht nachvollziehbaren Ungerechtigkeiten.

Erstens verstehe ich nicht, warum ich als Gaskunde über Bande dafür bezahlen soll, dass mein Lieferant auf den falschen Verkäufer gesetzt hat? Da kann ich doch nichts für. Ist es nicht mehr das Risiko eines jeden Unternehmers, so einzukaufen, dass er liefern kann? Na gut, mit dem Angriffskrieg der Russen auf die Ukraine hatte wohl niemand so recht gerechnet, aber dass man sich mit dem billigen Russengas in eine unselige Abhängigkeit begibt, konnten die Gasversorger schon länger sehen und mit Nordstream2 wäre es ja noch schlimmer geworden. Warum dann für diese Einkaufspolitik letztlich der Kunde den Kopf hinhalten soll, leuchtet mir schon deshalb nicht ein, weil ich in den vergangenen Jahren auch noch nie ein Schreiben meines Versorgers bekommen habe, womit er mir dafür dankt, dass ich sein billiges Gas für teures Geld gekauft habe und er mir nun als kleine Aufmerksamkeit 90% seines Gewinnes zurück überweist.

Gewinner

Man hätte auch bei solchen Unternehmungen auf die für Aktionäre recht absurde Idee kommen können, dass die Unternehmen zwingend einen bestimmten Anteil ihrer Gewinne als Rücklage bunkern müssen. Aber nein. Es gilt in der sogenannten freien Marktwirtschaft das eherne Gesetz, dass Gewinne ausschließlich den Gewinnern gehören, also den Aktionären oder sonstigen Eignern der Firmen. The winner takes it all, kennt man ja. The loser has to fall.

Drohen hingegen den Großen Tod und Teufel in Form von Verlusten und Insolvenzen, dann kommt niemand auf die Idee, dass vielleicht jetzt die Eigentümer oder Aktionäre die Suppe auslöffeln müssten, nö, dafür ist dann der sprichwörtlich kleine Mann da. Ob der dann infolge dramatisch gestiegener Preise in die Grätsche geht, zuerst einmal seine Bude nicht mehr heizen kann und dann vielleicht selbst in die Privatinsolvenz gerät, das stört – frei nach Karlsson vom Dach – keinen großen Geist und schon gar keinen Großaktionär. Der Bürger ist nicht systemrelevant, davon gibt’s ja genug.

Nun ja. Jetzt kann man als Staat ja gerne hingehen und im Rahmen des Interesses des Gesamtwesens feststellen, dass diese Gaseinkäufer auf keinen Fall insolvent werden dürfen, weil sonst eben alle darunter leiden würden. Denn nicht nur diejenigen, die mit Gas heizen, wie ich, würden ja unter einem Gasmangel leiden, sondern auch alle, die Strom verwenden, der mit Gas produziert wird, alle die Gegenstände benötigen, die von Betrieben produziert werden, die Gas als Energie verwenden, diejenigen, die die schönen Erdgasbusse benutzen und weiß der Teufel, wer alles noch. Man könnte mal einfach so kackfrech behaupten, dass es jeden Bürger treffen würde.

Verfassungsrechtlich bedenklich

Und damit wäre es ein gesamtstaatliches Problem. Das macht es aber schon verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nur die Gruppe der Gaskunden für dieses Problem in Anspruch genommen wird. Ich freue mich ja für jeden, der so viel Kapital hatte, dass er sein Haus mit Fotovoltaik, Erdwärme und was auch immer von Gas und Strom unabhängig machen konnte. Aber auch den würden die Auswirkungen der Gaskrise letztlich unmittelbar treffen. Es wäre also gerechter, wenn diese Last von allen gestemmt werden würde.

Wer sich noch an Karlsson erinnert, erinnert sich vielleicht auch noch an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kohlepfennig. Dieser Kohlepfennig war ein Preisaufschlag auf die Strompreise der Energieversorgungsunternehmen zur Finanzierung des Steinkohleabbaus. Der Kohlepfennig wurde von Verbrauchern in den alten Bundesländern von 1974 bis 1995 entrichtet und erst abgeschafft, nachdem er vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrige Sonderabgabe (Verstromungsabgabe) befunden wurde. Die dafür geflossene Kohle der Bürger gab es trotz der Verfassungswidrigkeit nicht zurück. Damals erkannte das Gericht:

Die mit der Abgabe belasteten Stromverbraucher bilden eine den Trägern von Verbrauchsteuern ähnliche Allgemeinheit von Betroffenen, die als solche keine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit für die Kohleverstromung trifft.

a) Die Ausgleichsabgabe belastet private Haushalte ebenso wie gewerbliche Verbraucher, die private ebenso wie die öffentliche Hand. Gemeinsam ist den Abgabeträgern nur der Stromverbrauch. Die bloße Nachfrage nach dem gleichen Wirtschaftsgut aber formt die Verbraucher nicht zu einer Gruppe, die eine Finanzierungsverantwortlichkeit für eine bestimmte Aufgabe träfe. Die Nachfrage mag Anknüpfungspunkt für eine Verbrauchsteuer sein, taugt aber nicht als Grundlage für eine besondere Finanzierungsverantwortlichkeit, die den Nachfrager für eine bestimmte struktur-, arbeitsmarkt- und energiepolitische Sicherung in Pflicht nimmt.

Der Kreis der Stromverbraucher ist somit nahezu konturenlos und geht in der Allgemeinheit der Steuerzahler auf. Die mit einer Sonderabgabe eingeforderte Finanzverantwortung findet keine homogene Gruppe vor, deren gemeinsame Interessenlage eine besondere Sachnähe zur Kohleverstromung begründete. Die Art der Stromproduktion ist für die Stromverbraucher unerheblich; ihr paralleles Interesse zielt eher auf die Sicherheit der jeweils individuellen Versorgung als Reflex der allgemeinen Versorgungssicherheit. Die Sicherstellung der Strom- oder Energieversorgung aber ist ein Interesse der Allgemeinheit, das deshalb als Gemeinlast – durch Steuer – finanziert werden muß.

Etwas später heißt es:

Das Anliegen, den deutschen Steinkohlenbergbau zu erhalten und eine auch durch Verstromung deutscher Kohle erreichte Energieversorgung zu sichern, betrifft einmal die Kohleregionen und die dort tätigen Unternehmen und Arbeitnehmer, sodann die Allgemeinheit all derer, die im Inland Strom verbrauchen. Das Interesse an einer Stromversorgung ist heute so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot. Die Befriedigung eines solchen Interesses ist eine Gemeinwohlaufgabe des Parlaments, das Finanzierungsinstrument die Gemeinlast der Steuern.

Wat fott is

Diese Argumentation dürfte nahezu identisch auch auf die Gasumlage anzuwenden sein. Allerdings auch mit demselben doofen Ergebnis, dass irgendwann in ferner Zukunft, wenn ich vermutlich bereits das Zeitliche gesegnet habe und meine Kinder im Rentenalter sind, ein Gericht diese Umlage für verfassungswidrig erklären wird, leider, leider aber eine Rückzahlung der bis dahin dreimal verballerten Milliarden aber ausgeschlossen ist. Denn,

Das Gemeinwohl gebietet hier aber einen schonenden Übergang von der verfassungswidrigen zu einer verfassungsgemäßen Rechtslage. Dem entspricht es, daß sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Unvereinbarkeitserklärung beschränkt und zugleich gemäß § 35 BVerfGG die vorübergehende Weitergeltung anordnet.

Der einzelne Bürger wird da nun eher weniger geschont, aber so ist das nun mal. Wat fott is, is fott, sagt der Kölner. So richtig krasse Wut entsteht aber dann, wenn man sieht, dass gar nicht nur die Unternehmen mit unserer Gasumlage gepampert werden sollen, die ansonsten insolvenzgefährdet sind, sondern auch Betriebe, die überhaupt nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, während man selbst nicht mehr weiß, wie man seine Lebenshaltungskosten tragen soll.

Brodeln

Wenn die Regierung vermeiden möchte, dass das täglich anschwellende Brodeln in der Bevölkerung zu einem plötzlichen Ausbruch von ernst zu nehmenden Unruhen führt, dann sollte sie sich schleunigst daran machen, den Fehler der völlig missglückten Gasumlage zu korrigieren, bevor auch nur ein Bürger diese bezahlen muss.

Es ist unübersehbar, dass nicht nur die CDU diesen Lapsus der Regierung und insbesondere des bisher hoch-beliebten Wirtschaftsministers als Steilvorlage betrachtet. Sowohl AfD als auch extreme Linke heizen bereits in den asozialen Netzwerken die Stimmung auf, was man ihnen angesichts ihrer allgemeinen Stoßrichtung kaum verdenken kann. Da ist vielfach von Absetzung der Regierung zu lesen.

Aber auch unter völlig der Demokratiefeindlichkeit unverdächtigen Bürgern steigt die Unzufriedenheit mit der Regierung, insbesondere den schläfrig wirkenden Leistungen des Kanzlers und seiner Partei. Kommt nicht gut, wenn die Partei, die das sozial im Namen führt, bei sozialen Themen kaum positiv auffällt. Wenn ein Steuerentlastungspaket am meisten diejenigen begünstigt, die eh am meisten haben und diejenigen, die mit ihrem Einkommen oder ihrer Rente unter den Steuerfreibeträgen mit lächerlichen Almosen bedient werden sollen. Das ist einfach brandgefährlich, denn wenn diese Leute sich nicht mehr von der Demokratie vertreten fühlen, dann rennen sie eben zu den Radikalen oder bitten Putin um Hilfe. Und wie gerne der hilft, sehen wir ja in der Ukraine. Manch einer wäre sogar bereit, der Ukraine in ihrem Freiheitskampf die Unterstützung zu verweigern, wenn Putin nur im Gegenzug weiter den Gashahn öffnet. Jaja, der alte Brecht hatte recht. Erst kommt das Fressen und dann kommt die Moral. Oder vielleicht auch dann nicht.

Trostlos

Ja, ich glaube, dass kein Regierungsmitglied sich bei der Wahl vorstellen konnte, mit welchen Problemen man sich würde befassen müssen. Corona, Jahrhundertflut, Krieg, Dürre, Energieprobleme. Da lenkt sich der Bürger und selbstverständlich auch die Bürgerin zwischendurch gerne mal mit European Championships, Bundesliga, Laila und Karl-May-Imititationen von der trostlosen Realität ab, um nicht vollständig in Traurigkeit und Mutlosigkeit zu versinken.

Nun aber wäre es wichtig, dass die Regierung ihre offenkundigen Meinungsunterschiede schnell begräbt, in allen Bereichen schnell nachvollziehbare Entscheidungen trifft und das Ruder herumreißt, bevor das Schiff auf Grund läuft. Falls das nicht gelingt, sehe ich schwarz für unsere Demokratie.

Heinrich Schmitz

Heinrich Schmitz ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Blogger. In seiner Kolumne "Recht klar" erklärt er rechtlich interessante Sachverhalte allgemeinverständlich und unterhaltsam. Außerdem kommentiert er Bücher, TV-Sendungen und alles was ihn interessiert- und das ist so einiges. Nach einer mit seinen Freital/Heidenau-Kolumnen zusammenhängenden Swatting-Attacke gegen ihn und seine Familie hat er im August 2015 eine Kapitulationserklärung abgegeben, die auf bundesweites Medienecho stieß. Seit dem schreibt er keine explizit politische Kolumnen gegen Rechtsextreme mehr. Sein Hauptthema ist das Grundgesetz, die Menschenrechte und deren Gefährdung aus verschiedenen Richtungen.

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